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von Patrick Rechl 8. September 2025
Vodafone baut sein Breit­band-Netz weiter aus. Wie der Konzern mitteilte, können jetzt mehr als 29 Millionen Haus­halte in ganz Deutsch­land einen Anschluss mit einer Internet-Geschwin­digkeit von bis zu 1000 MBit/s im Down­stream buchen. Hinter­grund: Heute werden die ersten Glas­faser-Anschlüsse frei­geschaltet, die durch den gemein­samen Netz­ausbau von Vodafone mit OXG entstehen. Insge­samt können ab sofort rund eine Million Haus­halte in den Netzen der OXG Glas­faser GmbH Gigabit-Anschlüsse über Vodafone buchen. Damit erhöht sich die Vermark­tungs­reich­weite eigener Glas­faser-Anschlüsse von Vodafone auf mehr als zehn Millionen Anschlüsse. Unter Berück­sich­tigung der TV-Kabel­netze haben somit nun mehr als 70 Prozent der Bürger in Deutsch­land die Möglich­keit, einen High­speed-Inter­netan­schluss von Vodafone zu bekommen. "Wir liefern Gigabit für Deutsch­land - und setzen dabei auf die beiden Gigabit-Tech­nolo­gien Glas­faser und Kabel­glas­faser. Heute bringen wir für unsere Vodafone-Kunden erstmals eine Million neue Glas­faser-Anschlüsse in 39 Städten an den Start, die wir gemeinsam mit der OXG bauen und nun vermarkten. Damit stärken wir unsere Position im Breit­band-Markt und verschaffen Deutsch­land einen weiteren bedeu­tenden Digi­tali­sierungs­schub", sagt Marcel de Groot, Vorsit­zender der Geschäfts­führung von Vodafone Deutsch­land. Die OXG hatte im September 2023 den Betrieb aufge­nommen. Zwei Jahre später sind die Ausbau-Maßnahmen in 39 Städten und Gemeinden so weit fort­geschritten, dass Vodafone mit der Vermark­tung starten kann. Ob Inter­essenten in einem Ausbau­gebiet wohnen, kann über eine Online-Abfrage ermit­telt werden. In diesen Kommunen stehen die ersten Anschlüsse zur Verfü­gung, die Vodafone im OXG-Netz reali­siert: Berlin, Biele­feld, Bremen, Bremer­haven Dortmund, Dossen­heim, Dresden, Duisburg, Düssel­dorf Eisenach, Emmen­dingen, Erfurt Frank­furt, Freiburg Gera Hamburg Karls­ruhe, Kassel, Köln, Krefeld Ludwigs­lust Mainz, Marburg, Meiningen Neuss, Neustadt-Glewe, Nürnberg Ravens­burg Saar­brücken, Singen, Stutt­gart, Suhl Torgau Ulm, Unna Wein­garten, Weißen­fels, Wuppertal Zittau Kunden, bei denen es noch kein Glas­faser-Netz gibt, bietet Vodafone über­gangs­weise an, einen Kabel­anschluss zu buchen, der eben­falls Internet in Gigabit-Geschwin­digkeit liefern kann. Wenn dann die FTTH-Anschluss­möglich­keit besteht, kümmert sich Vodafone um den Produkt­wechsel. Auch die Festnetz-Rufnum­mern werden zum Glas­faser-Anschluss mitge­nommen. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange der Vertrag für den Kabel­anschluss noch läuft. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 6. September 2025
Xiaomi hat es offiziell gemacht: Am 28. August 2025 wurde HyperOS 3 enthüllt, das nächste große Update für Millionen Nutzerinnen und Nutzer. Schon seit Wochen kursierten Gerüchte über den Release, jetzt gibt das Unternehmen mit einem öffentlichen Countdown auf seinen Kanälen die endgültige Bestätigung. HyperOS 3 bringt eine Reihe sichtbarer und spürbarer Veränderungen mit sich. Allen voran verspricht Xiaomi flüssigere Animationen, ein komplett überarbeitetes Icon-Design und eine durchgehende visuelle Sprache, die für ein einheitliches Nutzererlebnis sorgen soll. Auch die Interaktions- und Feedback-Systeme wurden verbessert – das Ziel: eine Oberfläche, die moderner wirkt und sich gleichzeitig leichter bedienen lässt. Neben den offensichtlichen Designänderungen setzt Xiaomi auf eine optimierte Performance. Die Nutzer dürfen sich auf spürbare Verbesserungen bei Geschwindigkeit und Stabilität einstellen. Wer sicher sein möchte, ob sein Gerät das Update erhält, kann bereits Tools wie den HyperOS Downloader nutzen. Mit HyperOS 3 verfolgt Xiaomi eine klare Strategie: Das Betriebssystem soll als zentraler Knotenpunkt für das gesamte Ökosystem dienen. Egal ob Smartphone, Tablet, Wearable oder Smart-Home-Gerät – alles soll über dieselbe Basis nahtlos zusammenspielen. Damit tritt Xiaomi deutlicher denn je in Konkurrenz zu Apple und Samsung, die seit Jahren auf eine eng verzahnte Nutzererfahrung setzen. Die offizielle Ankündigung am 28. August war nicht nur ein weiterer Versionssprung, sondern ein wichtiger Schritt in Xiaomis Software-Strategie für 2025. Fans dürfen sich auf eine große Präsentation freuen, bei der neben den neuen Funktionen auch der Rollout-Plan und die unterstützten Geräte im Detail vorgestellt werden (Quelle: XiaomiTime). Xiaomi positioniert HyperOS 3 als mehr als nur ein Update: Es ist ein Signal, dass das Unternehmen im internationalen Wettbewerb um Software-Exzellenz ganz vorne mitspielen will – und damit für viele Besitzer ein Grund, schon jetzt den Countdown mitzuzählen. Quelle: Giga.de
von Patrick Rechl 2. September 2025
Für WhatsApp befinden sich mehrere span­nende Features in Arbeit, darunter die Möglich­keit, den Status nur mit engen Freunden zu teilen. Hierfür werden Sie künftig eine spezi­elle Kontakt­liste in den Daten­schutz­einstel­lungen anlegen können. Am Nutzer­namen als Alter­native zur Handy­nummer tüftelt das Entwick­lers­tudio immer noch. Nun gibt es erste Eindrücke davon, wie Sie demnächst Personen anhand des Nutzer­namens suchen. Bereits jetzt verfügbar ist der Timer für den Profil­status für WhatsApp-Anwender mit einem iPhone. Das Feature startet in einer Beta­version. Wenn Sie aktuell eine Status­meldung in WhatsApp teilen wollen, stehen Ihnen drei Optionen für Empfänger zur Verfü­gung. Entweder wird der Beitrag für alle Kontakte, alle Kontakte außer ausge­wählten Teil­nehmern oder nur bestimmte Kontakte veröf­fent­licht. In Zukunft gesellt sich eine weitere Auswahl­möglich­keit dazu. WABetaInfo hat in der WhatsApp-Beta­version 25.23.10.80 für iOS einen neuen Filter für enge Freunde entdeckt. In der Daten­schutz­sektion für den Status lässt sich hierfür eine dedi­zierte Liste mit Teil­nehmern anlegen. Entspre­chend publi­zierte Status­meldungen werden visuell hervor­gehoben. Am Nutzer­namen schraubt der zu Meta gehö­rende Messenger schon seit mehr als zwei Jahren. Nun gibt es ein neues Lebens­zeichen von dem Feature. WABetaInfo entdeckte in der WhatsApp-Beta­version 2.25.24.22 für Android eine Such­funk­tion im Chat­bereich. Die Option wird es Ihnen erlauben, Personen oder Firmen nach dem Nutzer­namen anstatt der Handy­nummer zu suchen. Dabei durch­forstet das Chat­programm auch Kontakte, die sich nicht im eigenen Adress­buch befinden. Von der Suche aus lässt sich direkt eine Konver­sation starten. Unter­haltungen über den Nutzer­namen werden eben­falls eine Ende-zu-Ende-Verschlüs­selung haben. Neben der weit­läufig genutzten regu­lären Status­meldung gibt es in WhatsApp auch den Profil­status. Jener kann in den Profil­einstel­lungen fest­gelegt werden. Das Feature war bislang aufgrund der unbe­grenzten Anzei­gedauer nur für lang­fris­tige Mottos nutzbar. In der WhatsApp-Beta­version 25.23.10.78 für iOS steht laut WABetaInfo jetzt eine Timer­funk­tion für den Profil­status zur Verfü­gung. Auf diese Weise ist es Ihnen möglich, den Text nach einer ausge­wählten Zeit­spanne auto­matisch entfernen zu lassen. Es stehen Optionen zwischen einer Stunde und einer Woche bereit. Alter­nativ ist ein persön­liches Inter­vall einstellbar. Quelle: Teltarif
von Patrick Rechl 29. August 2025
