Mehr Sicherheit: WhatsApp verschärft Kontoschutz mit strikten Kontoeinstellungen

WhatsApp führt eine neue Datenschutzfunktion ein. Mit den sogenannten „Strikten Kontoeinstellungen“ sollen sich Nutzerkonten gezielt stärker absichern lassen.

Passend zum Europäischen Datenschutztag am 28. Januar 2026 hat WhatsApp eine neue Sicherheitsfunktion vorgestellt. Die sogenannten „Strikten Kontoeinstellungen“ sollen zusätzliche Schutzmaßnahmen für Nutzer bieten, die sich gegen gezielte digitale Angriffe absichern möchten. Wie WhatsApp erklärt, richtet sich das Angebot unter anderem an Journalistinnen, Journalisten sowie Personen des öffentlichen Lebens.

Passend zum Europäischen Datenschutztag am 28. Januar 2026 hat WhatsApp eine neue Sicherheitsfunktion vorgestellt. Die sogenannten „Strikten Kontoeinstellungen“ sollen zusätzliche Schutzmaßnahmen für Nutzer bieten, die sich gegen gezielte digitale Angriffe absichern möchten. Wie WhatsApp erklärt, richtet sich das Angebot unter anderem an Journalistinnen, Journalisten sowie Personen des öffentlichen Lebens.

Auch der „Zuletzt online“-Zeitstempel und der „Online“-Status, sowie das Profilbild sind nur für Kontakte oder eine zuvor festgelegte Liste von Personen sichtbar. Einschränkungen gibt es außerdem bei der Erlaubnis, von wem man zu Gruppen hinzugefügt werden kann.

Die „Strikten Kontoeinstellungen“ sollen schrittweise ausgerollt werden. Nutzer können die Funktion künftig in der App unter Einstellungen > Datenschutz > Erweitert aktivieren. Eine manuelle Anpassung einzelner Sicherheitsstufen ist dabei nicht vorgesehen, da das System als umfassende Schutzmaßnahme konzipiert ist.

Ergänzend verweist WhatsApp auf technische Anpassungen innerhalb der App. So setzt der Dienst nach eigenen Angaben zunehmend auf die Programmiersprache Rust. Diese soll dazu beitragen, Inhalte wie Fotos, Videos und Nachrichten besser vor Angriffen durch Schadsoftware oder Spyware zu schützen.

WhatsApp ordnet die neue Funktion in einen langfristigen Ansatz ein, mit dem der Schutz privater Kommunikation weiter ausgebaut werden soll.

Quelle: Connect

von Patrick Rechl 20. März 2026
"Carrier-Billing" ist ein sper­riges Fremd­wort, doch was dahinter steckt, ist eigent­lich ganz einfach: In vielen Apps­tores, wie etwa Google Play, kann der Nutzer kosten­pflichtige Apps über seine Handy-Rech­nung bezahlen. Der Kauf­preis für die App wird dann mit der nächsten Mobil­funk-Rech­nung begli­chen (Post­paid) oder bei Prepaid-Nutzern vom aufge­ladenen Handy-Guthaben abge­zogen. Der Mobilfunk­anbieter sorgt dann dafür, dass das Geld beim Apps­tore-Betreiber ankommt. Das Verfahren ist vor allem für Handy-Besitzer inter­essant, die im Apps­tore ohne Kredit­karte und Paypal bezahlen wollen. Prin­zipiell gibt es die Option zum Bezahlen über die Mobil­funk-Rech­nung zum Beispiel bei Google Play, Micro­soft Store und Samsung Galaxy Apps. Mitt­lerweile ist Carrier Billing auch im Apple App Store möglich für Kunden der erhält­lichen Mobilfunk­marken im Telekom-, Voda­fone- und Telefónica-Netz. Im Einzel­fall kommt es also darauf an, bei welchem Dienst der Kunde über welches Mobil­funk-Netz bezahlen will - welcher Netz­betreiber die Bezahl­option in den häufig genutzten Apps­tores unter­stützt, sehen Sie in der nach­folgenden Über­sichts­tabelle. Hat ein Netz­betreiber keine Verein­barung mit dem Apps­tore-Betreiber geschlossen, so wird auch kein Carrier-Billing ange­boten. Dennoch ist es nicht zwin­gend notwendig, direkter Kunde bei einem Netz­betreiber zu sein, denn auch andere Marken (wie zum Beispiel einzelne Mobil­funk-Discounter) bieten diese Funk­tion je nach Netz an. Stellt der eigene Mobil­funk­anbieter Carrier-Billing als Zahlungs­methode für den genutzten Apps­tore zur Verfü­gung, so muss der Kunde keine weiteren Einstel­lungen vornehmen. Die Option zum Bezahlen über die Mobil­funk-Rech­nung erscheint dann nach der Auswahl einer App oder eines In-App-Gegen­stands zum Kauf. Beim ersten Aufruf bestä­tigt der Nutzer in der Regel die AGB seines Netz­betrei­bers zum mobilen Bezahlen. Das Direct Carrier Billing, bei dem die SIM-Karte als Iden­tifi­kati­onsme­dium dient, wird als Option zum Bezahlen über die Mobil­funk-Rech­nung jedoch nur dann ange­zeigt, wenn der Nutzer über das Mobil­funk-Netz surft - etwa per LTE oder 5G. Vom PC aus sowie beim mobilen Surfen im Internet per WLAN ist das Bezahlen per Mobil­funk-Rech­nung alter­nativ über ein SMS-TAN-Verfahren möglich. Aller­dings ist das Verfahren der mTAN in der Vergan­genheit immer wieder im Kontext des mobilen Online-Banking wegen spezi­fischer Risiken in die Kritik geraten. Und auch zahl­reiche Nutzer von Face­book - das selbst Carrier-Billing per SMS-Code für In-App-Käufe in Spielen unter­stützt - wurden bereits Opfer einer Abzock­masche mittels gefakter Face­book-Profile. Für Prepaid-Kunden gilt die beson­dere Einschrän­kung, dass