Apps ohne Kreditkarte kaufen: So funktionierts per Handyrechnung

"Carrier-Billing" ist ein sper­riges Fremd­wort, doch was dahinter steckt, ist eigent­lich ganz einfach: In vielen Apps­tores, wie etwa Google Play, kann der Nutzer kosten­pflichtige Apps über seine Handy-Rech­nung bezahlen. Der Kauf­preis für die App wird dann mit der nächsten Mobil­funk-Rech­nung begli­chen (Post­paid) oder bei Prepaid-Nutzern vom aufge­ladenen Handy-Guthaben abge­zogen. Der Mobilfunk­anbieter sorgt dann dafür, dass das Geld beim Apps­tore-Betreiber ankommt. Das Verfahren ist vor allem für Handy-Besitzer inter­essant, die im Apps­tore ohne Kredit­karte und Paypal bezahlen wollen.

Prin­zipiell gibt es die Option zum Bezahlen über die Mobil­funk-Rech­nung zum Beispiel bei Google Play, Micro­soft Store und Samsung Galaxy Apps. Mitt­lerweile ist Carrier Billing auch im Apple App Store möglich für Kunden der erhält­lichen Mobilfunk­marken im Telekom-, Voda­fone- und Telefónica-Netz. Im Einzel­fall kommt es also darauf an, bei welchem Dienst der Kunde über welches Mobil­funk-Netz bezahlen will - welcher Netz­betreiber die Bezahl­option in den häufig genutzten Apps­tores unter­stützt, sehen Sie in der nach­folgenden Über­sichts­tabelle. Hat ein Netz­betreiber keine Verein­barung mit dem Apps­tore-Betreiber geschlossen, so wird auch kein Carrier-Billing ange­boten. Dennoch ist es nicht zwin­gend notwendig, direkter Kunde bei einem Netz­betreiber zu sein, denn auch andere Marken (wie zum Beispiel einzelne Mobil­funk-Discounter) bieten diese Funk­tion je nach Netz an.

Stellt der eigene Mobil­funk­anbieter Carrier-Billing als Zahlungs­methode für den genutzten Apps­tore zur Verfü­gung, so muss der Kunde keine weiteren Einstel­lungen vornehmen. Die Option zum Bezahlen über die Mobil­funk-Rech­nung erscheint dann nach der Auswahl einer App oder eines In-App-Gegen­stands zum Kauf. Beim ersten Aufruf bestä­tigt der Nutzer in der Regel die AGB seines Netz­betrei­bers zum mobilen Bezahlen.

Das Direct Carrier Billing, bei dem die SIM-Karte als Iden­tifi­kati­onsme­dium dient, wird als Option zum Bezahlen über die Mobil­funk-Rech­nung jedoch nur dann ange­zeigt, wenn der Nutzer über das Mobil­funk-Netz surft - etwa per LTE oder 5G.

Vom PC aus sowie beim mobilen Surfen im Internet per WLAN ist das Bezahlen per Mobil­funk-Rech­nung alter­nativ über ein SMS-TAN-Verfahren möglich. Aller­dings ist das Verfahren der mTAN in der Vergan­genheit immer wieder im Kontext des mobilen Online-Banking wegen spezi­fischer Risiken in die Kritik geraten. Und auch zahl­reiche Nutzer von Face­book - das selbst Carrier-Billing per SMS-Code für In-App-Käufe in Spielen unter­stützt - wurden bereits Opfer einer Abzock­masche mittels gefakter Face­book-Profile.

Für Prepaid-Kunden gilt die beson­dere Einschrän­kung, dass sie nur so viel Geld per Carrier-Billing ausgeben können, wie sie zuvor an Guthaben auf ihr Mobil­funk-Konto aufge­laden haben. Ob die Bezahl­option im Post­paid- und Prepaid-Verfahren tatsäch­lich genutzt werden kann, ist zudem einer­seits abhängig vom verwen­deten Gerät (zum Beispiel, ob Premium­dienste unter­stützt werden), ande­rerseits aber auch vom Konto-Status sowohl beim Apps­tore- als auch beim Mobil­funk­anbieter. Hinzu kommen noch spezi­fische (teils tech­nische) Einschrän­kungen und Bedin­gungen der App­stores.

