Austauschbare Akkus werden Pflicht: Was bedeutet das EU-Gesetz für Smartphones?

Alle in der EU verkauften Mobilgeräte sollen ab 2027 über austauschbare Akkus verfügen. Das gilt auch für Smartphones. Was könnte die Regulierung bedeuten und wo lassen sich Akkus bereits austauschen?

Wenn Sie auf Ihr aktuelles Smartphone blicken, welchen Grund hätten Sie, zu einem neueren Modell zu wechseln? Ist Ihre Kamera zu schlecht? Ist das Display zu dunkel? Oder liegt es wie so häufig an einer der größten Schwachstellen alternder Mobilgeräte, dem Akku?

Immerhin mögen die Batterien zwar beim Kauf noch locker für den Tag reichen, doch mit den Jahren nutzt sich der Akku zunehmend ab und büßt große Teile seiner Maximalkapazität ein. Ein Jahr später bedeutet ein voller Handyakku vielleicht nur noch rund 90 Prozent dessen, was beim Neugerät möglich war.

Um Elektroschrott vorzubeugen und die Langlebigkeit von Smartphones zu fördern, beschloss die EU im Jahre 2023 die „Europäische Batterieverordnung (EU) 2023/1542“. Diese schreibt unter anderem vor, dass mobile Geräte wie Handys dazu verpflichtet sind, leicht austauschbare Akkus zu verbauen.

Bedeutet: Nimmt die Akkuleistung stark ab, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ohne großen technischen Aufwand in der Lage sein, die Batterie selbstständig auszutauschen. So ließe sich das betagte Smartphone deutlich länger nutzen und ein Neukauf verzögern.

Bereits 2024 ist die Regulierung auch für Deutschland in Kraft getreten. Dementsprechend sind Smartphone-Hersteller ab dem 18. Februar 2027 dazu verpflichtet, ihre neuen Modelle mit austauschbaren Akkus auszustatten. Das gilt gleichermaßen für Tablets, Laptops oder tragbare Spielekonsolen wie kommende Iterationen der Nintendo Switch 2 (Test).

Konkret müsste sich das Mobilgerät dann mit einem handelsüblichen Werkzeug, etwa einem Schraubenzieher, durch den Endverbraucher austauschen lassen. Der Besuch bei einer Fachwerkstatt oder beim Elektromarkt soll also nicht erforderlich sein. Auch müsste sich die Batterie entfernen lassen, ohne dabei das Gerät zu beschädigen – etwa, weil man Klebstoff herauskratzen oder die Hülle aufbrechen müsste.

Allerdings lässt die Verordnung auch einige Ausnahmen zu, schreibt ECOPV-EU. So seien zwar entgegen einer geläufigen Annahme nicht etwa alle wassergeschützten Geräte automatisch von den Verpflichtungen befreit, doch Medizingerätschaften oder speziell für Tauchgänge entwickelte Gadgets müssten keine austauschbaren Akkus innehaben. Smartphones hingegen fallen eigentlich nicht in diese Bereiche.

Ob nun das iPhone 19 oder das Samsung Galaxy S28 tatsächlich mit austauschbaren Batterien auf den deutschen Markt kommen werden, bleibt bislang noch abzuwarten. Konkrete Pläne zu den Modellen wurden noch nicht offiziell kommuniziert.

Bereits heute gibt es jedoch einige Smartphones, die über leicht austauschbare Akkus verfügen. Ein populäres Beispiel ist etwa das Fairphone 6. Bei dem modularen Handy können wir ohne viel Mühe die Rückseite abnehmen und neben der Batterie auch kleinere Komponenten wie die Kamera oder den USB-C-Anschluss austauschen. Laut Hersteller senkt dies die Reparaturkosten um bis zu 86 Prozent.

Auch einige weitere der von uns getesteten Handys haben austauschbare Akkus. Dazu zählen selbst Einsteigermodelle wie das HDM Skyline (Test) oder robuste Outdoor-Modelle wie das RugOne Xever 7 Pro. Die großen Namen rund um Apple, Samsung, Google oder Xiaomi fremdeln bislang aber noch mit dem Thema.

Wir bleiben gespannt, ob die EU-Regulierung ab 2027 wirklich alle Neugeräte zum Tauschakku überreden kann und wie konkret sich diese Vorgaben auf die Smartphones auswirken werden.

Quelle: Chip

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