sie nur so viel Geld per Carrier-Billing ausgeben können, wie sie zuvor an Guthaben auf ihr Mobil­funk-Konto aufge­laden haben. Ob die Bezahl­option im Post­paid- und Prepaid-Verfahren tatsäch­lich genutzt werden kann, ist zudem einer­seits abhängig vom verwen­deten Gerät (zum Beispiel, ob Premium­dienste unter­stützt werden), ande­rerseits aber auch vom Konto-Status sowohl beim Apps­tore- als auch beim Mobil­funk­anbieter. Hinzu kommen noch spezi­fische (teils tech­nische) Einschrän­kungen und Bedin­gungen der App­stores. Im Google Play Store ist das Bezahlen per Mobil­funk-Rech­nung beispiels­weise aus­schließ­lich über die Google-Play-Store-App und nicht via Web-Browser möglich. Nach der Regis­trie­rung für die direkte Mobilfunk­abrechnung (Direct Carrier Billing) beziehungs­weise nach einem App-Kauf über diese Zahlungs­methode, erhalten Sie womög­lich eine SMS mit dem Inhalt "DCB_ASSOCIATION" oder "DCB" - keine Sorge, dies ist ledig­lich eine Bestä­tigung. Für den Apple App Store ist wie bei allen Apple-Diensten die Anmel­dung mit der Apple-ID erfor­derlich. Unter Zahlungs­methode kann dann die Zahlungs­option Handy­rech­nung ausge­wählt werden, sowohl über die mobile App-Store-App oder iTunes-App für iPad und iPhone als auch via iTunes am Mac oder PC. In beiden Fällen wird zunächst über­prüft, ob der Netz­betreiber die Zahlungs­methode unter­stützt: Wird der Computer verwendet oder ein Handy, das nicht mit dem Mobil­funk­tarif verknüpft ist, muss die entspre­chende Mobil­funk­nummer ange­geben und veri­fiziert werden, und zwar durch die Eingabe eines per SMS zuge­sandten Einmal-Codes. Im Gegen­satz zu anderen Bezahl­methoden wie etwa PayPal, Kredit­karte oder Last­schrift muss der Nutzer für Carrier-Billing nicht extra seine Konto­daten hinter­legen. Es reicht aus, dass er im jewei­ligen Apps­tore ange­meldet ist, also beispiels­weise in Google Play mit seiner Google-ID. So kann es passieren, dass Nutzer zum Beispiel durch In-App-Käufe in kosten­losen Spielen uner­wartet hohe Kosten verur­sachen - gerade Kinder und Jugend­liche. Es kann also sinn­voll sein, das Bezahlen über die Handy-Rech­nung einzu­schränken. Dafür gibt es zwei Wege: Entweder direkt beim Mobilfunk­anbieter oder bei jedem Apps­tore einzeln. Seit der zuletzt 2021 novel­lierten Fassung des Tele­kommu­nika­tions­gesetzes (TKG) sind Mobil­funk­anbieter verpflichtet, auf Wunsch unent­gelt­lich eine Dritt­anbie­ter­sperre einzu­richten (ehemals § 45d Abs. 3 TKG, jetzt § 61 Abs. 2 TKG bzw. § 62 Abs. 5 TKG). Durch diese sind dann (falls gewollt) keinerlei Ab­rech­nungen mehr von anderen Diensten möglich, ob nun Apps­tores oder etwa Anbieter von Premium-SMS und WAP-Billing (mehr dazu im Abschnitt: Weitere Bezahl­methoden per Handy-Rech­nung). Eine gene­relle Sperre ist vor allem bei Kindern und Jugend­lichen - für deren Handy-Rech­nung in der Regel die Eltern aufkommen - sowie für tech­nisch weniger versierte Smart­phone-Nutzer sehr empfeh­lens­wert. Da unter Umständen mit einer Komplett-Sperre auch nütz­liche Dienste des Anbie­ters blockiert werden, bieten die einzelnen Mobil­funk­anbieter darüber hinaus auch verschie­dene Teil­sperren an, bei denen entweder eigene Dienste weiterhin zuge­lassen bleiben oder nach verschie­denen Kate­gorien gesperrt wird (häufig unter­teilt in die Bereiche Infor­mation/Unter­haltung, Tickets, Spenden, Kinder- und Jugend­schutz sowie Apps­tores/Soft­ware). Zumeist kann die gewünschte Sperre per Hotline, im Ausnah­mefall auch noch per Fax oder im Online-Kunden­center des eigenen Anbie­ters in Auftrag gegeben werden. Bestehende Abos muss der Kunde aller­dings nach wie vor direkt beim jewei­ligen Dritt­anbieter kündigen. In Bezug auf Abofallen unse­riöser Anbieter ist aller­dings höchst­wahr­schein­lich eben­falls der Mobil­funk­anbieter in der Pflicht, den Sach­verhalt zu bear­beiten. Es ist ebenso möglich, Carrier-Billing direkt im Smart­phone oder Tablet für einen konkreten Apps­tore zu sperren. Dafür müssen je nach Betriebs­system unterschied­liche Einstel­lungen vorge­nommen werden. Eine selek­tive Sperre durch eine PIN bietet sich zum Beispiel für ein Tablet an, das von mehreren Fami­lien­mitglie­dern genutzt wird. Für den Google Play Store kann der Android-Nutzer in der Google-Play-App unter Einstel­lungen - Authen­tifi­zierung - Authen­tifi­zierung für Käufe erfor­derlich (oder ähnlich) fest­legen, ob für das Tätigen von Käufen eine Authen­tifi­zierung nötig sein soll. Weiterhin kann hier gewählt werden, ob bei jedem In-App-Kauf oder nur alle 30 Minuten eine Authen­tifi­zierung erfor­derlich sein soll. Neben der Authen­tifi­zierung mithilfe des eigenen Google-Pass­worts ist auch eine Authen­tifi­zierung per Finger­abdruck oder Gesichts­erken­nung möglich, wenn das Gerät dafür ausge­legt ist. Die entspre­chende Fest­legung muss für jedes verwen­dete Google-Konto und auf