Sie nutzen Googles E-Mail-Dienst Gmail? Dann ist Ihr Account in Gefahr! Der Betreiber warnt nach mehreren Hackerangriffen und fordert User auf, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Wer ein Android-Smartphone nutzt, kommt an einem Gmail-Account kaum vorbei. Entsprechend groß ist die Zahl der aktiven Konten. Laut Google existieren davon mehr als 2,5 Milliarden. Ihre Nutzerinnen und Nutzer fordert der US-Konzern laut einem Bericht von Android Headlines nun dringend zum Handeln auf. Wie das Unternehmen unlängst einräumte, ist es Hackern gelungen, eine große Anzahl an Gmail-Konten zu knacken. Vorsorglich sollten daher alle User ihr Passwort ändern und weitere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Besonders wichtig sei es, dieser Tage auf verdächtige Aktivitäten zu achten. In der Verwaltung Ihres Google-Kontos können Sie etwa überprüfen, ob es Anmeldungen auf Ihnen nicht bekannten Geräten oder Änderungen an Ihrem Passwort gab. Sie finden diesen Bereich unter anderem in der Gmail-App, indem Sie darin auf Ihr Profilbild klicken. Unter dem Menüpunkt "Sicherheit und Anmeldung" können Sie auch Ihr Passwort erneuern und weitere Schutzmechanismen aktivieren. Achten Sie bei der Wahl Ihres Passworts auf eine möglichst komplexe Zeichenfolge, bestehend aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen. Für den erweiterten Schutz Ihres Gmail-Kontos bietet Google verschiedene Optionen an. Die wohl bequemste Methode, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einzurichten, ist die Verwendung eines Passkeys. Der ermöglicht es Ihnen, Ihre Identität via Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zu bestätigen. Sie können aber auch eine Telefonnummer hinterlegen, um per SMS einen Bestätigungs-Code zu erhalten. Ebenfalls möglich: die Verwendung einer Authentifizierungs-App oder die Verknüpfung mit einem weiteren Gerät wie einem Tablet, auf dem Sie außerdem Ihr Gmail-Konto verwenden. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie Ihr Konto durch zwei voneinander unabhängige Authentifizierungsmethoden absichern. Selbst wenn Sie bereits die Zwei-Faktor-Authentifizierung verwenden, sollten Sie laut Google Augen und Ohren offen halten und aufmerksam bleiben. Demnach stellen nicht nur die jüngsten Angriffe ein Sicherheitsrisiko dar. Dem Unternehmen zufolge kommt es gegenwärtig auch gehäuft zu direkten Attacken auf einzelne User, etwa durch Phishing-Mails und -SMS sowie Fake-Anrufe im Namen des Google-Supports. Die haben stets zum Ziel, sensible Daten wie Passwörter zu ergaunern. Nutzerinnen und Nutzer des Google-Passwort-Managers sollten zudem erwägen, zu einem anderen Dienst zu wechseln. Der Google-Passwort-Manager ist zwar kostenlos, allerdings erhalten Angreifer, die Gmail-Konten knacken, auch Zugriff auf den Passwort-Manager und damit auf sämtliche Online-Konten des Besitzers des E-Mail-Kontos. Deshalb ist es eine gute Idee, Passwörter unabhängig vom E-Mail-Konto zu sichern. Quelle: Computerbild
von Patrick Rechl 28. August 2025
Auf der ANGA COM 2024 im vergan­genen Jahr zeigte Vodafone erstmals den neuen Kabel-Router Ultra Hub 7. In diesem Jahr präsen­tierte der Netz­betreiber das Gerät auf der Messe in Köln erneut. Ab sofort ist das Gadget für die Kabel­kunden von Vodafone verfügbar. Wer einen GigaZuhause-Tarif nutzt, der über das Kabel­netz reali­siert wird, kann den neuen Router für 4,99 Euro im Monat mieten. Der Kauf durch die Kunden ist nicht vorge­sehen. "Mit dem neuen Ultra Hub 7 Kabel kommt unser Gigabit-Internet bei den Verbrau­chern noch besser und zuver­lässiger von der Leitung zu den Endge­räten in den heimi­schen vier Wänden", sagt Maren Pommnitz, Bereichs­leiterin Home Connec­tivity & Enter­tain­ment bei Vodafone Deutsch­land. Es handelt sich um den ersten Vodafone-eigenen Router, der auf den Über­tragungs­stan­dard WiFi-7 setzt. Eben­falls an Bord ist eine Ethernet-Schnitt­stelle, die einen Daten­durch­satz von bis zu 2,5 GBit/s ermög­licht. Wie der Netz­betreiber erläu­terte, sorgt der aktuelle WLAN-Standard für ein schnel­leres und stabi­leres draht­loses Heimnetz. Die Daten­durch­sätze seien höher als mit älteren WLAN-Stan­dards - sofern auch die verwen­deten Endge­räte die aktuelle Norm beherr­schen. Niedrige Latenz­zeiten seien vor allem beim Gaming wichtig. Auch diesem Umstand trage WiFi-7 Rechnung. Nicht zuletzt sei das Funknetz weniger stör­anfällig. Über die UltraConnect-App können Kunden den neuen Kabel-Router über das Smart­phone steuern und kontrol­lieren. Sie können zum Beispiel das Gäste-WLAN einschalten, sich einen Über­blick über alle verbun­denen Geräte verschaffen oder im "Sofort-Support"-Bereich der App schnelle Hilfe für ihr Heim­netz­werk finden. Eines der Kern-Features, das auf der ANGA COM 2024 für den Ultra Hub 7 Kabel ange­kündigt hat, wurde nun doch für den deut­schen Markt nicht akti­viert: der Internet-Ausfall­schutz über Mobil­funk. Um dieses Feature nutzen zu können, hätte es ausge­reicht, ein Smart­phone mit dafür vorge­sehener Software auf den Router oder den als Zubehör erhält­lichen WLAN-Repeater zu legen. Der WLAN-Repeater trägt die Bezeich­nung SuperWLAN 7 und kann zum Monats­preis von 2,99 Euro gemietet werden. Vodafone hat darauf hinge­wiesen, dass das Unter­nehmen bei Herstel­lung, Material und Verpa­ckung größten Wert auf Nach­haltig­keit und Umwelt­schutz gelegt habe. Dafür sei der Ultra Hub 7 mit dem Green Product Mark des TÜV Rhein­land ausge­zeichnet worden. Die Zerti­fizie­rung belege, dass das Produkt eine umfas­sende Bewer­tung seiner Energie-Effi­zienz, Mate­rial­auswahl, Recy­cling-Fähig­keit und Gesamt-Auswir­kungen auf die Umwelt erfolg­reich durch­laufen habe. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 26. August 2025
Zwar erblickt das Galaxy S25 FE erst in einigen Wochen das Licht der Welt, aller­dings wurden bereits jetzt sämt­liche Ausstat­tungs­merk­male publik. Schuld daran ist Media Markt, der Elek­tronik­händler hatte zu früh die Produkt­seite online geschaltet. Zwar wurde der Fehler bemerkt und die Produkt­seite offline genommen, aller­dings sickerten die Infor­mationen und Grafiken bis dahin schon durch. Einige span­nende Upgrades bestä­tigt der Fauxpas, so gibt es trotz schlan­kerem Gehäuse einen größeren Akku. Jenen können Sie außerdem deutlich schneller laden. Genau vor einem Jahr wurde das Galaxy S24 FE offi­ziell vorge­stellt, es dürfte also nicht mehr lange bis zur Präsen­tation des Nach­folgers dauern. Abseits der eifrigen Gerüch­teküche ist ein Patzer eines Elek­tronik­shops ein Indiz für die baldige Vorstel­lung. Die nieder­ländi­sche Redak­tion Nieuwe Mobiel (via PhoneArena) stieß nämlich auf die Produkt­seite des Galaxy S25 FE bei Media Markt. Genauer gesagt war der portu­giesi­sche Auftritt des Händlers für den Patzer verant­wort­lich. Die verfrühte Veröf­fent­lichung wurde schnell bemerkt, die Produkt­seite ist wieder verschwunden. Jedoch sicherte Nieuwe Mobiel zuvor alle Daten und Grafiken. Samsung lässt auch das Galaxy S25 FE abspe­cken, es ist 7,4 mm dünn und wiegt 190 Gramm. Das Galaxy S24 FE kommt auf 8 mm und 213 Gramm. Dennoch wurde die Akku­kapa­zität von 4700 mAh auf 4900 mAh erhöht. Äußerst erfreu­lich ist das Upgrade der Lade­geschwin­digkeit. Via USB C sind bis zu 45 attW möglich. Beim Vorgänger müssen Sie sich mit 25 Watt begnügen. Des Weiteren gibt es einen leicht besseren Chipsatz. Während das Galaxy S24 FE den Exynos 2400e verbaut hat, kommt das Galaxy S25 FE mit dem regu­lären Exynos 2400 daher. Entspre­chend steigt die maximale CPU-Taktrate um 100 MHz. Das Display der neuesten Fan Edition dürfte Ihnen bekannt vorkommen, schließ­lich wurde es vom letzt­jährigen Modell über­nommen. Es gibt also abermals ein 6,7 Zoll messendes AMOLED-Display mit 2340 mal 1080 Pixel und 120 Hz. Die Kameras stagnieren eben­falls. Hinten ist ein Triple-Setup bestehend aus Weit­winkel (50 MP, optisch stabi­lisiert), Telefoto (8 MP, Dreifach-Zoom, optisch stabi­lisiert) und Ultra­weit­winkel (12 MP) verbaut. Media Markt hatte das Galaxy S25 FE nur mit 128 GB Flash und 8 GB RAM gelistet. Wahr­schein­lich gibt es aber noch weitere Vari­anten. Leider stand auf der Produkt­seite kein Preis. Das Galaxy S24 FE hat eine UVP von 749 Euro. Quelle: Teltarif
