Mehr als gedacht: So stark verändert sich Android 17 wirklich
Ein überraschender Leak zu Android 17 zeigt mehr als nur eine neue Optik.
Ein vorab veröffentlichter Test-Build von Android 17 gibt einen ersten Einblick in die Zukunft des Betriebssystems. Die Änderungen sind umfangreicher als erwartet. Einem Tester ist es gelungen, eine interne Version zu erhalten, die grundlegende Neuerungen an der Benutzeroberfläche, den Werkzeugen und den Sicherheitsfunktionen zeigt. Die auffälligsten Punkte sind ein neues, transparentes Design, ein komplett überarbeiteter Screen Recorder und eine native Funktion zum Sperren von Apps.
Die wohl sichtbarste Änderung betrifft die Systemoberfläche. Google scheint sich von den einfarbigen Hintergründen für Menüs zu verabschieden und setzt stattdessen auf einen durchsichtigen Unschärfe-Effekt. Elemente wie der Lautstärkeregler oder das Power-Menü sind dadurch leicht durchsichtig, sodass das Hintergrundbild dezent durchscheint. Gesteuert wird das Design weiterhin über die „Dynamic Color“-Engine, die die Farben an euer Wallpaper anpasst.
Auch die integrierten Werkzeuge werden offenbar stark überarbeitet. Der Screen Recorder erhält eine neue, schwebende Schaltfläche in Pillenform, die das bisherige Pop-up-Fenster ersetzt. Über dieses Menü lässt sich einfach auswählen, ob der Ton des Geräts oder des Mikrofons aufgenommen werden soll und ob Fingerberührungen auf dem Display sichtbar sind.
Nach der Aufnahme könnt ihr das Video direkt bearbeiten, zuschneiden, teilen oder sogar mit verschiedenen Farben darauf malen.
Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass die bekannte Bubble-Funktion, die bisher vor allem für Chat-Anwendungen genutzt wird, auf weitere Apps ausgeweitet werden könnte. Dies würde das Multitasking deutlich flexibler machen.
Neben diesen kreativen Verbesserungen deutet der Leak auch eine lang erwartete Sicherheitsfunktion an. Es soll eine systemweite App-Sperre integriert werden. Durch langes Drücken auf ein App-Symbol soll es künftig möglich sein, die Anwendung zu sperren. Die Funktion scheint in der geleakten Version aber noch nicht vollständig implementiert zu sein.
Diese Neuerungen zeigen, dass Google den mit früheren Android-Versionen eingeschlagenen Weg der Personalisierung fortsetzt und diesmal mit einem stärkeren Fokus auf visuelle Effekte und mehr Komfort im Alltag (Quelle: 9to5Google).
Quelle: Giga
"Carrier-Billing" ist ein sperriges Fremdwort, doch was dahinter steckt, ist eigentlich ganz einfach: In vielen Appstores, wie etwa Google Play, kann der Nutzer kostenpflichtige Apps über seine Handy-Rechnung bezahlen. Der Kaufpreis für die App wird dann mit der nächsten Mobilfunk-Rechnung beglichen (Postpaid) oder bei Prepaid-Nutzern vom aufgeladenen Handy-Guthaben abgezogen. Der Mobilfunkanbieter sorgt dann dafür, dass das Geld beim Appstore-Betreiber ankommt. Das Verfahren ist vor allem für Handy-Besitzer interessant, die im Appstore ohne Kreditkarte und Paypal bezahlen wollen. Prinzipiell gibt es die Option zum Bezahlen über die Mobilfunk-Rechnung zum Beispiel bei Google Play, Microsoft Store und Samsung Galaxy Apps. Mittlerweile ist Carrier Billing auch im Apple App Store möglich für Kunden der erhältlichen Mobilfunkmarken im Telekom-, Vodafone- und Telefónica-Netz. Im Einzelfall kommt es also darauf an, bei welchem Dienst der Kunde über welches Mobilfunk-Netz bezahlen will - welcher Netzbetreiber die Bezahloption in den häufig genutzten Appstores unterstützt, sehen Sie in der nachfolgenden Übersichtstabelle. Hat ein Netzbetreiber keine Vereinbarung mit dem Appstore-Betreiber geschlossen, so wird auch kein Carrier-Billing angeboten. Dennoch ist es nicht zwingend notwendig, direkter Kunde bei einem Netzbetreiber zu sein, denn auch andere Marken (wie zum Beispiel einzelne Mobilfunk-Discounter) bieten diese Funktion je nach Netz an. Stellt der eigene Mobilfunkanbieter Carrier-Billing als Zahlungsmethode für den genutzten Appstore zur Verfügung, so muss der Kunde keine weiteren Einstellungen vornehmen. Die Option zum Bezahlen über die Mobilfunk-Rechnung erscheint dann nach der Auswahl einer App oder eines In-App-Gegenstands zum Kauf. Beim ersten Aufruf bestätigt der Nutzer in der Regel die AGB seines Netzbetreibers zum mobilen Bezahlen. Das Direct Carrier Billing, bei dem die SIM-Karte als Identifikationsmedium dient, wird als Option zum Bezahlen über die Mobilfunk-Rechnung jedoch nur dann angezeigt, wenn der Nutzer über das Mobilfunk-Netz surft - etwa per LTE oder 5G. Vom PC aus sowie beim mobilen Surfen im Internet per WLAN ist das Bezahlen per Mobilfunk-Rechnung alternativ über ein SMS-TAN-Verfahren möglich. Allerdings ist das Verfahren der mTAN in der Vergangenheit immer wieder im Kontext des mobilen Online-Banking wegen spezifischer Risiken in