jedem Gerät einzeln vorge­nommen werden. Um Einkäufe im Micro­soft Store einzu­schränken, können Eltern für alle Micro­soft-Konten spezi­fische Fami­lien­frei­gaben über die Webseite account.microsoft.com/family vornehmen - für Store-Einkäufe der Kinder kann ein bestimmtes Kosten­limit fest­gelegt werden. Es ist möglich, bestimmte Apps und Spiele zu blockieren und es gibt eine vorein­gestellte Alters­frei­gabe für Web-Inhalte. Wie bereits erwähnt, gibt es neben der Abrech­nung per Carrier-Billing noch zwei weitere Möglich­keiten, wie Nutzer verschie­dene Dienste über ihre Mobil­funk-Rech­nung bezahlen können, auch wenn diese Möglich­keiten kaum noch genutzt werden: WAP-Billing und Premium-SMS. Per WAP-Billing können App-Entwickler Entgelte aus In-App-Käufen direkt mit dem Mobil­funk­anbieter abrechnen - ohne Umweg über einen Apps­tore-Betreiber. Dazu wird nach dem Klick auf ein entspre­chendes Banner die Mobil­funk-Rufnummer (MSISDN) des Handy­nutzers per WAP-Proto­koll an den Netz­betreiber gemeldet. Die Kosten für den Einkauf werden dann vom Prepaid-Guthaben abge­zogen oder tauchen in der nächsten Handy-Rech­nung auf. Mit einer Premium-SMS können per Kurz­wahl verschie­dene Mehr­wert­dienste wie zum Beispiel Klin­geltöne bestellt oder SMS-Chats genutzt werden. Hinter einem solchen kosten­pflich­tigen Angebot kann sich aber beispiels­weise auch ein unfrei­williges Abon­nement verbergen, das die Mobil­funk-Rech­nung enorm in die Höhe treibt. Neben Carrier-Billing können also auch Premium-SMS und WAP-Billing zur Kosten­falle werden, wenn sich der Nutzer nicht bewusst ist, wie viel Geld er gerade ausgibt. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 16. März 2026
Zwar ist WhatsApp weit verbreitet, doch nicht alle Anwender können oder wollen diesen Messenger nutzen. Mit Gast­chats führt Meta nun eine Möglich­keit ein, sich mit nicht regis­trierten Personen über das grüne Kommu­nika­tions­tool zu unter­halten. Hierfür wird ein spezi­eller Link geteilt. Tippt der Empfänger diesen an, öffnet sich für ihn ein Chatraum in WhatsApp Web. Die Konver­sationen sind weiterhin durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüs­selung geschützt. Aktuell erhalten erste Beta­tester von WhatsApp für Android und iOS Zugriff auf die Gast­chats. Im vergan­genen August infor­mierten wir Sie darüber, dass Meta an einem Gastchat für WhatsApp arbeitet. Auf diese Weise sollen Ihnen Konver­sationen mit Menschen ohne Konto bei diesem Messenger ermög­licht werden. Wie WABetaInfo berichtet, steht dieses Feature jetzt ersten Nutzern der Vorab­version des Messen­gers unter Android und iOS zur Verfü­gung. Um zu über­prüfen, ob Sie schon für das Feature frei­geschaltet wurden, sollten Sie das neueste Beta-Update beziehen. Es müsste ganz unten in der Kontakt­liste (erreichbar über die Schalt­fläche für neue Chats) ein entspre­chender Menü­punkt auftau­chen. Über diese Option lässt sich ein Einla­dungs­link gene­rieren und als SMS an die gewünschte Rufnummer verschi­cken. Alter­nativ können Sie den Link kopieren und beispiels­weise als E-Mail verschi­cken oder in einem anderen Messenger einfügen. Der Gastchat steht für den Empfänger sowohl auf Mobil­geräten als auch auf Compu­tern zur Verfü­gung. Tippt das Gegen­über den Link an, öffnet sich in einem Brow­serfenster WhatsApp Web. Per QR-Code oder manu­ellem Abgleich eines Sicher­heits­codes wird die Ende-zu-Ende-Verschlüs­selung initi­iert. Anschlie­ßend bittet WhatsApp um die Eingabe eines Nutzer­namens und die Zustim­mung der AGB. Sobald der Empfänger die oben genannten Schritte voll­zogen hat, startet der Chat. Hierbei gilt zu beachten, dass die Inhalte zwar verschlüs­selt sind, aller­dings keine Iden­titäts­prüfung des Gastes statt­findet. Hat also eine andere Person den Link abge­fangen, kann sie sich als der gewünschte Kontakt ausgeben. Übrigens muss der einge­ladene User nicht zwingend den Gastchat verwenden. WhatsApp verschickt ergän­zend Down­load­links zu den Anwen­dungen. Entscheidet sich der Nutzer zum Bezug des Chat­programms, wird die Unter­haltung auf dem regu­lären Weg durch­geführt. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 14. März 2026