Im Google Play Store ist das Bezahlen per Mobil­funk-Rech­nung beispiels­weise aus­schließ­lich über die Google-Play-Store-App und nicht via Web-Browser möglich. Nach der Regis­trie­rung für die direkte Mobilfunk­abrechnung (Direct Carrier Billing) beziehungs­weise nach einem App-Kauf über diese Zahlungs­methode, erhalten Sie womög­lich eine SMS mit dem Inhalt "DCB_ASSOCIATION" oder "DCB" - keine Sorge, dies ist ledig­lich eine Bestä­tigung.

Für den Apple App Store ist wie bei allen Apple-Diensten die Anmel­dung mit der Apple-ID erfor­derlich. Unter Zahlungs­methode kann dann die Zahlungs­option Handy­rech­nung ausge­wählt werden, sowohl über die mobile App-Store-App oder iTunes-App für iPad und iPhone als auch via iTunes am Mac oder PC. In beiden Fällen wird zunächst über­prüft, ob der Netz­betreiber die Zahlungs­methode unter­stützt: Wird der Computer verwendet oder ein Handy, das nicht mit dem Mobil­funk­tarif verknüpft ist, muss die entspre­chende Mobil­funk­nummer ange­geben und veri­fiziert werden, und zwar durch die Eingabe eines per SMS zuge­sandten Einmal-Codes.

Im Gegen­satz zu anderen Bezahl­methoden wie etwa PayPal, Kredit­karte oder Last­schrift muss der Nutzer für Carrier-Billing nicht extra seine Konto­daten hinter­legen. Es reicht aus, dass er im jewei­ligen Apps­tore ange­meldet ist, also beispiels­weise in Google Play mit seiner Google-ID. So kann es passieren, dass Nutzer zum Beispiel durch In-App-Käufe in kosten­losen Spielen uner­wartet hohe Kosten verur­sachen - gerade Kinder und Jugend­liche. Es kann also sinn­voll sein, das Bezahlen über die Handy-Rech­nung einzu­schränken. Dafür gibt es zwei Wege: Entweder direkt beim Mobilfunk­anbieter oder bei jedem Apps­tore einzeln.

Seit der zuletzt 2021 novel­lierten Fassung des Tele­kommu­nika­tions­gesetzes (TKG) sind Mobil­funk­anbieter verpflichtet, auf Wunsch unent­gelt­lich eine Dritt­anbie­ter­sperre einzu­richten (ehemals § 45d Abs. 3 TKG, jetzt § 61 Abs. 2 TKG bzw. § 62 Abs. 5 TKG). Durch diese sind dann (falls gewollt) keinerlei Ab­rech­nungen mehr von anderen Diensten möglich, ob nun Apps­tores oder etwa Anbieter von Premium-SMS und WAP-Billing (mehr dazu im Abschnitt: Weitere Bezahl­methoden per Handy-Rech­nung). Eine gene­relle Sperre ist vor allem bei Kindern und Jugend­lichen - für deren Handy-Rech­nung in der Regel die Eltern aufkommen - sowie für tech­nisch weniger versierte Smart­phone-Nutzer sehr empfeh­lens­wert.