die Kritik geraten. Und auch zahlreiche Nutzer von Facebook - das selbst Carrier-Billing per SMS-Code für In-App-Käufe in Spielen unterstützt - wurden bereits Opfer einer Abzockmasche mittels gefakter Facebook-Profile. Für Prepaid-Kunden gilt die besondere Einschränkung, dass sie nur so viel Geld per Carrier-Billing ausgeben können, wie sie zuvor an Guthaben auf ihr Mobilfunk-Konto aufgeladen haben. Ob die Bezahloption im Postpaid- und Prepaid-Verfahren tatsächlich genutzt werden kann, ist zudem einerseits abhängig vom verwendeten Gerät (zum Beispiel, ob Premiumdienste unterstützt werden), andererseits aber auch vom Konto-Status sowohl beim Appstore- als auch beim Mobilfunkanbieter. Hinzu kommen noch spezifische (teils technische) Einschränkungen und Bedingungen der Appstores. Im Google Play Store ist das Bezahlen per Mobilfunk-Rechnung beispielsweise ausschließlich über die Google-Play-Store-App und nicht via Web-Browser möglich. Nach der Registrierung für die direkte Mobilfunkabrechnung (Direct Carrier Billing) beziehungsweise nach einem App-Kauf über diese Zahlungsmethode, erhalten Sie womöglich eine SMS mit dem Inhalt "DCB_ASSOCIATION" oder "DCB" - keine Sorge, dies ist lediglich eine Bestätigung. Für den Apple App Store ist wie bei allen Apple-Diensten die Anmeldung mit der Apple-ID erforderlich. Unter Zahlungsmethode kann dann die Zahlungsoption Handyrechnung ausgewählt werden, sowohl über die mobile App-Store-App oder iTunes-App für iPad und iPhone als auch via iTunes am Mac oder PC. In beiden Fällen wird zunächst überprüft, ob der Netzbetreiber die Zahlungsmethode unterstützt: Wird der Computer verwendet oder ein Handy, das nicht mit dem Mobilfunktarif verknüpft ist, muss die entsprechende Mobilfunknummer angegeben und verifiziert werden, und zwar durch die Eingabe eines per SMS zugesandten Einmal-Codes. Im Gegensatz zu anderen Bezahlmethoden wie etwa PayPal, Kreditkarte oder Lastschrift muss der Nutzer für Carrier-Billing nicht extra seine Kontodaten hinterlegen. Es reicht aus, dass er im jeweiligen Appstore angemeldet ist, also beispielsweise in Google Play mit seiner Google-ID. So kann es passieren, dass Nutzer zum Beispiel durch In-App-Käufe in kostenlosen Spielen unerwartet hohe Kosten verursachen - gerade Kinder und Jugendliche. Es kann also sinnvoll sein, das Bezahlen über die Handy-Rechnung einzuschränken. Dafür gibt es zwei Wege: Entweder direkt beim Mobilfunkanbieter oder bei jedem Appstore einzeln. Seit der zuletzt 2021 novellierten Fassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind Mobilfunkanbieter verpflichtet, auf Wunsch unentgeltlich eine Drittanbietersperre einzurichten (ehemals § 45d Abs. 3 TKG, jetzt § 61 Abs. 2 TKG bzw. § 62 Abs. 5 TKG). Durch diese sind dann (falls gewollt) keinerlei Abrechnungen mehr von anderen Diensten möglich, ob nun Appstores oder etwa Anbieter von Premium-SMS und WAP-Billing (mehr dazu im Abschnitt: Weitere Bezahlmethoden per Handy-Rechnung). Eine generelle Sperre ist vor allem bei Kindern und Jugendlichen - für deren Handy-Rechnung in der Regel die Eltern aufkommen - sowie für technisch weniger versierte Smartphone-Nutzer sehr empfehlenswert. Da unter Umständen mit einer Komplett-Sperre auch nützliche Dienste des Anbieters blockiert werden, bieten die einzelnen Mobilfunkanbieter darüber hinaus auch verschiedene Teilsperren an, bei denen entweder eigene Dienste weiterhin zugelassen bleiben oder nach verschiedenen Kategorien gesperrt wird (häufig unterteilt in die Bereiche Information/Unterhaltung, Tickets, Spenden, Kinder- und Jugendschutz sowie Appstores/Software). Zumeist kann die gewünschte Sperre per Hotline, im Ausnahmefall auch noch per Fax oder im Online-Kundencenter des eigenen Anbieters in Auftrag gegeben werden. Bestehende Abos muss der Kunde allerdings nach wie vor direkt beim jeweiligen Drittanbieter kündigen. In Bezug auf Abofallen unseriöser Anbieter ist allerdings höchstwahrscheinlich ebenfalls der Mobilfunkanbieter in der Pflicht, den Sachverhalt zu bearbeiten. Es ist ebenso möglich, Carrier-Billing direkt im Smartphone oder Tablet für einen konkreten Appstore zu sperren. Dafür müssen je nach Betriebssystem unterschiedliche Einstellungen vorgenommen werden. Eine selektive Sperre durch eine PIN bietet sich zum Beispiel für ein Tablet an, das von mehreren Familienmitgliedern genutzt wird. Für den Google Play Store kann der Android-Nutzer in der Google-Play-App unter Einstellungen - Authentifizierung - Authentifizierung für Käufe erforderlich (oder ähnlich) festlegen, ob für das Tätigen von Käufen eine Authentifizierung nötig sein soll. Weiterhin kann hier gewählt werden, ob bei jedem In-App-Kauf oder nur alle 30 Minuten eine Authentifizierung erforderlich sein soll. Neben der Authentifizierung mithilfe des eigenen Google-Passworts