Einige Tage später als gedacht hat Google am vergan­genen Wochen­ende die erste Beta-Version von Android 17 veröf­fent­licht. Instal­liert werden kann das Update zunächst auf neueren Pixel-Geräten. Es handelt sich direkt um eine öffent­liche Beta-Version. Die früher übliche Entwickler-Vorschau, die vor den Betas für die Allge­mein­heit zum Download bereit­gestellt wurden, gibt es zumin­dest für Android 17 nicht. Google drückt dieses Mal aufs Tempo, wenn es um die Veröf­fent­lichung der finalen Version der neuen Android-Firmware geht. Schon für den März strebt der Konzern Platt­form-Stabi­lität an. Für das zweite Quartal 2026 plant Google die Freigabe der finalen Version von Android 17. Realis­tisch betrachtet könnte das Update im Juni bereit­stehen. Mit Android 17 sind das Pixel 6 und alle neueren herkömm­lichen Pixel-Smart­phones, alle Foldables von Google und das Pixel Tablet kompa­tibel. Die Entwick­lung der Software ist noch nicht abge­schlossen. Daher ist es nicht empfeh­lens­wert, die Beta auf Produk­tivge­räten zu instal­lieren. Ob und wann sich weitere Hersteller dem Beta-Test anschließen, ist noch nicht bekannt. Ebenso ist noch offen, wann erste Smart­phones und Tablets anderer Hersteller das stabile Update auf Android 17 bekommen werden. Android 17 soll nach Angaben von Google unter anderem ein Feature mit der Bezeich­nung Handoff mit sich bringen, das in der ersten Beta aber noch nicht verfügbar ist. Dieses soll es ermög­lichen, eine Akti­vität in einer App auf einem Gerät zu beginnen und auf einem anderen Gerät fort­zuführen. Über Launcher und Task­leiste sollen Nutzer darauf aufmerksam gemacht werden, für welche Anwen­dungen die Handoff-Funktion gerade zur Verfü­gung steht. Google spricht darüber hinaus von einem erwei­terten Sicher­heits-Modus, der gleich­zeitig aber auch Einschrän­kungen mit sich bringt. So soll unter anderem die App-Instal­lation aus unbe­kannten Quellen blockiert werden. Unklar ist, ob und wie sich dieses für manche Anwender nicht immer prak­tische Feature abschalten lässt. Die neue Version des Android-Betriebs­systems soll zudem Opti­mierungen bekommen, damit Apps auch in Satel­liten-Netz­werken mit geringer Band­breite funk­tionieren. In die erste Beta-Version haben es einem Bericht des Google Watch Blogs zufolge vor allem kosme­tische Neue­rungen geschafft, etwa ein neues Google-Widget für den Start­bild­schirm, neue Gemini-Anima­tionen und ein über­sicht­licheres Menü für die Einstel­lungen. Quelle teltarif
von Patrick Rechl 14. März 2026
Der Sicher­heits­modus von Android 17 beinhaltet nun auch eine App-Restrik­tion für die Barrie­refrei­heit. Dies kann zu Problemen mit Laun­chern führen. Google verschärft den erwei­terten Sicher­heits­modus von Android 17. Mit der zweiten Beta­version des nahenden Betriebs­systems wird bei dieser Daten­schutz­funk­tion der Zugriff auf Features für die Barrie­refrei­heit einge­schränkt. Es erhalten nur noch Programme eine entspre­chende Berech­tigung, welche als Werk­zeuge für die Zugäng­lich­keit klas­sifi­ziert sind. Weil diese Berech­tigung das Auslesen von Bild­schirm­inhalten und die Über­wachung von Nutzer­inter­aktionen beinhaltet, lässt sie sich von Schad­soft­ware ausnutzen. Durch die neue Einschrän­kung wird der Sicher­heits­modus zwar noch strin­genter, kann jedoch auch Tools zur Perso­nali­sierung sowie alter­native Start­bild­schirme (Launcher) blockieren. Um die höchst­mögliche Sicher­heits­stufe und den best­mögli­chen Daten­schutz auf Android-Mobil­geräten kümmert sich der erwei­terte Sicher­heits­modus. Jener ist Bestand­teil von Android 16 sowie des in Entwick­lung befind­lichen Android 17. Wie Android Autho­rity nun heraus­gefunden hat, schränkt Google die App-Berech­tigungen in diesem Verfahren weiter ein. So wurde in der zweiten Beta­version von Android 17 eine Restrik­tion für die Barrie­refrei­heit entdeckt. Bestimmte Apps können auf entspre­chende Funk­tionen der Zugäng­lich­keit nicht mehr zugreifen. Haben Sie den erwei­terten Sicher­heits­modus akti­viert, muss sich die betref­fende Anwen­dung eindeutig als Werkzeug zur Barrie­refrei­heit ausweisen. Schei­tert sie daran, bleiben die dazu­gehö­rigen Funk­tionen verwehrt. Dazu zählen ausge­lesene Bild­schirm­inhalte, über­wachte Nutzer­inter­aktionen und auto­mati­sierte Eingaben. Schad­soft­ware kann unter Umständen diese Berech­tigung ausnutzen, um Daten auszu­spio­nieren. Deshalb ist es nach­voll­ziehbar, dass Google das Schlupf­loch im erwei­terten Sicher­heits­modus von Android 17 schließt. Bestimmte Apps wie Programme für den Start­bild­schirm (Launcher), Benach­rich­tigungen und Perso­nali­sierungen sind eben­falls auf die Berech­tigung für die Barrie­refrei­heit ange­wiesen. Sollten Sie solche Anwen­dungen im Einsatz haben, sind Konflikte mit der strikten Daten­schutz­funk­tion möglich. Es erscheint ein Hinweis­fenster, dass Sie über den blockierten Zugriff infor­miert. Wenn die jewei­lige App zuvor die Berech­tigung erteilt bekam, entzieht sie Android 17 im erwei­terten Sicher­heits­modus wieder. Falls es zu Kompa­tibi­litäts­problemen kommt, sollte der gehobene Daten­schutz, sofern nicht unab­dingbar, ausge­schaltet werden. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 10. März 2026