von Patrick Rechl 22. August 2025
Die letzten Umstel­lungen in den TV-Kabel­netzen von Vodafone liegen noch gar nicht so lange zurück. Jetzt kündigt der Netz­betreiber auf seiner Webseite weitere Ände­rungen an. Demnach werden "ab Sommer 2025" nach und nach einige Fern­sehpro­gramme auf andere Frequenzen verlegt. Der Konzern erklärt weiter, betrof­fene Kunden per Brief oder E-Mail zu infor­mieren, wenn die Ände­rungen im jewei­ligen Kabel­netz anstehen. Jetzt hat Vodafone einige Orte genannt, in denen die Neue­rungen schon in den nächsten Tagen anstehen. In Hürth und Umgebung ist die Umstel­lung für die Nacht vom 26. auf den 27. August geplant. Bereits in der Nacht vom 25. auf den 26. August erfolgt die Umbe­legung in Böblingen. Sowohl Fernseh- als auch Hörfunk­programme sollen den Angaben zufolge auf neue Frequenzen verla­gert werden. Zum Hinter­grund der Neube­legung im Kabel­netz erklärt Vodafone: "Der Bedarf an hoher Geschwin­digkeit und Konnek­tivität steigt. Deswegen entwi­ckeln wir unser Netz immer weiter. Und machen es so leis­tungs­fähiger - für TV, Telefon und Internet." Empfangs­geräte von Vodafone und Sky sowie Receiver, die noch von Unity­media ausge­geben wurden, sollen die von der Änderung betrof­fenen Sender auto­matisch wieder finden, sodass Nutzer nicht aktiv eingreifen müssen. Vodafone empfiehlt, den Fern­seher oder TV-Receiver in der Nacht der Umstel­lung mit Strom zu versorgen. Der Sender­such­lauf werde nach dem Frequenz­wechsel in der Regel auto­matisch gestartet. Sollte das nicht der Fall sein, muss der Anwender manuell vorgehen. Wer die auto­mati­sche Sender­plat­zierung akti­viert hat, bekommt die Programme nach dem Suchlauf auto­matisch in der vom Netz­betreiber vorge­gebenen Reihen­folge. Eine indi­viduell einge­rich­tete Favo­riten­liste muss nach der Umstel­lung je nach Empfangs­gerät neu angelegt werden. Auch program­mierte Aufnahmen werden nicht von allen Geräten über­nommen, sodass diese erneut angelegt werden müssen. Im Zuge der Frequen­zumstel­lung führt Vodafone im gesamten Kabel­netz den NorDig-LCN-Standard ein. Dadurch erkennt der Receiver auto­matisch, wenn ein Sender auf einen anderen Programm­platz verschoben wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Favo­riten­liste bei künf­tigen Ände­rungen nicht mehr ange­passt werden muss. Darüber hinaus nutzt Vodafone zur Über­tragung von SD-Sendern künftig das Video­kompres­sions­verfahren H.264 (MPEG-4 AVC). HD-Sender werden bereits in diesem Format über­tragen. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 19. August 2025
Schon seit April haben Vodafone-Kunden die Möglich­keit, ihr Smart­phone in zwölf, 24 oder 36 Monats­raten abzu­bezahlen. Bisher war dieses Angebot nur online verfügbar. An dem 27. August stehen diese Optionen für den Smart­phone-Kauf auch in allen Shops des Netz­betrei­bers und über die tele­foni­sche Kunden-Hotline zur Verfü­gung. Zum gleichen Zeit­punkt startet der in Düssel­dorf ansäs­sige Mobil­funk-Netz­betreiber mit dem "Fünf-Jahres-Verspre­chen" eine weitere Option. Kunden profi­tieren von einer Verlän­gerung der Hersteller-Garantie durch Vodafone auf fünf Jahre. Im gleichen Zeitraum wird der Akku des Smart­phones kostenlos ausge­tauscht, wenn dessen Kapa­zität unter den Wert von 80 Prozent sinkt. In den Tarifen GigaMobil M bzw. GigaMobil Young M oder höher ist das "Fünf-Jahres-Verspre­chen" ohne Aufpreis enthalten. In den "klei­neren" Preis­modellen kann die Option für 3,99 Euro pro Monat hinzu­gebucht werden - auch rück­wirkend bis zu 120 Tage nach Vertrags­abschluss. Zudem kann das Feature monat­lich gekün­digt werden. Wie Vodafone weiter erläu­tert, bleibt die Option - wenn sie vom Kunden nicht gekün­digt wird - bis maximal fünf Jahre nach dem Kauf des zuletzt über Vodafone bezo­genen Smart­phones aktiv. Das Paket gilt immer für das zuletzt erwor­bene Smart­phone und startet bei einem neuen Gerä­tekauf mit Raten­zahlung in einem der berech­tigten Tarife erneut. Der Netz­betreiber erklärte mit dem "Fünf-Jahres-Verspre­chen" wolle man dazu beitragen, die Lebens­dauer von Smart­phones deutlich zu verlän­gern. Die Kunden hätten nun die Möglich­keit, ihr Mobil­telefon "bis zu fünf Jahre sorgen­frei und auch länger" zu nutzen. Damit sollen Ressourcen geschont und nach­haltiger Konsum geför­dert werden. Auch die Smart­phone-Hersteller sorgen dafür, dass die Endge­räte länger als früher genutzt werden können. Je nach Anbieter werden mitt­lerweile bis zu sieben Jahre Software-Updates garan­tiert. Abzu­warten bleibt aller­dings, wie gut sich die Hardware von heute in sieben Jahren schlägt - und wie das "Fünf-Jahres-Verspre­chen" von Vodafone im Bedarfs­fall funk­tioniert. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 12. August 2025
Eine neue Sicherheitslücke in WhatsApp ermöglicht Angriffe auf die Nachrichten-Verschlüsselung und das Trennen der Handys vom WhatsApp-Netz. Wie gefährlich ist das? Die Sicherheitsforscher Gabriel Gegenhuber und Maximilian Günther von der Universität Wien haben auf der Sicherheitsmesse Defcon eine neue Sicherheitslücke in WhatsApp präsentiert. Damit lässt sich die Verschlüsselung angreifen, und Hacker können gezielt Handys vom WhatsApp-Netz trennen. Der Angriffspunkt der neuen Sicherheitslücke ist das sogenannte Perfect Forward Secrecy (PFS). Es sorgt dafür, dass es für jede einzelne Nachricht ein eigenes Paar von Verschlüsselungs-Keys gibt. Falls einmal die allgemeinen Keys für die Gespräche kompromittiert sind, soll PFS davor schützen, dass dann trotzdem neue Nachrichten nicht entschlüsselt werden können. WhatsApp-Nachrichten sind dreifach verschlüsselt: Einmal mit dem festen Identitäts-Schlüsselpaar, zusätzlich mit einem Pre-Key, der etwa monatlich getauscht wird und schließlich durch besagte Keys für einzelne Nachrichten. Zum Entschlüsseln braucht man alle drei Schlüssel. Der Schlüsselaustausch passiert allerdings nicht immer direkt zwischen den Geräten, da die Nachrichten auch verschickt werden sollen, wenn ein Gerät offline ist. In solchen Fällen wird der Schlüssel auf dem WhatsApp-Server gespeichert und das Gerät erhält ihn, sobald es wieder online ist. Der Angriff funktioniert so, dass die Angreifer ständig neue PFS-Schlüssel anfordern. Dies sorgt irgendwann dafür, dass der Server nicht schnell genug neue Schlüssel liefert und die Extra-Verschlüsselung der einzelnen Nachrichten wegfällt. Zum Entschlüsseln sind dann aber trotzdem noch zwei andere Schlüssel nötig. Die Gefahr dadurch ist also eher gering. Mit genau diesen Schlüsselanfragen lassen sich zudem gezielt fremde Telefone vom WhatsApp-Server trennen. Nämlich genau dann, wenn es mehr als 2.000 Anfragen pro Sekunde sind. Dann reagiert der Server auf alle weiteren Anfragen für die Nummer nicht mehr, was dazu führt, dass keine Nachrichten mehr erhalten oder geschickt werden können. Das ist zwar sehr nervig, allerdings bringt das Angreifern nicht viel. Daher dürfte auch hier die Gefahr eher gering sein. Zudem könnte Meta hier serverseitig das Problem recht einfach beheben, indem die Anfragen begrenzt werden. Nebeneffekt der Schlüsselanforderungen ist ein Datenschutzproblem: Beispielsweise kann mit der Methode geprüft werden, ob das Zielgerät online ist. Macht man das über einen längeren Zeitraum, lässt sich zudem ermitteln, ob es sich bei den angegriffenen Konten um private oder Firmenaccounts handelt und wann die Besitzer in der Firma beziehungsweise zu Hause sind. Zudem ist es möglich, anhand der Antwortzeiten die Smartphone-Modelle zu erraten und aufgrund der Schlüsselnummern Rückschlüsse darauf zu ziehen, wie lange das Gerät schon in Benutzung und wie aktiv der Besitzer bei WhatsApp ist. Solche Informationen sind allerdings nur für sehr gezielte Überwachungen nützlich – wenn überhaupt. Eine allgemeine Gefahr geht auch davon nicht aus. Die Forscher hatten die Angriffsmethoden bereits am 28. März 2025 an Meta gemeldet. Das Ticket wurde aber geschlossen und wohl fälschlicherweise einem anderen Problem zugeordnet. Möglicherweise reagiert Meta nun durch die zusätzliche Aufmerksamkeit. Quelle: Computerbild