ist auch eine Authentifizierung per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung möglich, wenn das Gerät dafür ausgelegt ist. Die entsprechende Festlegung muss für jedes verwendete Google-Konto und auf jedem Gerät einzeln vorgenommen werden. Um Einkäufe im Microsoft Store einzuschränken, können Eltern für alle Microsoft-Konten spezifische Familienfreigaben über die Webseite account.microsoft.com/family vornehmen - für Store-Einkäufe der Kinder kann ein bestimmtes Kostenlimit festgelegt werden. Es ist möglich, bestimmte Apps und Spiele zu blockieren und es gibt eine voreingestellte Altersfreigabe für Web-Inhalte. Wie bereits erwähnt, gibt es neben der Abrechnung per Carrier-Billing noch zwei weitere Möglichkeiten, wie Nutzer verschiedene Dienste über ihre Mobilfunk-Rechnung bezahlen können, auch wenn diese Möglichkeiten kaum noch genutzt werden: WAP-Billing und Premium-SMS. Per WAP-Billing können App-Entwickler Entgelte aus In-App-Käufen direkt mit dem Mobilfunkanbieter abrechnen - ohne Umweg über einen Appstore-Betreiber. Dazu wird nach dem Klick auf ein entsprechendes Banner die Mobilfunk-Rufnummer (MSISDN) des Handynutzers per WAP-Protokoll an den Netzbetreiber gemeldet. Die Kosten für den Einkauf werden dann vom Prepaid-Guthaben abgezogen oder tauchen in der nächsten Handy-Rechnung auf. Mit einer Premium-SMS können per Kurzwahl verschiedene Mehrwertdienste wie zum Beispiel Klingeltöne bestellt oder SMS-Chats genutzt werden. Hinter einem solchen kostenpflichtigen Angebot kann sich aber beispielsweise auch ein unfreiwilliges Abonnement verbergen, das die Mobilfunk-Rechnung enorm in die Höhe treibt. Neben Carrier-Billing können also auch Premium-SMS und WAP-Billing zur Kostenfalle werden, wenn sich der Nutzer nicht bewusst ist, wie viel Geld er gerade ausgibt. Quelle: teltarif
Zwar ist WhatsApp weit verbreitet, doch nicht alle Anwender können oder wollen diesen Messenger nutzen. Mit Gastchats führt Meta nun eine Möglichkeit ein, sich mit nicht registrierten Personen über das grüne Kommunikationstool zu unterhalten. Hierfür wird ein spezieller Link geteilt. Tippt der Empfänger diesen an, öffnet sich für ihn ein Chatraum in WhatsApp Web. Die Konversationen sind weiterhin durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt. Aktuell erhalten erste Betatester von WhatsApp für Android und iOS Zugriff auf die Gastchats. Im vergangenen August informierten wir Sie darüber, dass Meta an einem Gastchat für WhatsApp arbeitet. Auf diese Weise sollen Ihnen Konversationen mit Menschen ohne Konto bei diesem Messenger ermöglicht werden. Wie WABetaInfo berichtet, steht dieses Feature jetzt ersten Nutzern der Vorabversion des Messengers unter Android und iOS zur Verfügung. Um zu überprüfen, ob Sie schon für das Feature freigeschaltet wurden, sollten Sie das neueste Beta-Update beziehen. Es müsste ganz unten in der Kontaktliste (erreichbar über die Schaltfläche für neue Chats) ein entsprechender Menüpunkt auftauchen. Über diese Option lässt sich ein Einladungslink generieren und als SMS an die gewünschte Rufnummer verschicken. Alternativ können Sie den Link kopieren und beispielsweise als E-Mail verschicken oder in einem anderen Messenger einfügen. Der Gastchat steht für den Empfänger sowohl auf Mobilgeräten als auch auf Computern zur Verfügung. Tippt das Gegenüber den Link an, öffnet sich in einem Browserfenster WhatsApp Web. Per QR-Code oder manuellem Abgleich eines Sicherheitscodes wird die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung initiiert. Anschließend bittet WhatsApp um die Eingabe eines Nutzernamens und die Zustimmung der AGB. Sobald der Empfänger die oben genannten Schritte vollzogen hat, startet der Chat. Hierbei gilt zu beachten, dass die Inhalte zwar verschlüsselt sind, allerdings keine Identitätsprüfung des Gastes stattfindet. Hat also eine andere Person den Link abgefangen, kann sie sich als der gewünschte Kontakt ausgeben. Übrigens muss der eingeladene User nicht zwingend den Gastchat verwenden. WhatsApp verschickt ergänzend Downloadlinks zu den Anwendungen. Entscheidet sich der Nutzer zum Bezug des Chatprogramms, wird die Unterhaltung auf dem regulären Weg durchgeführt. Quelle: teltarif