Derzeit verfügt WhatsApp noch über ein stati­sches Menü an der Unter­seite, ein künf­tiges konfi­gurier­bares Menü ist aber nicht ausge­schlossen. Wie eine solche Option reali­siert werden könnte, zeigt ein neues Konzept. In diesem lassen sich bis zu fünf Schnell­zugriffe defi­nieren. Es stehen insge­samt sieben Verknüp­fungen zur Auswahl. Damit eine reibungs­lose Funk­tiona­lität gewähr­leistet ist, lassen sich manche Tabs nicht löschen. Während dieses Feature ein Gedan­kenspiel ist, führt WhatsApp bei ersten Testern neue Nach­richten-Blasen ein. Diese besitzen einen moder­neren Look. Aktuell beher­bergt der untere Display­bereich des grünen Messen­gers fünf Tabs. Jene setzen sich aus "Chats", "Aktu­elles", "Commu­nitys", "Anrufe" und "Du" zusammen. Letzt­genannter Menü­punkt führt zu Ihrem Profil und den Einstel­lungen. Derzeit ist es nicht möglich, die Reihen­folge der Reiter zu ändern, Schalt­flächen zu entfernen oder welche hinzu­zufügen. Weil WhatsApp sukzes­sive die Perso­nali­sierung opti­miert, könnten diese Optionen in einem zukünf­tigen Update Einzug halten. WAbetaInfo hat sich mit einem entspre­chenden Konzept befasst. Im einge­betteten Bild sehen Sie einen Entwurf der konfi­gurier­baren Tabs. Stan­dard­mäßig wären vier Schnell­zugriffe, nämlich "Chats", "Aktu­elles", "Commu­nitys" und "Anrufe" enthalten. Außerdem stünden ergän­zend "Meta AI", "Einstel­lungen" und "Du" zur Auswahl. Mit dem Antippen von "Add" (hinzu­fügen) ließen sich neue Menü­punkte hinzu­fügen. Ein Antippen des Papier­korbs würde hingegen bestehende Tabs entfernen. Hierbei gilt zu beachten, dass die ersten drei Verknüp­fungen "Chats", "Aktu­elles" und "Anrufe" verpflich­tend wären. Über die Schalt­fläche mit den zwei hori­zontalen Strichen würden Sie die Posi­tionen der Schnell­zugriffe verschieben. Zumin­dest an einem neuen Meta-AI-Tab arbeitet WhatsApp derzeit tatsäch­lich. In der Beta­version 2.26.10.2 des Messen­gers für Android hält eine Design­anpas­sung Einzug. Bislang waren die Nach­richten-Blasen in WhatsApp noch recht kantig. Das besagte Update führt einen höheren Eckra­dius ein. Entspre­chend wirken die Kanten weicher. Dies gilt für alle Inhalte, egal ob Texte oder Medi­enda­teien. Wobei Medi­enda­teien eine weitere Neuerung erfahren. Fotos und Videos werden nun ohne einen Rahmen darge­stellt. Dadurch wirkt die Ansicht immersiver. Ausnahmen gibt es in Form von weiter­gelei­teten Mittei­lungen und Grup­penmit­teilungen. Diese weisen oben weiterhin eine Kante auf. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 8. März 2026
Was auf dem iPhone längst geht, kommt nun auch für Android. Google spendiert seiner Fotos-App für Android eine praktische Funktion, auf die Nutzer lange warten mussten. Mit der neuesten Version wird es möglich, direkt aus eigenen Bildern Sticker zu erstellen. Die App erkennt dabei automatisch Personen, Tiere oder Objekte und ermöglicht es euch, diese blitzschnell freizustellen und als digitale Aufkleber in anderen Anwendungen wie Messengern zu teilen. Mit der netten Spielerei schließt Google eine spürbare Lücke. Auf iPhones ist das Werkzeug in Google Fotos bereits seit vergangenem Sommer verfügbar. Die Umsetzung ist dabei denkbar einfach gehalten. Laut 9to5Google signalisiert die App mit einem leichten Schimmer-Effekt, dass sich ein Motiv auf einem Bild, in einen Sticker verwandeln lässt. Hält man den Finger länger auf dem entsprechenden Bereich gedrückt, wird das Objekt präzise ausgeschnitten. Anschließend erscheint ein kleines Menü, das anbietet, den Sticker entweder zu kopieren oder direkt mit anderen Apps zu teilen. Google empfiehlt, dass ihr Bilder mit klar unterscheidbarem Vorder- und Hintergrund verwendet. Die Funktion ist ab der App-Version 7.64 verfügbar, die aktuell über den Google Play Store ausgerollt wird (Quelle: 9to5Google). Einen kleinen Wermutstropfen gibt es aber immer noch. Zum Start auf dem Android-Betriebssystem fehlt noch ein Verlauf, mit dem sich bereits erstellte Sticker einfach wiederfinden und erneut verwenden lassen. Diese Funktion soll laut 9to5Google aber mit einem späteren Update nachgereicht werden. Mit dem Update gleicht Google die Funktionen in beiden Smartphone-Betriebssystemen aneinander an. Die Wartezeit für die Android-Community fiel allerdings recht lang aus. iPhone-Nutzer können das Feature bereits seit August 2025 nutzen. Quelle: Giga
von Patrick Rechl 6. März 2026
WhatsApp arbeitet derzeit daran, die Chat-Suchfunktion übersichtlicher zu machen. Mit einem aktuellen Beta-Update für iOS führt der Messenger neu gestaltete Filter sowie eine Anzeige zuletzt gesuchter Chats ein. Die Änderungen orientieren sich optisch an der kürzlich überarbeiteten Mediengalerie. Ziel ist eine einheitlichere Darstellung und ein schnellerer Zugriff auf Inhalte innerhalb von Unterhaltungen. Bereits in früheren WhatsApp-Versionen war es möglich, in der Chat-Suche nach den Kategorien Fotos, GIFs, Links, Videos, Dokumente, Audio, Umfragen oder Events zu filtern. Bislang sind diese Filter allerdings in einer vertikalen Liste angeordnet. In der aktuellen Beta-Version der App ersetzt der Messenger die Liste durch eine horizontale Darstellung, wie „WABetaInfo“ berichtet. Die