von Patrick Rechl 12. August 2025
Millionen Nachrichten werden über WhatsApp täglich hin- und hergeschickt. Allerdings ist bei einigen Vorsicht geboten. Denn für manche Nachrichten, Videos oder Fotos, die man erhält, kann man strafrechtlich belangt werden. TECHBOOK hat bei einem Anwalt nachgefragt. Kaum eine andere App auf unserem Smartphone nutzen wir so häufig wie WhatsApp. Für viele Menschen ist es das Kommunikationsmittel Nummer Eins. Doch was die wenigsten Menschen wohl wissen: Der Messenger-Dienst ist zwar privat, geteilte Inhalte in Text-, Video oder Fotoform können aber trotzdem strafrechtlich relevant sein und zu einem Strafverfahren führen. Schon mit nur einer WhatsApp-Nachricht können Sie sich strafbar machen. TECHBOOK hat mit Rechtsanwalt Christian Solmecke, einem Experten für Medien- und IT-Recht, gesprochen. Wir haben nachgefragt, welche Nachrichten bei WhatsApp verboten sind und wie Sie eine Straftat vermeiden. Denn: Selbst wenn es sich dabei lediglich um eine Nachricht handelt, die Nutzer als Teilnehmer in einer WhatsApp-Gruppe empfangen haben, kann man sie dafür strafrechtlich verfolgen. Immer wieder müssen sich deutsche Gerichte mit Straftaten beschäftigen, bei denen Nutzer bestimmte verbotene Inhalte anderen Nutzern zugänglich gemacht haben oder solche Inhalte verbreitet hätten. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt auf TECHBOOK-Nachfrage, dass sich die Strafverfolgungsbehörden vermehrt mit solchen Taten befassen müssen. „Dabei fokussieren diese sich vor allem auf die sozialen Netzwerke. Denn hier ist es einfacher, strafrechtlich relevante Posts aufzufinden. Aber auch wenn bekannt wird, dass in geschlossenen Chat-Gruppen gehetzt wird, werden die Staatsanwaltschaften aktiv“, so Solmecke. WhatsApp prüft über den Messenger gesendete Inhalte nicht, wie das etwa bei Facebook der Fall ist. Daher lassen sich nach deutschem Recht verbotene Mitteilungen oder Medien dort teilen. Wichtig sei nicht, wie verbotene Inhalte kundgetan werden. „Egal, ob es sich um Textbeiträge, Fotos oder Videos handelt – sofern der Inhalt dem Strafgesetzbuch widerspricht, haben die Strafverfolgungsbehörden aktiv zu werden“, erklärt der Rechtsanwalt. Die Liste von strafbaren Inhalten sei entsprechend lang, so Solmecke weiter. „Darunter fällt unter anderem das Versenden kinderpornografischen Materials, der Aufruf zu Straftaten, Volksverhetzung, die Leugnung des Holocausts, sowie die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Nach §86a StGB sind nur Kennzeichen solcher Organisationen verboten, die vom Bundesverfassungsgericht verboten wurden. Verbotene Objekte sind dann nach dem Gesetz deren Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen sowie solche, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“ Absolut verboten seien aber eindeutige Symbole des Nationalsozialismus. Beispiele dafür sind das Hakenkreuz, Zeichen der NSDAP, der SS, Waffen-SS oder der SA. Auch Parolen wie „Sieg Heil“, „Heil Hitler“ oder „Hitlergruß“ sind verboten. Auch wer verbotene Nachrichten weiterleitet, dem drohen Strafen per Gesetz. Speziell die Gruppen des Messenger-Dienstes bieten ein hohes Verbreitungspotenzial. Teilt man entsprechend verbotenes Material in so einer WhatsApp-Gruppe, machen sich alle Mitglieder der Gruppe ebenfalls strafbar. Das klingt zunächst absurd. Da Inhalte wie Videos oder Fotos aber von der App im Smartphone des Nutzers gespeichert werden, verfügen alle Mitglieder der Gruppe anschließend über diese strafrechtlich relevanten Inhalte. Der Besitz solcher Fotos oder Videos ist jedoch verboten. Daher müssen Nutzer auch Nachrichten anderer Nutzer löschen, um nicht selbst Gefahr zu laufen, dass man sie strafrechtlich verfolgt. „Gerade, wenn Nutzern kinder- oder jugendpornografisches Material in WhatsApp-Gruppen zugeschickt wird, ist die Schwelle zur Strafbarkeit schnell überschritten. Denn nach §§184b, 184c StGB ist bereits der Besitz solcher Medien strafbar. Hier kommt es allerdings im jeweiligen Einzelfall insbesondere darauf an, wann Kenntnis über den Inhalt erlangt oder ob das Erhalten derartiger Bilder ‚billigend in Kauf genommen wurde‘. Das kann beispielsweise durch die Mitgliedschaft in einschlägigen WhatsApp-Gruppen der Fall sein“, weiß Rechtsexperte Christian Solmecke. Entscheidend sei dabei aber auch, ob es sich um fahrlässigen oder vorsätzlichen Besitz handele. Lediglich der vorsätzliche Besitz ist jedoch strafbar. Aber: „Die Grenze zum Vorsatz, insbesondere zum ‚billigend in Kauf nehmen‘ ist hierbei fließend, sodass Nutzer daher das Material nach Erhalt unverzüglich löschen sollten.“ Für das Strafmaß ist die Tat entscheidend. „Während eine Beleidigung meist nur mit einer Geldstrafe belangt wird, droht bei der bandenmäßigen Verbreitung kinderpornografischen Materials bis zu zehn Jahre Haft.“ Man müsse differenzieren, in was für einer WhatsApp-Gruppe die Inhalte weiterverbreitet worden seien. Nicht jedes Versenden sei strafbar. „Straffrei bleiben Nutzer, die die verbotenen Bilder in einem Privatchat bei WhatsApp an nur eine andere Person oder wenige, ihnen bekannte Personen in geschlossenen WhatsApp-Gruppen schicken. Jedoch nur, wenn sie nicht davon ausgehen, dass diese Personen das Symbol unkontrolliert weiterverbreiten. Sendet man das Bild jedoch in eine WhatsApp-Gruppe mit vielen Mitgliedern, kann je nach Größe der Gruppe schnell eine strafbare Verbreitung vorliegen“, erklärt der Rechtsanwalt. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig und damit schuldunfähig, man kann sie im Strafrecht somit nicht belangen. Eine Ausnahme gibt es aber: „Im Zivilrecht können Minderjährige hingegen bereits ab dem siebten Lebensjahr haften. Das kann etwa dann relevant werden, wenn ein Opfer Schmerzensgeld nach einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Beleidigung verlangt“, sagt Solmecke. Anders verhält es sich da bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren, in Einzelfällen selbst bis 20 Jahren. Sie können strafrechtlich belangt werden. „Verurteilt werden die Jugendlichen nach den StGB-Normen. Doch anders als bei Erwachsenen steht bei Jugendlichen nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund“, so Solmecke. In erster Linie sollten WhatsApp-Nutzer immer genau prüfen, welche Inhalte sie über die App erreichen und welche Inhalte sie selbst an andere Nutzer weiterleiten. Außerdem sollten sich Nutzer dort genauso verhalten, wie sie es auch in der analogen Welt tun würden. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, mahnt Experte Solmecke. „Man sollte sich dort also genauso wenig beleidigen, wie von Angesicht zu Angesicht. Auch vermeintlich scherzhaft gemeinte Memes mit Hakenkreuzen sollte man umgehend löschen. Keinesfalls sollte man selbst die Bilder weiterverbreiten“, rät Christian Solmecke. Quelle: TECHBOOK