Einige Tage später als gedacht hat Google am vergangenen Wochenende die erste Beta-Version von Android 17 veröffentlicht. Installiert werden kann das Update zunächst auf neueren Pixel-Geräten. Es handelt sich direkt um eine öffentliche Beta-Version. Die früher übliche Entwickler-Vorschau, die vor den Betas für die Allgemeinheit zum Download bereitgestellt wurden, gibt es zumindest für Android 17 nicht. Google drückt dieses Mal aufs Tempo, wenn es um die Veröffentlichung der finalen Version der neuen Android-Firmware geht. Schon für den März strebt der Konzern Plattform-Stabilität an. Für das zweite Quartal 2026 plant Google die Freigabe der finalen Version von Android 17. Realistisch betrachtet könnte das Update im Juni bereitstehen. Mit Android 17 sind das Pixel 6 und alle neueren herkömmlichen Pixel-Smartphones, alle Foldables von Google und das Pixel Tablet kompatibel. Die Entwicklung der Software ist noch nicht abgeschlossen. Daher ist es nicht empfehlenswert, die Beta auf Produktivgeräten zu installieren. Ob und wann sich weitere Hersteller dem Beta-Test anschließen, ist noch nicht bekannt. Ebenso ist noch offen, wann erste Smartphones und Tablets anderer Hersteller das stabile Update auf Android 17 bekommen werden. Android 17 soll nach Angaben von Google unter anderem ein Feature mit der Bezeichnung Handoff mit sich bringen, das in der ersten Beta aber noch nicht verfügbar ist. Dieses soll es ermöglichen, eine Aktivität in einer App auf einem Gerät zu beginnen und auf einem anderen Gerät fortzuführen. Über Launcher und Taskleiste sollen Nutzer darauf aufmerksam gemacht werden, für welche Anwendungen die Handoff-Funktion gerade zur Verfügung steht. Google spricht darüber hinaus von einem erweiterten Sicherheits-Modus, der gleichzeitig aber auch Einschränkungen mit sich bringt. So soll unter anderem die App-Installation aus unbekannten Quellen blockiert werden. Unklar ist, ob und wie sich dieses für manche Anwender nicht immer praktische Feature abschalten lässt. Die neue Version des Android-Betriebssystems soll zudem Optimierungen bekommen, damit Apps auch in Satelliten-Netzwerken mit geringer Bandbreite funktionieren. In die erste Beta-Version haben es einem Bericht des Google Watch Blogs zufolge vor allem kosmetische Neuerungen geschafft, etwa ein neues Google-Widget für den Startbildschirm, neue Gemini-Animationen und ein übersichtlicheres Menü für die Einstellungen. Quelle teltarif
Der Sicherheitsmodus von Android 17 beinhaltet nun auch eine App-Restriktion für die Barrierefreiheit. Dies kann zu Problemen mit Launchern führen. Google verschärft den erweiterten Sicherheitsmodus von Android 17. Mit der zweiten Betaversion des nahenden Betriebssystems wird bei dieser Datenschutzfunktion der Zugriff auf Features für die Barrierefreiheit eingeschränkt. Es erhalten nur noch Programme eine entsprechende Berechtigung, welche als Werkzeuge für die Zugänglichkeit klassifiziert sind. Weil diese Berechtigung das Auslesen von Bildschirminhalten und die Überwachung von Nutzerinteraktionen beinhaltet, lässt sie sich von Schadsoftware ausnutzen. Durch die neue Einschränkung wird der Sicherheitsmodus zwar noch stringenter, kann jedoch auch Tools zur Personalisierung sowie alternative Startbildschirme (Launcher) blockieren. Um die höchstmögliche Sicherheitsstufe und den bestmöglichen Datenschutz auf Android-Mobilgeräten kümmert sich der erweiterte Sicherheitsmodus. Jener ist Bestandteil von Android 16 sowie des in Entwicklung befindlichen Android 17. Wie Android Authority nun herausgefunden hat, schränkt Google die App-Berechtigungen in diesem Verfahren weiter ein. So wurde in der zweiten Betaversion von Android 17 eine Restriktion für die Barrierefreiheit entdeckt. Bestimmte Apps können auf entsprechende Funktionen der Zugänglichkeit nicht mehr zugreifen. Haben Sie den erweiterten Sicherheitsmodus aktiviert, muss sich die betreffende Anwendung eindeutig als Werkzeug zur Barrierefreiheit ausweisen. Scheitert sie daran, bleiben die dazugehörigen Funktionen verwehrt. Dazu zählen ausgelesene Bildschirminhalte, überwachte Nutzerinteraktionen und automatisierte Eingaben. Schadsoftware kann unter Umständen diese Berechtigung ausnutzen, um Daten auszuspionieren. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass Google das Schlupfloch im erweiterten Sicherheitsmodus von Android 17 schließt. Bestimmte Apps wie Programme für den Startbildschirm (Launcher), Benachrichtigungen und Personalisierungen sind ebenfalls auf die Berechtigung für die Barrierefreiheit angewiesen. Sollten Sie solche Anwendungen im Einsatz haben, sind Konflikte mit der strikten Datenschutzfunktion möglich. Es erscheint ein Hinweisfenster, dass Sie über den blockierten Zugriff informiert. Wenn die jeweilige App zuvor die Berechtigung erteilt bekam, entzieht sie Android 17 im erweiterten Sicherheitsmodus wieder. Falls es zu Kompatibilitätsproblemen kommt, sollte der gehobene Datenschutz, sofern nicht unabdingbar, ausgeschaltet werden. Quelle: teltarif