Da unter Umständen mit einer Komplett-Sperre auch nütz­liche Dienste des Anbie­ters blockiert werden, bieten die einzelnen Mobil­funk­anbieter darüber hinaus auch verschie­dene Teil­sperren an, bei denen entweder eigene Dienste weiterhin zuge­lassen bleiben oder nach verschie­denen Kate­gorien gesperrt wird (häufig unter­teilt in die Bereiche Infor­mation/Unter­haltung, Tickets, Spenden, Kinder- und Jugend­schutz sowie Apps­tores/Soft­ware). Zumeist kann die gewünschte Sperre per Hotline, im Ausnah­mefall auch noch per Fax oder im Online-Kunden­center des eigenen Anbie­ters in Auftrag gegeben werden. Bestehende Abos muss der Kunde aller­dings nach wie vor direkt beim jewei­ligen Dritt­anbieter kündigen. In Bezug auf Abofallen unse­riöser Anbieter ist aller­dings höchst­wahr­schein­lich eben­falls der Mobil­funk­anbieter in der Pflicht, den Sach­verhalt zu bear­beiten.

Es ist ebenso möglich, Carrier-Billing direkt im Smart­phone oder Tablet für einen konkreten Apps­tore zu sperren. Dafür müssen je nach Betriebs­system unterschied­liche Einstel­lungen vorge­nommen werden. Eine selek­tive Sperre durch eine PIN bietet sich zum Beispiel für ein Tablet an, das von mehreren Fami­lien­mitglie­dern genutzt wird.

Für den Google Play Store kann der Android-Nutzer in der Google-Play-App unter Einstel­lungen - Authen­tifi­zierung - Authen­tifi­zierung für Käufe erfor­derlich (oder ähnlich) fest­legen, ob für das Tätigen von Käufen eine Authen­tifi­zierung nötig sein soll. Weiterhin kann hier gewählt werden, ob bei jedem In-App-Kauf oder nur alle 30 Minuten eine Authen­tifi­zierung erfor­derlich sein soll. Neben der Authen­tifi­zierung mithilfe des eigenen Google-Pass­worts ist auch eine Authen­tifi­zierung per Finger­abdruck oder Gesichts­erken­nung möglich, wenn das Gerät dafür ausge­legt ist. Die entspre­chende Fest­legung muss für jedes verwen­dete Google-Konto und auf jedem Gerät einzeln vorge­nommen werden.

Um Einkäufe im Micro­soft Store einzu­schränken, können Eltern für alle Micro­soft-Konten spezi­fische Fami­lien­frei­gaben über die Webseite account.microsoft.com/family vornehmen - für Store-Einkäufe der Kinder kann ein bestimmtes Kosten­limit fest­gelegt werden. Es ist möglich, bestimmte Apps und Spiele zu blockieren und es gibt eine vorein­gestellte Alters­frei­gabe für Web-Inhalte.

Wie bereits erwähnt, gibt es neben der Abrech­nung per Carrier-Billing noch zwei weitere Möglich­keiten, wie Nutzer verschie­dene Dienste über ihre Mobil­funk-Rech­nung bezahlen können, auch wenn diese Möglich­keiten kaum noch genutzt werden: WAP-Billing und Premium-SMS.
Per WAP-Billing können App-Entwickler Entgelte aus In-App-Käufen direkt mit dem Mobil­funk­anbieter abrechnen - ohne Umweg über einen Apps­tore-Betreiber. Dazu wird nach dem Klick auf ein entspre­chendes Banner die Mobil­funk-Rufnummer (MSISDN) des Handy­nutzers per WAP-Proto­koll an den Netz­betreiber gemeldet. Die Kosten für den Einkauf werden dann vom Prepaid-Guthaben abge­zogen oder tauchen in der nächsten Handy-Rech­nung auf.

Mit einer Premium-SMS können per Kurz­wahl verschie­dene Mehr­wert­dienste wie zum Beispiel Klin­geltöne bestellt oder SMS-Chats genutzt werden. Hinter einem solchen kosten­pflich­tigen Angebot kann sich aber beispiels­weise auch ein unfrei­williges Abon­nement verbergen, das die Mobil­funk-Rech­nung enorm in die Höhe treibt. Neben Carrier-Billing können also auch Premium-SMS und WAP-Billing zur Kosten­falle werden, wenn sich der Nutzer nicht bewusst ist, wie viel Geld er gerade ausgibt.

Quelle: teltarif

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