von Patrick Rechl 11. August 2025
"Quishing" klingt viel­leicht erst einmal merk­würdig, bedeutet aber nichts anderes als Phishing per QR-Code. Beim Quishing gene­rieren Betrüger QR-Codes, die auf gefälschte Websites weiter­leiten. Wer dort seine Anmel­dedaten eintippt, gefährdet nicht nur die Log-in-Daten, sondern mit Pech auch das eigene Konto, warnt die Verbrau­cher­zentrale Bran­denburg (VZB). Denn ein Ziel der Betrugs­masche kann das PayPal-Konto sein. So wurde ein Verkäufer auf einer Platt­form für gebrauchte Kleidung ein Opfer des Betrugs. Der angeb­liche Käufer schickte dem Verkäufer einen QR-Code, über welchen die Zahlung auto­risiert werden sollte. In der Realität leitete er aber auf eine gefälschte PayPal-Seite weiter. Die gefälschte Website sah zwar nahezu wie die Origi­nalseite aus, leitete die einge­tippten Infor­mationen jedoch direkt an die Betrüger weiter. Der Verkäufer meldete sich an und wenige Momente später wurden mehrere Zahlungen in Höhe von insge­samt über 3000 Euro von seinem Konto getätigt. Doch Quishing kommt nicht ganz ohne Warn­signale. Und das fängt schon direkt bei der Zahlungs­methode an. Generell sollten die auf der Platt­form ange­botenen Zahlungs­methoden verwendet werden. Besteht jemand darauf, die Zahlung außer­halb der Platt­form abzu­wickeln, sollten die Alarm­glocken läuten. Im Normal­fall sollte das Geld ohne eine Bestä­tigung aufs Konto über­wiesen werden - eine extra Zahlungs­bestä­tigung ist unty­pisch. Und im Zweifel: Den Zahlungsweg selbst aussu­chen. Auf seriösen Platt­formen sollte der Zahlungsweg vom Verkäufer bestimmt werden, und nicht vom Käufer, so Erk Schaar­schmidt, Jurist bei der VZB. Wer die Anmel­dedaten noch extra schützen will, sollte eine Zwei-Faktor-Authen­tifi­zierung (2FA) einrichten, empfiehlt die VZB. Das kann etwa im Fall von PayPal sowohl für Zahlungen selbst, als auch bereits für den Log-in akti­viert werden. Damit kommen die Betrüger nicht ohne eine weitere Bestä­tigung, durch etwa einen Code in einer SMS oder 2FA-App, in den Account. Doch trüge­rische QR-Codes werden nicht nur verschickt - sondern oft auch auf der Straße verteilt. Gefälschte QR-Codes können etwa in Verkehrs­mitteln, an Park­auto­maten oder sogar auf unechten Straf­zetteln lauern, so die VZB. Wer den Link vorher checken will, kann das bei vielen Smart­phones tun. Viele Geräte zeigen den Link an, bevor man ihn öffnet. Kennt man die Origi­naladresse, kann man sie mit der Gescannten abglei­chen. Generell empfiehlt die Verbrau­cher­zentrale: QR-Codes mit unbe­kannter Herkunft sollten zur Sicher­heit nie einge­scannt werden. Quelle: Teltarif
von Patrick Rechl 11. August 2025
Die Diskussion um Virenscanner auf dem Handy spaltet Nutzer in zwei Lager. Fraktion A winkt ab und bezeichnet den mobilen Virenschutz als Schlangenöl, also als komplett nutzlos. Andere wiederum sagen, Handy-Virenscanner sind ein Muss. Die Handy-Welt teilt sich grob in zwei Lager auf, Geräte mit Android und iOS. Beim iPhone ist die Antwort schnell gegeben: Einen Virenscanner brauchen Sie nicht, weil Apple es Drittanbieter-Apps gar nicht erlaubt, sich tief ins System einzuklinken. Stattdessen werden iPhones ab Werk maximal verriegelt. Hört sich gut an, aber Nutzer haben damit auch weniger Freiheiten und nur weil man ein Haus gut absperrt, bedeutet das natürlich nicht, dass Einbrecher nicht doch eindringen können. Mehr erlaubt ist auf Android-Handys und deshalb ist hier die Frage nach einem Virenscanner interessanter. Ein zusätzlicher Android-Virenscanner ist laut Google nicht nötig, schließlich gibt es mit Google Play Protect schon länger einen eingebauten Virenscanner, der die Apps im PlayStore scannt und mittlerweile auch andere Quellenl prüft oder Echtzeit-Scans beherrscht. Die Situation ist also unter Android ähnlich wie bei Windows, auch dort gibt es einen vorinstallierten Virenscanner. Doch es gibt einen großen Unterschied: Windows Defender schwimmt im Test eigentlich immer im Mittelfeld mit, der Schutz ist solide. Bei Google Play Protect ist das anders. Der Google-Virenscanner landet in Tests regelmäßig auf dem letzten Platz, mit dem schlechtesten Schutz und den meisten Fehlalarmen. Die Frage ist also, muss man hier einen besseren Virenscanner nachlegen? Die Hersteller von Antiviren-Software haben also nicht komplett Unrecht, wenn sie ihre eigenen Apps in Stellung bringen. Denn Google kämpft auch immer wieder mit Malware im Play Store. Trotzdem: Unserer Meinung nach ist ein zusätzlicher Android-Virenscanner nicht unbedingt nötig, wenn Sie sich Apps nur aus vertrauenswürdigen Quellen holen. Wichtig: Das bedeutet aber nicht, dass Sie perfekt geschützt sind, wenn Sie Apps nur aus dem Play Store laden. Das Risiko bleibt aber unserer Ansicht nach überschaubar. In anderen Fällen sollten Sie mit einem Virenschutz vorsorgen, speziell, wenn Sie gerne und häufig Apps aus alternativen Quellen ausprobieren und auch sonst nicht davor zurückschrecken, jede Ecke des Internets per Smartphone zu erforschen. Gratis gibt es dafür zum Beispiel Sophos Intercept X for Mobile. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gibt keine klare Empfehlung. Hier heißt es nur: "Installieren Sie nur solche Sicherheitslösungen für mobile Geräte (beispielsweise Ortung, Remote-Sperrung, Verschlüsselung, Antiviren-App), die Ihrem konkreten Bedarf entsprechen und wägen Sie ab, ob Sie hierfür bereit sind, beispielsweise Standortangaben dauerhaft zu aktivieren." Quelle: Chip
von Patrick Rechl 10. August 2025
Mit WhatsApp können Nutzer in Gruppen-Chats mit vielen Personen kommunizieren. Jetzt gibt es zwei neue Funktionen: eigene Statusmeldungen und einen Sicherheitscheck für neue Gruppenmitglieder. In der aktuellen Beta-Version 2.25.22.11 für Android gibt es einen überarbeiteten „Gruppen-Status“. Damit können persönliche Statusmeldungen nur innerhalb der Gruppe gepostet werden. Kontakte außerhalb der Gruppe sehen diesen Status nicht. Wie gewohnt können Texte, Fotos oder Videos in der Statusmeldung geteilt werden, die nach 24 Stunden verschwinden. Der neue Gruppen-Status soll in aktiven Chats für mehr Übersicht sorgen. Mitglieder können ohne Admin-Rechte wichtige Infos, Termine oder Hinweise im Statusbereich teilen. Besonders in großen Gruppen, wo Nachrichten schnell übersehen werden, ist das hilfreich. WhatsApp will Nutzer besser vor Betrug schützen. Bei Einladungen von unbekannten Kontakten gibt es eine erweiterte Sicherheitsübersicht. Diese zeigt Infos wie den Ersteller der Gruppe, Anzahl der Teilnehmer und mögliche Betrugswarnungen. Nutzer können dann entscheiden, ob sie der Gruppe beitreten oder sie verlassen. Der Gruppen-Status wird derzeit in der Beta-Version getestet und ist noch nicht für alle verfügbar. Nach der Betaphase wird die Funktion schrittweise eingeführt. Das Sicherheitsfeature ist Teil einer Meta-Kampagne gegen Betrug und soll ab sofort angezeigt werden. Quelle: Bild
von Patrick Rechl 7. August 2025