Derzeit verfügt WhatsApp noch über ein statisches Menü an der Unterseite, ein künftiges konfigurierbares Menü ist aber nicht ausgeschlossen. Wie eine solche Option realisiert werden könnte, zeigt ein neues Konzept. In diesem lassen sich bis zu fünf Schnellzugriffe definieren. Es stehen insgesamt sieben Verknüpfungen zur Auswahl. Damit eine reibungslose Funktionalität gewährleistet ist, lassen sich manche Tabs nicht löschen. Während dieses Feature ein Gedankenspiel ist, führt WhatsApp bei ersten Testern neue Nachrichten-Blasen ein. Diese besitzen einen moderneren Look. Aktuell beherbergt der untere Displaybereich des grünen Messengers fünf Tabs. Jene setzen sich aus "Chats", "Aktuelles", "Communitys", "Anrufe" und "Du" zusammen. Letztgenannter Menüpunkt führt zu Ihrem Profil und den Einstellungen. Derzeit ist es nicht möglich, die Reihenfolge der Reiter zu ändern, Schaltflächen zu entfernen oder welche hinzuzufügen. Weil WhatsApp sukzessive die Personalisierung optimiert, könnten diese Optionen in einem zukünftigen Update Einzug halten. WAbetaInfo hat sich mit einem entsprechenden Konzept befasst. Im eingebetteten Bild sehen Sie einen Entwurf der konfigurierbaren Tabs. Standardmäßig wären vier Schnellzugriffe, nämlich "Chats", "Aktuelles", "Communitys" und "Anrufe" enthalten. Außerdem stünden ergänzend "Meta AI", "Einstellungen" und "Du" zur Auswahl. Mit dem Antippen von "Add" (hinzufügen) ließen sich neue Menüpunkte hinzufügen. Ein Antippen des Papierkorbs würde hingegen bestehende Tabs entfernen. Hierbei gilt zu beachten, dass die ersten drei Verknüpfungen "Chats", "Aktuelles" und "Anrufe" verpflichtend wären. Über die Schaltfläche mit den zwei horizontalen Strichen würden Sie die Positionen der Schnellzugriffe verschieben. Zumindest an einem neuen Meta-AI-Tab arbeitet WhatsApp derzeit tatsächlich. In der Betaversion 2.26.10.2 des Messengers für Android hält eine Designanpassung Einzug. Bislang waren die Nachrichten-Blasen in WhatsApp noch recht kantig. Das besagte Update führt einen höheren Eckradius ein. Entsprechend wirken die Kanten weicher. Dies gilt für alle Inhalte, egal ob Texte oder Mediendateien. Wobei Mediendateien eine weitere Neuerung erfahren. Fotos und Videos werden nun ohne einen Rahmen dargestellt. Dadurch wirkt die Ansicht immersiver. Ausnahmen gibt es in Form von weitergeleiteten Mitteilungen und Gruppenmitteilungen. Diese weisen oben weiterhin eine Kante auf. Quelle: teltarif
Was auf dem iPhone längst geht, kommt nun auch für Android. Google spendiert seiner Fotos-App für Android eine praktische Funktion, auf die Nutzer lange warten mussten. Mit der neuesten Version wird es möglich, direkt aus eigenen Bildern Sticker zu erstellen. Die App erkennt dabei automatisch Personen, Tiere oder Objekte und ermöglicht es euch, diese blitzschnell freizustellen und als digitale Aufkleber in anderen Anwendungen wie Messengern zu teilen. Mit der netten Spielerei schließt Google eine spürbare Lücke. Auf iPhones ist das Werkzeug in Google Fotos bereits seit vergangenem Sommer verfügbar. Die Umsetzung ist dabei denkbar einfach gehalten. Laut 9to5Google signalisiert die App mit einem leichten Schimmer-Effekt, dass sich ein Motiv auf einem Bild, in einen Sticker verwandeln lässt. Hält man den Finger länger auf dem entsprechenden Bereich gedrückt, wird das Objekt präzise ausgeschnitten. Anschließend erscheint ein kleines Menü, das anbietet, den Sticker entweder zu kopieren oder direkt mit anderen Apps zu teilen. Google empfiehlt, dass ihr Bilder mit klar unterscheidbarem Vorder- und Hintergrund verwendet. Die Funktion ist ab der App-Version 7.64 verfügbar, die aktuell über den Google Play Store ausgerollt wird (Quelle: 9to5Google). Einen kleinen Wermutstropfen gibt es aber immer noch. Zum Start auf dem Android-Betriebssystem fehlt noch ein Verlauf, mit dem sich bereits erstellte Sticker einfach wiederfinden und erneut verwenden lassen. Diese Funktion soll laut 9to5Google aber mit einem späteren Update nachgereicht werden. Mit dem Update gleicht Google die Funktionen in beiden Smartphone-Betriebssystemen aneinander an. Die Wartezeit für die Android-Community fiel allerdings recht lang aus. iPhone-Nutzer können das Feature bereits seit August 2025 nutzen. Quelle: Giga
WhatsApp arbeitet derzeit daran, die Chat-Suchfunktion übersichtlicher zu machen. Mit einem aktuellen Beta-Update für iOS führt der Messenger neu gestaltete Filter sowie eine Anzeige zuletzt gesuchter Chats ein. Die Änderungen orientieren sich optisch an der kürzlich überarbeiteten Mediengalerie. Ziel ist eine einheitlichere Darstellung und ein schnellerer Zugriff auf Inhalte innerhalb von Unterhaltungen. Bereits in früheren WhatsApp-Versionen war es möglich, in der Chat-Suche nach den Kategorien Fotos, GIFs, Links, Videos, Dokumente, Audio, Umfragen oder Events zu filtern. Bislang sind diese Filter allerdings in einer vertikalen Liste angeordnet. In der aktuellen Beta-Version der App ersetzt der Messenger die Liste durch eine horizontale Darstellung, wie „WABetaInfo“ berichtet. Die Kategorien erscheinen nun nebeneinander und lassen sich durch Wischen zu den Seiten ansteuern. Das Layout ist deutlich kompakter und orientiert