Kategorien erscheinen nun nebeneinander und lassen sich durch Wischen zu den Seiten ansteuern. Das Layout ist deutlich kompakter und orientiert sich am Design der neuen Mediengalerie, die ebenfalls eine scrollbare Leiste mit Kategorien in der Suche hat. Neben der Änderung des Designs führt WhatsApp auch eine weitere praktische Funktion ein. Zuletzt gesuchte Chats erscheinen künftig direkt unter den Suchkategorien als Schnellzugriffe. Damit können Nutzer schneller auf einzelne Kontakte oder Gruppen zugreifen, die sie häufig suchen. Laut „WABetaInfo“ speichert der Messenger zum Schutz der Privatsphäre nur die gesuchten Chats ab – und nicht allgemeine Suchbegriffe. Auch soll der Suchverlauf ausschließlich lokal auf dem Smartphone gespeichert sein und nicht an die WhatsApp-Server gehen. Nutzer können zudem die zuletzt gesuchten Chats jederzeit aus der Übersicht löschen. WhatsApp hatte die neue Chat-Suche bereits im Januar für Android-Geräte eingeführt (App-Version 2.26.3.80). Zum aktuellen Stand ist die Änderung aber noch nicht an alle Nutzer ausgespielt (getestet mit Google Pixel 8). Für iOS-Nutzer kommt das neue Design mit der App-Version 26.8.10.72. Zuerst erhalten Beta-Tester über die TestFlight-App das Update, allerdings können vereinzelt auch Nutzer der regulären App-Version im App Store die Funktion bereits sehen. Der Roll-out erfolgt wie unter Android schrittweise, sodass es ein paar Wochen dauern kann, bis alle Geräte die neue Version erhalten. Quelle: Techbook
von Patrick Rechl 6. März 2026
Google baut seinen Play Store grundlegend um. Mit neuen Bezahloptionen, niedrigeren Gebühren und einem Programm für alternative App-Stores reagiert der Konzern auf veränderte Marktbedingungen – und auf einen vorangegangenen Streit mit Epic Games. Kernpunkt der Umstellung sind die erweiterten Zahlungsoptionen bei In-App-Käufen. Entwickler können künftig neben dem hauseigenen Abrechnungssystem auch eigene Bezahlsysteme innerhalb ihrer Apps nutzen. Alternativ dürfen sie Nutzer für Käufe auf externe Websites weiterleiten. Ziel sei es, mehr Flexibilität zu schaffen und gleichzeitig Sicherheit für Nutzer zu gewährleisten. Die Änderungen betreffen nicht nur Käufer, sondern auch mobile Entwickler, die ihre Anwendungen über Google Play vertreiben. Damit lockert Google die bislang enger gefassten Vorgaben zur Zahlungsabwicklung deutlich und zieht mit Apple gleich. Der für sein iPhone bekannte Konzern lässt alternative Zahlungsmöglichkeiten im App Store bereits seit Längerem zu, wobei die Umstellung schrittweise erfolgte. In den Niederlanden erlaubte Apple Anfang 2022 erstmals Dating-Apps, externe Bezahlsysteme zu nutzen. In Südkorea folgte 2022 eine Öffnung für Drittanbieter-Zahlungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Für Entwickler in der Europäischen Union führte Apple im März 2024 infolge des Digital Markets Act die Möglichkeit ein, alternative Zahlungswege innerhalb von Apps sowie externe Verlinkungen zu nutzen. In den USA gestattete Apple bestimmten Apps nach gerichtlichen Entscheidungen ebenfalls eingeschränkte Hinweise auf externe Kaufoptionen. Auch Google öffnet sich nun und startet zusätzlich ein Programm für registrierte App-Stores. Das sogenannte „Registered App Stores“-Programm soll das sogenannte Sideloading – also die Installation von App-Stores außerhalb des Play Stores – vereinfachen. App-Stores, die bestimmte Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen, können sich registrieren. Für Nutzer wird dadurch der Installationsprozess solch alternativer Marktplätze vereinfacht. Anbieter, die nicht teilnehmen, behalten den bisherigen Installationsablauf bei, der für alle extern geladenen Apps gilt. Das Programm soll zunächst außerhalb der USA starten, wo Google seinen Firmensitz hat. Eine Einführung in den Vereinigten Staaten ist vorgesehen, steht jedoch unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Genehmigung. Die offizielle Einführung ist mit einer neuen Version einer großen Android-Veröffentlichung bis Jahresende geplant. Zugleich ändert Google sein Geschäftsmodell. Künftig werden Gebühren für die Nutzung des Play-Store-Abrechnungssystems getrennt von Servicegebühren erhoben. Für Entwickler, die das Google-Abrechnungssystem verwenden, fällt eine marktspezifische Gebühr an. In der Europäischen Wirtschaftszone, im Vereinigten Königreich und in den USA beträgt diese fünf Prozent. Die Servicegebühr für In-App-Käufe bei neuen Installationen – also bei erstmaliger Installation einer App nach Einführung der neuen Regelung in einer Region – sinkt auf 20 Prozent. Für Entwickler, die am neuen „Apps Experience Program“ oder am überarbeiteten „Google Play Games Level Up“-Programm teilnehmen, gelten weitere Vergünstigungen. Bei bestehenden Installationen bleibt es bei 20 Prozent Servicegebühr, bei neuen Installationen sinkt sie auf 15 Prozent. Für wiederkehrende