WhatsApp will seine Nutzer besser vor Betrugsmaschen schützen. Neue Werkzeuge sollen helfen, verdächtige Nachrichten zu erkennen und richtig zu reagieren. Auch Millionen betrügerischer Konten wurden gelöscht. Der Facebook-Mutterkonzern Meta hat Informationen über ihre Bemühungen veröffentlicht, Betrugsversuche auf ihren Plattformen, allen voran WhatsApp, zu verhindern. Demnach wurden über 6,8 Millionen verdächtige Konten gelöscht, die mit sogenannten Scam-Zentren in Verbindung gebracht wurden. WhatsApp führt neue Funktionen ein, die dabei helfen sollen, betrügerische Nachrichten zu erkennen und sich davor zu schützen. Viele Betrugsversuche laufen laut Meta gleichzeitig über verschiedene Plattformen – darunter WhatsApp, SMS, soziale Netzwerke, Kryptowährungs-Plattformen und sogar KI-Dienste wie ChatGPT. Ziel sei es, eine Erkennung durch einzelne Anbieter zu umgehen. Typisch sei, dass Opfer in eine Kette von Interaktionen auf mehreren Kanälen verwickelt würden, etwa durch vermeintliche Jobangebote oder Investmentchancen. In Zusammenarbeit mit OpenAI hat Meta kürzlich eine koordinierte Betrugsaktion aufgedeckt und gestoppt, die von Kambodscha aus gesteuert worden war. Der Betrug habe unter anderem darin bestanden, Menschen dazu zu bringen, TikTok-Videos zu liken oder in Krypto-Projekte zu investieren. Die Täter hätten dabei automatisierte Nachrichten über ChatGPT generiert und die Opfer zunächst in einen WhatsApp-Chat und dann weiter auf andere Plattformen gelotst. Nun hat Meta neue Funktionen für WhatsApp angekündigt, die Nutzern helfen sollen, verdächtige Nachrichten oder Gruppenchats besser einzuschätzen. Wird man beispielsweise von einer unbekannten Nummer zu einer Gruppe hinzugefügt, soll künftig eine Sicherheitsübersicht erscheinen. Dort können Nutzer die Gruppe verlassen, ohne den Chat öffnen zu müssen. Zudem sollen bei Chats mit unbekannten Kontakten Warnhinweise erscheinen, um voreiliges Handeln zu verhindern. Meta gibt drei zentrale Empfehlungen, die man beachten sollte, wenn man verdächtige oder ungewöhnliche Nachrichten erhält: Pausieren: Nehmen Sie sich Zeit, bevor Sie antworten und prüfen Sie, ob die Nachricht plausibel ist. Hinterfragen: Klingt die Nachricht zu gut, um wahr zu sein? Wird nach Geld oder PIN-Nummern gefragt? Sind schnelle Gewinne oder hohe Gehaltsversprechen realistisch? Drängt der Absender auf eine schnelle Antwort? Verifizieren: Gib sich der Absender als Freund oder Familienmitglied aus, versuchen Sie die Person über einen anderen Kanal zu erreichen, zum Beispiel über die Ihnen bekannte Telefonnummer. Mit diesen Tipps im Hinterkopf kann man besonnener mit einer ungewöhnlichen Nachricht umgehen und Betrugsversuche leichter entlarven. Quelle: Connect
von Patrick Rechl 6. August 2025
Egal ob WLAN-Router, WLAN-Verstärker oder Smart-Home-Technik: Der Berliner Hersteller AVM gehört zu den Marktführern in der Kommunikationstechnik Deutschlands. Viele deutsche Haushalte nutzen eine der beliebten FritzBoxen. Die versorgt sie mit schnellem Internet via DSL, Kabel, Glasfaser und sogar Mobilfunk-Internet. Modelle wie die FritzBox 7690 oder die FritzBox 6690 Cable gehören zu den Top-Routern. Wahrscheinlich hat auch der einprägsame Markenname Fritz, der die zahlreichen Router, Repeater und mehr seit 20 Jahren ziert, dafür gesorgt, dass sich die Produkte von der Konkurrenz absetzen konnten – und nicht nur ihre technischen Stärken. Kein Wunder also, dass sich AVM nun dazu entschlossen hat, den eigenen Unternehmensnamen zu ändern: Ab sofort heißen die Berliner "Fritz!". Dies gab der Hersteller in einer Pressemitteilung offiziell heute bekannt, am 5. August 2025. Der Hersteller wurde 1986 in Berlin als Audiovisuelles Marketing Computersysteme Vertriebs GmbH von vier Studenten gegründet. Der ursprüngliche Name ging noch auf die Anfänge als BTX-Dienstleister zurück. Die etwas sperrige Bezeichnung wurde dann mit dem Akronym "AVM" vereinfacht. Nach und nach entfernte sich das Unternehmen vom damaligen ISDN-Karten-Angebot, und 2004 erblickte der erste AVM-Router das Licht der Welt. Die allererste FritzBox war eine Innovation, weil sie Modem und Router zugleich war und zwei eigentlich separate Geräte vereinte. Damit wurde sie zum ersten massentauglichen DSL-Router in Deutschland. Die Idee hinter dem Produktnamen Fritz war so simpel wie genial: Das Unternehmen suchte einen Namen, der einprägsam war und zugleich das Gütesiegel "Made in Germany" repräsentierte. Was bot sich da besser an als der klassische deutsche Name Fritz? Rund um den Globus wird er nach wie vor mit Deutschland assoziiert. Übrigens soll sogar der Name Horst zur Auswahl gestanden haben – letztendlich entschied man sich aber dagegen. Da sich die Marke Fritz! einer weitaus größeren Bekanntheit erfreut als der Firmenname AVM, entschloss sich der Hersteller nun dazu, sie für die gesamte GmbH zu nutzen. "Mit einer Markenbekanntheit von rund 80 Prozent in Deutschland und der herausragenden Relevanz bei den Kunden gehört FRITZ! zu den bekanntesten Marken im Bereich Heimnetz, Internet und Smart Home. Währenddessen liegt die Bekanntheit der Unternehmensmarke AVM deutlich darunter. Daher präsentiert sich das Unternehmen ab sofort unter dem Namen FRITZ!, um eine klare, einheitliche und noch unmittelbarere Wiedererkennbarkeit zu schaffen", so der Konzern in seiner Pressemitteilung. Trotz der Namensänderung soll sich nichts für Kundinnen und Kunden oder Geschäftspartnern ändern. Quelle: Computerbild
von Patrick Rechl 6. August 2025
Viele Jahre lang war 10 Euro so etwas wie eine magische Grenze für Musik­strea­ming-Abon­nements. Diese wurde allen­falls von Anbie­tern über­schritten, die etwas Beson­deres im Angebot hatten, etwas eine beson­ders hoch­wertige Über­tragungs­qualität. Die 10-Euro-Grenze gibt es mitt­lerweile nicht mehr. Nicht nur Spotify, Apple Music und Deezer haben diese längst über­schritten. Nun kündigt Spotify an, ab September erneut an der Preis­schraube zu drehen. Unter anderem sollen Kunden in Europa, Asien, Latein­amerika und Afrika mehr als bisher für die Musik-Flatrate bezahlen. Das in Schweden ansäs­sige Unter­nehmen machte zwar noch keine Angaben dazu, welche Preise künftig in welchen Ländern anfallen. Der Ankün­digung wurde aber eine Beispiel-E-Mail an betrof­fene Kunden ange­hängt, die zeigt, dass der Preis von 10,99 Euro auf 11,99 Euro steigen wird . Das Einzel-Abon­nement kostet demnach künftig einen Euro mehr als bisher. Keine Infor­mationen gibt es bislang zu den ab September anfal­lenden Kosten für andere Preis­modelle. Aktuell können sich beispiels­weise zwei Personen den Duo-Preis­plan für 14,99 Euro pro Monat sichern. Das Familien-Abon­nement schlägt mit 17,99 Euro monat­lich zu Buche. Studenten bekommen den Einzel-Preis­plan zum redu­zierten Monats­preis von 5,99 Euro. Abo-Kunden sollen demnächst über die neuen Preise für ihren jewei­ligen Musik­strea­ming-Zugang infor­miert werden, teilte Spotify weiter mit. Das Unter­nehmen hat auch eine Gratis-Version mit Werbung im Angebot. Auf dieses Preis­modell würde der Konzern mit hoher Wahr­schein­lich­keit die Abon­nements von Kunden umstellen, die mit den neuen Kondi­tionen für ihren kosten­pflich­tigen, dafür aber werbe­freien Strea­ming-Zugang nicht einver­standen sind. Nach wie vor keine Infor­mationen gibt es zur HiFi-Option von Spotify. Diese ist bereits seit Jahren geplant, wurde aber bis heute nicht umge­setzt. Mitbe­werber wie Apple und Amazon streamen mitt­lerweile in hoher Qualität, ohne dafür zusätz­liche Abo-Gebühren zu verlangen. Das stellt das von Spotify ange­dachte Geschäfts­modell einer aufpreis­pflich­tigen Option in Frage. Spotify gilt als klare Nummer eins im Musik­strea­ming. Das Unter­nehmen hat nach jüngsten Angaben 696 Millionen Nutzer, von denen 276 Millionen zahlende Abo-Kunden sind. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 31. Juli 2025