sich am Design der neuen Mediengalerie, die ebenfalls eine scrollbare Leiste mit Kategorien in der Suche hat. Neben der Änderung des Designs führt WhatsApp auch eine weitere praktische Funktion ein. Zuletzt gesuchte Chats erscheinen künftig direkt unter den Suchkategorien als Schnellzugriffe. Damit können Nutzer schneller auf einzelne Kontakte oder Gruppen zugreifen, die sie häufig suchen. Laut „WABetaInfo“ speichert der Messenger zum Schutz der Privatsphäre nur die gesuchten Chats ab – und nicht allgemeine Suchbegriffe. Auch soll der Suchverlauf ausschließlich lokal auf dem Smartphone gespeichert sein und nicht an die WhatsApp-Server gehen. Nutzer können zudem die zuletzt gesuchten Chats jederzeit aus der Übersicht löschen. WhatsApp hatte die neue Chat-Suche bereits im Januar für Android-Geräte eingeführt (App-Version 2.26.3.80). Zum aktuellen Stand ist die Änderung aber noch nicht an alle Nutzer ausgespielt (getestet mit Google Pixel 8). Für iOS-Nutzer kommt das neue Design mit der App-Version 26.8.10.72. Zuerst erhalten Beta-Tester über die TestFlight-App das Update, allerdings können vereinzelt auch Nutzer der regulären App-Version im App Store die Funktion bereits sehen. Der Roll-out erfolgt wie unter Android schrittweise, sodass es ein paar Wochen dauern kann, bis alle Geräte die neue Version erhalten. Quelle: Techbook
Google baut seinen Play Store grundlegend um. Mit neuen Bezahloptionen, niedrigeren Gebühren und einem Programm für alternative App-Stores reagiert der Konzern auf veränderte Marktbedingungen – und auf einen vorangegangenen Streit mit Epic Games. Kernpunkt der Umstellung sind die erweiterten Zahlungsoptionen bei In-App-Käufen. Entwickler können künftig neben dem hauseigenen Abrechnungssystem auch eigene Bezahlsysteme innerhalb ihrer Apps nutzen. Alternativ dürfen sie Nutzer für Käufe auf externe Websites weiterleiten. Ziel sei es, mehr Flexibilität zu schaffen und gleichzeitig Sicherheit für Nutzer zu gewährleisten. Die Änderungen betreffen nicht nur Käufer, sondern auch mobile Entwickler, die ihre Anwendungen über Google Play vertreiben. Damit lockert Google die bislang enger gefassten Vorgaben zur Zahlungsabwicklung deutlich und zieht mit Apple gleich. Der für sein iPhone bekannte Konzern lässt alternative Zahlungsmöglichkeiten im App Store bereits seit Längerem zu, wobei die Umstellung schrittweise erfolgte. In den Niederlanden erlaubte Apple Anfang 2022 erstmals Dating-Apps, externe Bezahlsysteme zu nutzen. In Südkorea folgte 2022 eine Öffnung für Drittanbieter-Zahlungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Für Entwickler in der Europäischen Union führte Apple im März 2024 infolge des Digital Markets Act die Möglichkeit ein, alternative Zahlungswege innerhalb von Apps sowie externe Verlinkungen zu nutzen. In den USA gestattete Apple bestimmten Apps nach gerichtlichen Entscheidungen ebenfalls eingeschränkte Hinweise auf externe Kaufoptionen. Auch Google öffnet sich nun und startet zusätzlich ein Programm für registrierte App-Stores. Das sogenannte „Registered App Stores“-Programm soll das sogenannte Sideloading – also die Installation von App-Stores außerhalb des Play Stores – vereinfachen. App-Stores, die bestimmte Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen, können sich registrieren. Für Nutzer wird dadurch der Installationsprozess solch alternativer Marktplätze vereinfacht. Anbieter, die nicht teilnehmen, behalten den bisherigen Installationsablauf bei, der für alle extern geladenen Apps gilt. Das Programm soll zunächst außerhalb der USA starten, wo Google seinen Firmensitz hat. Eine Einführung in den Vereinigten Staaten ist vorgesehen, steht jedoch unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Genehmigung. Die offizielle Einführung ist mit einer neuen Version einer großen Android-Veröffentlichung bis Jahresende geplant. Zugleich ändert Google sein Geschäftsmodell. Künftig werden Gebühren für die Nutzung des Play-Store-Abrechnungssystems getrennt von Servicegebühren erhoben. Für Entwickler, die das Google-Abrechnungssystem verwenden, fällt eine marktspezifische Gebühr an. In der Europäischen Wirtschaftszone, im Vereinigten Königreich und in den USA beträgt diese fünf Prozent. Die Servicegebühr für In-App-Käufe bei neuen Installationen – also bei erstmaliger Installation einer App nach Einführung der neuen Regelung in einer Region – sinkt auf 20 Prozent. Für Entwickler, die am neuen „Apps Experience Program“ oder am überarbeiteten „Google Play Games Level Up“-Programm teilnehmen, gelten weitere Vergünstigungen. Bei bestehenden Installationen bleibt es bei 20 Prozent Servicegebühr, bei neuen Installationen sinkt sie auf 15 Prozent. Für wiederkehrende Abonnements beträgt die Servicegebühr künftig 10 Prozent. Die Einführung erfolgt gestaffelt: Bis 30. Juni sollen die Neuerungen in der Europäischen Wirtschaftszone, im Vereinigten Königreich und in den USA in Kraft treten. Bis 30. September folgt Australien, bis 31. Dezember Korea und Japan. Der Rest der Welt soll die Änderungen bis 30. September 2027 erhalten. Die neuen Förderprogramme starten bis 30. September in den zuerst genannten Regionen und werden anschließend ebenfalls schrittweise ausgeweitet. Im Zuge der Reformen hat Google nach eigenen Angaben auch seine weltweiten Streitigkeiten mit Epic Games beigelegt. Sie entzündeten sich aufgrund der Abgaberegeln im Play Store. Epic hatte 2020 in seinem Spiel „Fortnite“ ein eigenes Bezahlsystem integriert, um die von Google erhobenen Provisionen zu umgehen. Daraufhin entfernte Google das Spiel aus dem Play Store, woraufhin Epic Klage einreichte. Ähnliches passierte übrigens auch bei Apple, gegen das Epic ebenfalls vorging. Im Zentrum des Verfahrens standen die Marktmacht Googles und die verpflichtende Nutzung des hauseigenen Abrechnungssystems. Ende 2023 entschied eine Jury in den USA zugunsten von Epic Games. Google kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen. Quelle: Techbook
Viele kennen das Problem: Der Akku eines Smartphones ist schneller leer als erwartet. Google will deshalb stärker gegen Apps mit hohem Akkuverbrauch vorgehen und solche Stromfresser künftig deutlicher kennzeichnen. Im Mittelpunkt steht eine Funktion namens „Wake Locks“. Damit können Apps das Gerät aktiv halten, auch wenn der Bildschirm ausgeschaltet ist. Das wird zum Beispiel benötigt, wenn Musik abgespielt oder Daten übertragen werden. Wird diese Technik jedoch zu lange genutzt, kann sie die Akkulaufzeit deutlich verkürzen. Google definiert nun feste Grenzwerte für diese Nutzung. Dabei handelt es sich um Kennzahlen, mit denen Google unter anderem Stabilität und Energieverbrauch von Apps misst. Laut dem Android Developers Blog gilt eine Nutzung als übermäßig, wenn eine App innerhalb von 24 Stunden länger als zwei Stunden sogenannte Partial Wake Locks aktiv hält. Eine App gilt als problematisch, wenn sie Wake Locks zu lange nutzt. Das trifft zu, wenn dies in mehr als fünf Prozent der App-Nutzung innerhalb von 28 Tagen passiert. Diese Werte werden über Android Vitals ausgewertet. Überschreiten Apps diese Grenzwerte, kann sich das auf ihre Sichtbarkeit im Play Store auswirken. In solchen Fällen können auf der Store-Seite Warnhinweise erscheinen. Außerdem kann die App seltener in Empfehlungen oder anderen Bereichen des Stores auftauchen. Die Kennzeichnung soll Nutzern mehr Transparenz geben und Entwickler dazu bringen, ihre Apps effizienter zu programmieren. Ziel ist es, unnötigen Energieverbrauch zu reduzieren und die Akkulaufzeit von Smartphones zu verbessern. Quelle: Techbook
Das Smartphone des Partners zu überwachen, gehört zu den wohl größten Vertrauensbrüchen in einer Beziehung. Auch die heimliche Kontrolle von Jugendlichen durch ihre Eltern ist moralisch höchst fragwürdig. Technisch gibt es aber Mittel und Wege für genau diesen Zweck. Besonders perfide sind dabei Spionage-Apps. Wer das Smartphone seines Partners überwacht, greift dabei oft auf bereits vorhandene Dienste zu. So können die Ortungsfunktionen des Telefons und Messenger-Dienste wie WhatsApp überprüft werden. Dadurch lässt sich unter anderem der Aufenthaltsort einer Person nachvollziehen. Aber auch Nachrichten lassen sich heimlich mitlesen. Den Betroffenen ist dabei häufig nicht klar, welche Formen der Überwachung über das Smartphone möglich sind. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Apps, die die Überwachung eines Smartphones ermöglichen. In vielen Fällen richten sich diese Spionage-Apps vor allem an eifersüchtige Menschen. Die Apps versprechen dabei eine relativ umfängliche Überwachung der Smartphone-Aktivität. Mit den Apps sollen zum Beispiel das Smartphone geortet und WhatsApp-Nachrichten oder Anrufe – auch Videocalls – sichtbar und hörbar werden. Aber auch die Aktivität auf Social Media kann bei manchen Apps nachverfolgt werden. Einige Spionage-Apps gehen sogar so weit, dass sie die heimliche Aktivierung des Mikrofons ermöglichen, ohne dass der Smartphone-Nutzer dies bemerkt. Auch das Aufnehmen von Screenshots und der Zugriff auf die Fotogalerie des infiltrierten Smartphones gehören zum Leistungsumfang. In den Bewertungen der Apps finden sich viele Fans der Überwachung. Nicht nur eifersüchtige Partner und Eltern zeigen sich begeistert, auch Chefs geben an, auf diese Weise ihre Mitarbeiter zu „überprüfen“. Doch auch Stalkern eröffnen Anwendungen dieser Art Tür und Tor. Aus den bereits im Jahr 2022 geleakten Nutzerdaten einer thailändischen Spionage-App geht hervor, dass in Deutschland etwa 80 Prozent der Käufer Männer sind. Die Opfer erfahren dagegen nur selten, dass sie