Abonnements beträgt die Servicegebühr künftig 10 Prozent. Die Einführung erfolgt gestaffelt: Bis 30. Juni sollen die Neuerungen in der Europäischen Wirtschaftszone, im Vereinigten Königreich und in den USA in Kraft treten. Bis 30. September folgt Australien, bis 31. Dezember Korea und Japan. Der Rest der Welt soll die Änderungen bis 30. September 2027 erhalten. Die neuen Förderprogramme starten bis 30. September in den zuerst genannten Regionen und werden anschließend ebenfalls schrittweise ausgeweitet. Im Zuge der Reformen hat Google nach eigenen Angaben auch seine weltweiten Streitigkeiten mit Epic Games beigelegt. Sie entzündeten sich aufgrund der Abgaberegeln im Play Store. Epic hatte 2020 in seinem Spiel „Fortnite“ ein eigenes Bezahlsystem integriert, um die von Google erhobenen Provisionen zu umgehen. Daraufhin entfernte Google das Spiel aus dem Play Store, woraufhin Epic Klage einreichte. Ähnliches passierte übrigens auch bei Apple, gegen das Epic ebenfalls vorging. Im Zentrum des Verfahrens standen die Marktmacht Googles und die verpflichtende Nutzung des hauseigenen Abrechnungssystems. Ende 2023 entschied eine Jury in den USA zugunsten von Epic Games. Google kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen. Quelle: Techbook
von Patrick Rechl 6. März 2026
Viele kennen das Problem: Der Akku eines Smartphones ist schneller leer als erwartet. Google will deshalb stärker gegen Apps mit hohem Akkuverbrauch vorgehen und solche Stromfresser künftig deutlicher kennzeichnen. Im Mittelpunkt steht eine Funktion namens „Wake Locks“. Damit können Apps das Gerät aktiv halten, auch wenn der Bildschirm ausgeschaltet ist. Das wird zum Beispiel benötigt, wenn Musik abgespielt oder Daten übertragen werden. Wird diese Technik jedoch zu lange genutzt, kann sie die Akkulaufzeit deutlich verkürzen. Google definiert nun feste Grenzwerte für diese Nutzung. Dabei handelt es sich um Kennzahlen, mit denen Google unter anderem Stabilität und Energieverbrauch von Apps misst. Laut dem Android Developers Blog gilt eine Nutzung als übermäßig, wenn eine App innerhalb von 24 Stunden länger als zwei Stunden sogenannte Partial Wake Locks aktiv hält. Eine App gilt als problematisch, wenn sie Wake Locks zu lange nutzt. Das trifft zu, wenn dies in mehr als fünf Prozent der App-Nutzung innerhalb von 28 Tagen passiert. Diese Werte werden über Android Vitals ausgewertet. Überschreiten Apps diese Grenzwerte, kann sich das auf ihre Sichtbarkeit im Play Store auswirken. In solchen Fällen können auf der Store-Seite Warnhinweise erscheinen. Außerdem kann die App seltener in Empfehlungen oder anderen Bereichen des Stores auftauchen. Die Kennzeichnung soll Nutzern mehr Transparenz geben und Entwickler dazu bringen, ihre Apps effizienter zu programmieren. Ziel ist es, unnötigen Energieverbrauch zu reduzieren und die Akkulaufzeit von Smartphones zu verbessern. Quelle: Techbook
von Patrick Rechl 5. März 2026
Das Smartphone des Partners zu überwachen, gehört zu den wohl größten Vertrauensbrüchen in einer Beziehung. Auch die heimliche Kontrolle von Jugendlichen durch ihre Eltern ist moralisch höchst fragwürdig. Technisch gibt es aber Mittel und Wege für genau diesen Zweck. Besonders perfide sind dabei Spionage-Apps. Wer das Smartphone seines Partners überwacht, greift dabei oft auf bereits vorhandene Dienste zu. So können die Ortungsfunktionen des Telefons und Messenger-Dienste wie WhatsApp überprüft werden. Dadurch lässt sich unter anderem der Aufenthaltsort einer Person nachvollziehen. Aber auch Nachrichten lassen sich heimlich mitlesen. Den Betroffenen ist dabei häufig nicht klar, welche Formen der Überwachung über das Smartphone möglich sind. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Apps, die die Überwachung eines Smartphones ermöglichen. In vielen Fällen richten sich diese Spionage-Apps vor allem an eifersüchtige Menschen. Die Apps versprechen dabei eine relativ umfängliche Überwachung der Smartphone-Aktivität. Mit den Apps sollen zum Beispiel das Smartphone geortet und WhatsApp-Nachrichten oder Anrufe – auch Videocalls – sichtbar und hörbar werden. Aber auch die Aktivität auf Social Media kann bei manchen Apps nachverfolgt werden. Einige Spionage-Apps gehen sogar so weit, dass sie die heimliche Aktivierung des Mikrofons ermöglichen, ohne dass der Smartphone-Nutzer dies bemerkt. Auch das Aufnehmen von Screenshots und der Zugriff auf die Fotogalerie des infiltrierten Smartphones gehören zum Leistungsumfang. In den Bewertungen der Apps finden sich viele Fans der Überwachung. Nicht nur eifersüchtige Partner und Eltern zeigen sich begeistert, auch Chefs geben an, auf diese Weise ihre Mitarbeiter zu „überprüfen“. Doch auch Stalkern eröffnen Anwendungen dieser Art Tür und Tor. Aus den bereits im Jahr 2022 geleakten Nutzerdaten einer thailändischen Spionage-App geht hervor, dass in Deutschland etwa 80 