Einige Nutzer*innen, die im Android-Beta-Programm von WhatsApp sind, können derzeit eine praktische Funktion testen, die sie an bestimmte Benachrichtigungen erinnert. Neben Nachrichten bietet der vielleicht bekannteste Messenger auf der Welt die Möglichkeit, sich per Telefonat mit anderen Leuten auszutauschen. Wer jedoch keine Internetverbindung oder den Klingelton ausgeschaltet hat, bemerkt eingehende Anrufe nicht, wodurch diese schnell außer Acht geraten. Ein neues WhatsApp-Update soll nun Abhilfe schaffen. Wie WABetaInfo berichtet, enthält ein neues WhatsApp-Update eine Funktion, mit der sich Erinnerungen für verpasste Anrufe erstellen lassen. Zunächst sei angemerkt, dass es sich hierbei nicht um eine allgemein zugängliche Aktualisierung, sondern um die aktuelle Android-Beta handelt. Letztere ist nur für ausgewählte Nutzer*innen verfügbar, die am Beta-Programm des Messengers teilnehmen. Es dürfte aber nicht mehr allzu lange dauern, bis die finale Version veröffentlicht wird. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass ein kommendes WhatsApp-Update ein Feature zum Erinnern an noch zu beantwortende Nachrichten bringt. Nun baut der Messenger mit dem grün-weißen Logo sein Funktionsspektrum weiter aus und bezieht auch verpasste Anrufe mit ein. Die Vorgehensweise soll dabei nahezu identisch mit der bei normalen Nachrichten sein. Um eine Benachrichtigung einzurichten, stehen Nutzer*innen mehrere Optionen zur Verfügung. So können sie auswählen, ob sie nach zwei oder acht Stunden oder alternativ erst am nächsten Tag an einen verpassten Anruf erinnert werden möchten. Abgesehen davon lässt sich auch ein individuelles Datum mit konkreter Uhrzeit festlegen. Dies können sie entweder direkt im Chat mit der jeweiligen Person oder in der Registerkarte „Anrufe“ vornehmen, indem sie auf den entsprechenden Anruf tippen. Ist eine Erinnerung erstellt, erscheint zum definierten Zeitpunkt eine Benachrichtigung, die den Namen der Person, sein/ihr Profilbild und einen Link zum Öffnen des Chats enthält. Das WhatsApp-Update ermöglicht damit den Nutzer*innen, verpasste Anrufe ordnungsgemäß nachzuholen, wenn sie diese im ersten Moment nicht wahrnehmen konnten. Vor allem bei beruflichen Meetings, Geschäftsreisen oder persönlichen Terminen kann es oft der Fall sein, dass man einen Anruf nicht bemerkt oder nicht annehmen kann. Quelle: FutureZone
von Patrick Rechl 31. Juli 2025
Samsung will das Galaxy S25 FE früher als gewohnt vorstellen. Zudem kündigte der Hersteller weitere Produkte für die zweite Jahreshälfte 2025 an – darunter ein faltbares Smartphone mit drei Displays und ein eigenes XR-Headset. Quelle: Connect
von Patrick Rechl 31. Juli 2025
Unter WiFi Calling (auch WLAN Call genannt) versteht man die Tele­fonie über die Internet­verbindung eines WLAN-Routers anstatt über das Mobilfunk­netz. Anders als bei der Nutzung von Messen­gern wie Skype oder WhatsApp wird dieser Dienst aller­dings von Ihrem Mobilfunk­anbieter bereit­gestellt. WiFi Calling erfor­dert daher keine Apps, sondern einen Mobilfunk­vertrag oder eine Prepaid-SIM. Obwohl über das WLAN-Netz tele­foniert wird, werden WiFi-Calling-Gespräche wie normale Mobilfunk­gespräche abge­rechnet. WiFi Calling war ursprüng­lich dazu gedacht, an Orten mit keinem oder nur schwa­chem Mobil­funk­empfang tele­fonieren zu können. Voraus­gesetzt natür­lich, an diesen Orten gibt es WLAN. Die mobile Internet­telefonie ist außerdem auch ein gutes Mittel, um sich Roaming-Gebühren zu sparen. Gedan­kenlos verwendet, kann diese Tech­nologie aller­dings auch zur Kosten­falle werden. Wir zeigen Ihnen, worauf es dabei ankommt. Die Idee, wie Sie mit der WLAN-Tele­fonie Kosten sparen können, ist recht einfach. Egal, wo Sie sich tatsäch­lich befinden: Mit WiFi Calling wird Ihr Tele­fonat immer so abge­rechnet, als würden Sie von Ihrem Heimat­land aus anrufen. Selbst wenn Sie aus dem sonnigen Urlaub Daheim­gebliebenen durch einen kurzen Anruf die Nase lang machen wollen, würde dies daher nicht als Roaming vom Aufenthalts­land nach Deutsch­land behan­delt, sondern als Gespräch von Deutsch­land nach Deutsch­land - ein ganz normales Tele­fonat zu den übli­chen Kondi­tionen Ihres Mobilfunk­vertrags also. Auch wenn Sie vom Strand aus andere Urlauber errei­chen möchten, wäre dies mit WiFi Calling kein Roaming, sondern ein Auslands­gespräch. Dasselbe gilt, wenn die Ange­rufenen sich in einem dritten Land aufhalten. Wir halten fest: Sparen können Sie mit WLAN Call, indem Sie ein Tele­fonat aus dem Ausland zu einem Inlands­gespräch machen. Wenn dies nicht möglich ist, da Ihr Gesprächs­partner sich eben­falls außer­halb Deutsch­lands aufhält, sparen Sie immer noch, wenn das Auslands­gespräch aus Deutsch­land güns­tiger ist als Roaming. Kosten­fallen drohen hingegen an jenen Orten, an denen nur geringe oder keine Roaming-Gebühren anfallen. Inner­halb der EU und des Erwei­terten Euro­päischen Wirtschafts­raums (EWR) wurden im Juni 2017 Roaming-Gebühren größten­teils abge­schafft. Wo keine Roaming-Gebühren anfallen, kann man sie auch nicht sparen. Daher zahlen Sie hier mit WiFi Calling oft drauf. Wenn Sie auf einer Reise in den EU-Ländern per WLAN Call tele­fonieren, zahlen Sie den Preis eines Auslands­gesprächs - und dieser ist immer teurer als der normale Inlands­tarif, nach dem Sie sonst abge­rechnet werden würden. Die einzige Aus­nahme ist natür­lich ein Gespräch aus dem Aus­land nach Deutsch­land: Egal ob Sie WiFi Calling benutzen oder auf herkömm­lichen Wege mobil tele­fonieren, Sie zahlen immer die normalen Preise eines inner­deutschen Gesprächs. Außer­halb der EU gilt das Roam-like-at-Home-Prinzip nicht. Hier fallen daher oft horrende Roaming-Aufschläge an. Diese sind mit WiFi Calling redu­zierbar. Bei Tele­fonaten nach Deutsch­land entfallen die Roaming-Gebühren sogar komplett, in allen anderen Fällen können Sie den Unter­schied zwischen Auslands­telefonie und Roaming ausnutzen und sie somit redu­zieren. Wirk­lich günstig sind Auslands­gespräche aller­dings selten, daher sollten Sie auch hier nur mit Bedacht tele­fonieren. Wir veran­schau­lichen dies am Beispiel der Telekom-Tarife: Ange­nommen, Sie stellen am zweiten Tag Ihres Türkei-Urlaubs fest, dass Sie vergessen haben, Ihre Frau mitzu­nehmen. Reuig rufen Sie diese nun zu Hause an. Ohne WiFi Calling kostet Sie dies 1,28 Euro pro Minute. Mit WiFi Calling hingegen wird dies als ein normales inner­deutsches Gespräch tari­fiert. Leider ist Ihre Frau nicht da, hat aber eigens für Sie eine Ansage auf dem Anruf­beantworter hinter­lassen: Sie sei kurz­entschlossen mit ihren Freun­dinnen nach Grie­chen­land gereist. Sie ermit­teln die Festnetz­nummer des Hotels, in dem Ihre Frau unter­gekommen ist und rufen dort an. Mit WiFi Calling zahlen Sie dafür 0,22 Euro pro Minute anstatt 1,28 Euro. Das ist natür­lich deut­lich preis­werter. Einen weiteren Haken hat das WiFi Calling im Ausland noch: Sie brau­chen dafür Zugang zu einem örtli­chen WLAN-Netz. Zwar bieten einige Hotels kosten­losen Internet­zugang an, außerdem gibt es Inter­netcafés auch im Ausland, aber am Strand oder auf einer Safari dürften Sie danach vergeb­lich suchen. Eine Alter­native scheint sich daher anzu­bieten: Die mobile Daten­verbin­dung. Über diese zu tele­fonieren ist aller­dings kein WLAN Call, sondern fällt unter die Bezeich­nung Voice over LTE (VoLTE) bezie­hungs­weise zukünftig Voice over 5G (VoNR). VoLTE hat eigene tech­nische Voraus­setzungen und funk­tioniert seit einiger Zeit (zwar mit Einschrän­kungen) auch im Ausland. Tele­fonica (o2) hat hierbei als erster für seine Post­paid-Kunden den Weg für VoLTE frei gemacht. Dennoch kann das Tele­fonieren über LTE zu einer Kosten­falle werden. Auch wenn sich mit VoLTE im Ausland Roaming-Gebühren für das Tele­fonieren umgehen lassen, würden immer noch Roaming-Preise für mobiles Internet anfallen. Und gerade diese haben sich in Ländern außer­halb der EU gewa­schen. Que.lle: teltarif