massiv überwacht werden. Käufer einer solchen App, die damit ein fremdes Smartphone überwachen wollen, müssen die Spionage-App auf dem Zielgerät installieren. Die Anbieter versprechen keinerlei Sichtbarkeit, sodass die betroffene Person nichts von der Überwachung mitbekommt. Heimlich erfahren die Nutzer der App nahezu alles, was auf dem Gerät passiert: mit wem die Person telefoniert, ganze Telefonat-Aufzeichnungen oder Chatverläufe sämtlicher Messenger-Dienste. Was den meisten Menschen zwar bewusst ist, aber zum Zweck der Überwachung einfach ignoriert wird: Solche Apps sind ohne das Einverständnis der Smartphone-Besitzer illegal. (Eine Ausnahme gibt es lediglich für Eltern.) Bis zu drei Jahre Gefängnis können Menschen in Deutschland drohen – das ist immerhin das Höchstmaß für fahrlässige Körperverletzung. Das Technikmagazin „c’t“ führte hierzu eine stichprobenhafte Nachfrage bei den Landeskriminalämtern von Niedersachsen und Berlin durch. Das Ergebnis ist ernüchternd. In den beleuchteten Jahren gab es kaum Strafprozesse oder Ermittlungsverfahren aufgrund der strafbaren Nutzung solcher Apps. Die Dunkelziffer sei dagegen sehr hoch. Da der Markt verschiedene Apps bereithält, dürfte die Nutzerziffer deshalb deutlich größer sein. Obwohl die Überwachungs-Apps auf dem Smartphone nur schwer zu enttarnen sind, weil sie in der Regel nicht sichtbar sind, gibt es einige Indizien, die sie entlarven können. Anzeichen für eine Spionage-App auf dem Smartphone sind: Ein erhöhter Akku-Verbrauch: Die Arbeitsprozesse der App führen zu einem schnelleren Entladen des Akkus. Ein erhöhter Datenverbrauch: Das Versenden der Dateien im Hintergrund an den Nutzer der Spionage-App verursacht einen höheren Datenverbrauch. Komplikationen auf dem Smartphone: Sowohl die Prozessabläufe der App als auch Fehler in der Software können zu einer Verlangsamung des Smartphones und zum Erhalt merkwürdiger Nachrichten führen. Solltest Du den Verdacht haben, dass sich eine Spionage-App auf Deinem Smartphone befindet, kannst Du folgende Maßnahmen ergreifen: Kurzfristige Sofortlösung: Flugmodus aktivieren und WLAN-Verbindungen trennen, um Datenübertragung zu stoppen Unbekannte Geräteadministratoren deaktivieren Web-Zugriff von Messengern überprüfen. Unter „angemeldete Geräte“ schauen, welche Geräte Zugriff haben und gegebenenfalls sperren Gerät notfalls auf Werkseinstellung zurücksetzen Passwörter ändern Play Protect von Google bietet für Android-Nutzer außerdem eine Sicherheitsfunktion, die alle Apps auf dem Gerät scannt. Zu finden ist Play Protect im Google Play Store. Gehe hier auf Dein Profil und dann auf den Reiter „Apps und Gerät verwalten“. In der Übersicht findet sich ein Eintrag von Play Protect, der bei einem sauberen Smartphone lautet: „Keine schädlichen Apps gefunden“. Du kannst Play Protect auch manuell zum Scannen auffordern. Ergänzend warnt Android inzwischen auch vor Apps, die sich tarnen oder besonders weitreichende Zugriffsrechte verlangen, und informiert Nutzer, wenn eine Anwendung über längere Zeit auf sensible Daten zugreift. Zudem werden Sicherheitslücken über regelmäßige Updates geschlossen, die möglichst zeitnah installiert werden sollten. Eine grundsätzliche empfohlene Datenschutzeinstellung ist zudem die restriktive Vergabe von Berechtigungen. Viele Apps fragen bei der Installation mehr Berechtigungen ab, als für eine einwandfreie Nutzung wirklich nötig wären. Wer Sprachnachrichten per WhatsApp versendet, wird wohl sein Mikrofon freischalten müssen, kann aber gleichzeitig trotzdem den Zugriff auf den Standort verweigern. In den Einstellungen kann man bei Android unter „Apps“ alle Apps aufrufen und sich die konkret erteilten Berechtigungen anzeigen lassen. Sollte man hier eine auffällige App entdecken, kann man ihr die Berechtigungen entziehen oder die App gleich ganz löschen. Seit neueren Android-Versionen lassen sich Berechtigungen zudem auf „Nur während der Nutzung“ beschränken oder werden automatisch entzogen, wenn eine App längere Zeit nicht verwendet wurde. Generell gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Schütze Dein Smartphone mit einem Passwort und lasse es nicht in fremde Hände gelangen. Auch Apple hat die Schutzmechanismen in den vergangenen Jahren ausgebaut. iPhones zeigen etwa durch farbige Punkte an, wenn Kamera oder Mikrofon aktiv sind, und dokumentieren im App-Datenschutzbericht, welche Anwendungen auf sensible Daten zugreifen. Für besonders gefährdete Personen gibt es mit dem sogenannten „Lockdown Mode“ zudem einen optionalen Extrem-Schutz, der potenzielle Einfallstore für hochentwickelte Spähsoftware stark einschränkt. Sollten Eltern den Standort ihrer Kinder nachverfolgen wollen, ist auch das eine Frage des Respekts, nicht heimlich in die Privatsphäre des Kindes einzugreifen. Quelle: Techbook