Prozent der Käufer Männer sind. Die Opfer erfahren dagegen nur selten, dass sie massiv überwacht werden. Käufer einer solchen App, die damit ein fremdes Smartphone überwachen wollen, müssen die Spionage-App auf dem Zielgerät installieren. Die Anbieter versprechen keinerlei Sichtbarkeit, sodass die betroffene Person nichts von der Überwachung mitbekommt. Heimlich erfahren die Nutzer der App nahezu alles, was auf dem Gerät passiert: mit wem die Person telefoniert, ganze Telefonat-Aufzeichnungen oder Chatverläufe sämtlicher Messenger-Dienste. Was den meisten Menschen zwar bewusst ist, aber zum Zweck der Überwachung einfach ignoriert wird: Solche Apps sind ohne das Einverständnis der Smartphone-Besitzer illegal. (Eine Ausnahme gibt es lediglich für Eltern.) Bis zu drei Jahre Gefängnis können Menschen in Deutschland drohen – das ist immerhin das Höchstmaß für fahrlässige Körperverletzung. Das Technikmagazin „c’t“ führte hierzu eine stichprobenhafte Nachfrage bei den Landeskriminalämtern von Niedersachsen und Berlin durch. Das Ergebnis ist ernüchternd. In den beleuchteten Jahren gab es kaum Strafprozesse oder Ermittlungsverfahren aufgrund der strafbaren Nutzung solcher Apps. Die Dunkelziffer sei dagegen sehr hoch. Da der Markt verschiedene Apps bereithält, dürfte die Nutzerziffer deshalb deutlich größer sein. Obwohl die Überwachungs-Apps auf dem Smartphone nur schwer zu enttarnen sind, weil sie in der Regel nicht sichtbar sind, gibt es einige Indizien, die sie entlarven können. Anzeichen für eine Spionage-App auf dem Smartphone sind: Ein erhöhter Akku-Verbrauch: Die Arbeitsprozesse der App führen zu einem schnelleren Entladen des Akkus. Ein erhöhter Datenverbrauch: Das Versenden der Dateien im Hintergrund an den Nutzer der Spionage-App verursacht einen höheren Datenverbrauch. Komplikationen auf dem Smartphone: Sowohl die Prozessabläufe der App als auch Fehler in der Software können zu einer Verlangsamung des Smartphones und zum Erhalt merkwürdiger Nachrichten führen. Solltest Du den Verdacht haben, dass sich eine Spionage-App auf Deinem Smartphone befindet, kannst Du folgende Maßnahmen ergreifen: Kurzfristige Sofortlösung: Flugmodus aktivieren und WLAN-Verbindungen trennen, um Datenübertragung zu stoppen Unbekannte Geräteadministratoren deaktivieren Web-Zugriff von Messengern überprüfen. Unter „angemeldete Geräte“ schauen, welche Geräte Zugriff haben und gegebenenfalls sperren Gerät notfalls auf Werkseinstellung zurücksetzen Passwörter ändern Play Protect von Google bietet für Android-Nutzer außerdem eine Sicherheitsfunktion, die alle Apps auf dem Gerät scannt. Zu finden ist Play Protect im Google Play Store. Gehe hier auf Dein Profil und dann auf den Reiter „Apps und Gerät verwalten“. In der Übersicht findet sich ein Eintrag von Play Protect, der bei einem sauberen Smartphone lautet: „Keine schädlichen Apps gefunden“. Du kannst Play Protect auch manuell zum Scannen auffordern. Ergänzend warnt Android inzwischen auch vor Apps, die sich tarnen oder besonders weitreichende Zugriffsrechte verlangen, und informiert Nutzer, wenn eine Anwendung über längere Zeit auf sensible Daten zugreift. Zudem werden Sicherheitslücken über regelmäßige Updates geschlossen, die möglichst zeitnah installiert werden sollten. Eine grundsätzliche empfohlene Datenschutzeinstellung ist zudem die restriktive Vergabe von Berechtigungen. Viele Apps fragen bei der Installation mehr Berechtigungen ab, als für eine einwandfreie Nutzung wirklich nötig wären. Wer Sprachnachrichten per WhatsApp versendet, wird wohl sein Mikrofon freischalten müssen, kann aber gleichzeitig trotzdem den Zugriff auf den Standort verweigern. In den Einstellungen kann man bei Android unter „Apps“ alle Apps aufrufen und sich die konkret erteilten Berechtigungen anzeigen lassen. Sollte man hier eine auffällige App entdecken, kann man ihr die Berechtigungen entziehen oder die App gleich ganz löschen. Seit neueren Android-Versionen lassen sich Berechtigungen zudem auf „Nur während der Nutzung“ beschränken oder werden automatisch entzogen, wenn eine App längere Zeit nicht verwendet wurde. Generell gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Schütze Dein Smartphone mit einem Passwort und lasse es nicht in fremde Hände gelangen. Auch Apple hat die Schutzmechanismen in den vergangenen Jahren ausgebaut. iPhones zeigen etwa durch farbige Punkte an, wenn Kamera oder Mikrofon aktiv sind, und dokumentieren im App-Datenschutzbericht, welche Anwendungen auf sensible Daten zugreifen. Für besonders gefährdete Personen gibt es mit dem sogenannten „Lockdown Mode“ zudem einen optionalen Extrem-Schutz, der potenzielle Einfallstore für hochentwickelte Spähsoftware stark einschränkt. Sollten Eltern den Standort ihrer Kinder nachverfolgen wollen, ist auch das eine Frage des Respekts, nicht heimlich in die Privatsphäre des Kindes einzugreifen. Quelle: Techbook