von Patrick Rechl 29. Juli 2025
Mobile Anwendungen haben sich in den Alltag integriert. Ob beim Online-Banking, beim Streaming oder beim Chatten – Apps ermöglichen viele digitale Dienste bequem per Fingertipp. Doch die Kehrseite ist weniger offensichtlich: Zahlreiche Anwendungen greifen auf sensible Daten zu, ohne dass Nutzer dies bewusst wahrnehmen oder ausreichend darüber informiert sind. Der Schutz der eigenen Privatsphäre gerät dadurch oft in den Hintergrund, obwohl mobile Geräte wie Smartphones und Tablets sehr persönliche Informationen speichern. Wer sich sicher im digitalen Raum bewegen möchte, sollte sich mit den wichtigsten Grundlagen zum Thema Datenschutz bei Apps vertraut machen. Welche Risiken bestehen und welche Schutzmöglichkeiten stehen zur Verfügung? Smartphones speichern eine Vielzahl vertraulicher Informationen – etwa Fotos, Kontakte, Standortdaten oder Kommunikationsverläufe. Viele Apps fordern beim ersten Start umfangreiche Zugriffsrechte, ohne dass diese für die Hauptfunktionen der Anwendung tatsächlich notwendig wären. Beispiele sind Taschenlampen-Apps, die Zugriff auf Kontakte anfordern, oder Spiele-Apps, die Kamerarechte benötigen. Ein häufiges Problem ist, dass kostenlose Apps ihr Geschäftsmodell auf der Weitergabe oder dem Verkauf von Nutzerdaten aufbauen. Die gesammelten Informationen werden analysiert, mit Drittanbietern geteilt oder für personalisierte Werbung verwendet. Die Nutzer selbst bleiben dabei oft im Unklaren, in welchem Umfang ihre Daten genutzt werden. Einige Anbieter wie Hitnspin setzen gezielt auf datensparsame Technologien und transparente Prozesse. Dies bietet ein gutes Beispiel dafür, wie sich Schutzmaßnahmen auch ohne Komfortverlust umsetzen lassen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt klare Vorgaben, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. App-Anbieter dürfen nur die Informationen sammeln, die für den Betrieb zwingend erforderlich sind. Eine umfassende Datenschutzerklärung ist dabei Pflicht – sie muss in einfacher Sprache erklären, welche Daten zu welchem Zweck erfasst und wie lange sie gespeichert werden. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Einholung einer informierten Einwilligung. Das bedeutet: Nutzer müssen aktiv zustimmen, bevor Daten erfasst werden. Vorgekreuzte Kästchen sind unzulässig, ebenso wenig darf die Zustimmung durch mangelnde Alternativen erzwungen werden. Verbraucher haben zusätzlich Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Bei Verstößen können sie sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden wenden. Für Anbieter drohen bei Nichteinhaltung empfindliche Bußgelder. Bereits bei der Auswahl einer App können Nutzer Einfluss auf ihren Datenschutz nehmen. Es empfiehlt sich, vor der Installation zu prüfen, welche Berechtigungen die App einfordert. Viele davon lassen sich verweigern, ohne dass die App ihre Funktion verliert. Nach der Installation können Rechte über die Geräteeinstellungen angepasst werden. Unter Android finden sich diese unter „Einstellungen > Apps > Berechtigungen“, auf iOS unter „Einstellungen > Datenschutz“. Wer unnötige Zugriffe deaktiviert, reduziert potenzielle Risiken deutlich. Nutzer von iOS sollten die Option „App Tracking Transparenz“ aktivieren, um die Nachverfolgung zwischen verschiedenen Apps zu blockieren. Android-Nutzer können ihre Werbe-ID zurücksetzen und personalisierte Werbung deaktivieren. Ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) kann helfen, Datenverbindungen zu verschlüsseln – besonders beim Surfen in öffentlichen WLANs. So lassen sich Inhalte vor unbefugtem Zugriff schützen. Wichtig ist, einen seriösen Anbieter mit klaren Datenschutzrichtlinien zu wählen. Viele kostenlose VPNs bieten nur unzureichende Sicherheitsfunktionen. Bei sensiblen Vorgängen wie Online-Banking oder Einkäufen sollte das VPN dauerhaft aktiv sein. Achte auf verschlüsselte Verbindungen (erkennbar am Schloss-Symbol in der Adresszeile und dem Präfix „https“). Zudem empfiehlt sich der Einsatz eines Passwortmanagers, der für jede Anwendung sichere und einzigartige Passwörter generiert. Ergänzend kann eine Zwei-Faktor-Authentifizierung eingesetzt werden, bei der zusätzlich zum Passwort ein weiterer Code notwendig ist – etwa per SMS oder Authenticator-App. Mehrere digitale Helfer unterstützen beim Schutz der Privatsphäre. Dienste wie „Privacy Checker“ oder „AppCensus“ analysieren Apps auf übermäßige Datensammlung. Damit können Nutzer informierte Entscheidungen treffen, welche Apps vertrauenswürdig sind. Einige Smartphones bieten bereits integrierte Datenschutz-Übersichten an. Diese zeigen beispielsweise an, wie oft welche App auf Mikrofon oder Standort zugegriffen hat. Regelmäßiges Überprüfen hilft dabei, verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen. Auch automatische System-Updates spielen eine Rolle. Sie schließen bekannte Sicherheitslücken und verbessern die Datenschutzfunktionen. Deshalb sollten Nutzer darauf achten, dass Updates regelmäßig installiert werden. Technologische Entwicklungen wie künstliche Intelligenz verändern den Umgang mit Nutzerdaten. Algorithmen können mit weniger Daten präzisere Analysen erstellen und gleichzeitig helfen, Bedrohungen schneller zu erkennen. Immer mehr Anbieter setzen auf das Konzept „Privacy by Design“. Dabei wird Datenschutz bereits bei der Entwicklung neuer Anwendungen berücksichtigt. Dies umfasst sichere Voreinstellungen, transparente Berechtigungsabfragen und eine minimierte Datenerhebung. Die Nachfrage nach datenschutzfreundlichen Apps steigt. Viele Verbraucher legen mittlerweile Wert auf transparente Richtlinien und Kontrolle über ihre Daten. Dieser Druck fördert Innovationen, die Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit verbinden. Datenschutz bei mobilen Anwendungen betrifft jeden, der ein Smartphone nutzt. Die Risiken reichen von übermäßiger Datenerhebung bis hin zu gezieltem Tracking. Doch Nutzer müssen dem nicht hilflos ausgeliefert sein. Wer sich informiert und aufmerksam bleibt, kann mobile Dienste sicher nutzen – ohne die Kontrolle über seine persönlichen Informationen zu verlieren. Quelle: Smartphone-Magazin
von Patrick Rechl 29. Juli 2025
Die App Nina, die zum Beispiel vor starken Unwet­tern oder bei Hoch­wasser warnt, wird ausge­baut. Künftig sollen auch Hinweise auf ange­drohte Gewalt­taten wie zum Beispiel Bomben­drohungen oder Warnungen vor gefähr­lichen Straf­tätern auf die Smart­phones geschickt werden, kündigte das Bundesamt für Bevöl­kerungs­schutz und Kata­stro­phen­hilfe (BBK) an. Die Poli­zeibe­hörden haben bereits in den vergan­genen Jahren verein­zelt die App für solche Warnungen und Hinweise zu heraus­ragenden Vorfällen genutzt. Nun wird dieser Polizei-Bereich ausge­baut: Mit dem Update zum Ende der Woche kommt dafür auch ein eigenes Icon in die App. Außerdem soll die App in Notlagen und bei drohenden Kata­stro­phen dann zuver­lässiger Warn­meldungen schicken können, berichtet das BBK. Die Funk­tiona­lität und die Technik im Hinter­grund wurden so opti­miert, dass die Daten­mengen verrin­gert werden können, die zur ziel­genauen Zustel­lung von Push-Nach­richten nötig sind. Das helfe bei der Über­tragung in Situa­tionen, in denen die Behörden beson­ders viele Warn­meldungen verschi­cken müssen. Die Warn-App Nina ist kostenlos in den gängigen App-Stores erhält­lich. Der Name steht für "Notfall-Infor­mations- und Nach­richten-App". Quelle: teltarif