Äußerst praktisch: So chatten Sie auch ohne WhatsApp-Konto

Zwar ist WhatsApp weit verbreitet, doch nicht alle Anwender können oder wollen diesen Messenger nutzen. Mit Gast­chats führt Meta nun eine Möglich­keit ein, sich mit nicht regis­trierten Personen über das grüne Kommu­nika­tions­tool zu unter­halten. Hierfür wird ein spezi­eller Link geteilt. Tippt der Empfänger diesen an, öffnet sich für ihn ein Chatraum in WhatsApp Web.

Die Konver­sationen sind weiterhin durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüs­selung geschützt. Aktuell erhalten erste Beta­tester von WhatsApp für Android und iOS Zugriff auf die Gast­chats.

Im vergan­genen August infor­mierten wir Sie darüber, dass Meta an einem Gastchat für WhatsApp arbeitet. Auf diese Weise sollen Ihnen Konver­sationen mit Menschen ohne Konto bei diesem Messenger ermög­licht werden. Wie WABetaInfo berichtet, steht dieses Feature jetzt ersten Nutzern der Vorab­version des Messen­gers unter Android und iOS zur Verfü­gung. Um zu über­prüfen, ob Sie schon für das Feature frei­geschaltet wurden, sollten Sie das neueste Beta-Update beziehen. Es müsste ganz unten in der Kontakt­liste (erreichbar über die Schalt­fläche für neue Chats) ein entspre­chender Menü­punkt auftau­chen.

Über diese Option lässt sich ein Einla­dungs­link gene­rieren und als SMS an die gewünschte Rufnummer verschi­cken. Alter­nativ können Sie den Link kopieren und beispiels­weise als E-Mail verschi­cken oder in einem anderen Messenger einfügen. Der Gastchat steht für den Empfänger sowohl auf Mobil­geräten als auch auf Compu­tern zur Verfü­gung. Tippt das Gegen­über den Link an, öffnet sich in einem Brow­serfenster WhatsApp Web. Per QR-Code oder manu­ellem Abgleich eines Sicher­heits­codes wird die Ende-zu-Ende-Verschlüs­selung initi­iert. Anschlie­ßend bittet WhatsApp um die Eingabe eines Nutzer­namens und die Zustim­mung der AGB.

Sobald der Empfänger die oben genannten Schritte voll­zogen hat, startet der Chat. Hierbei gilt zu beachten, dass die Inhalte zwar verschlüs­selt sind, aller­dings keine Iden­titäts­prüfung des Gastes statt­findet. Hat also eine andere Person den Link abge­fangen, kann sie sich als der gewünschte Kontakt ausgeben.

Übrigens muss der einge­ladene User nicht zwingend den Gastchat verwenden. WhatsApp verschickt ergän­zend Down­load­links zu den Anwen­dungen. Entscheidet sich der Nutzer zum Bezug des Chat­programms, wird die Unter­haltung auf dem regu­lären Weg durch­geführt.

Quelle: teltarif

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