von Patrick Rechl
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20. März 2026
"Carrier-Billing" ist ein sperriges Fremdwort, doch was dahinter steckt, ist eigentlich ganz einfach: In vielen Appstores, wie etwa Google Play, kann der Nutzer kostenpflichtige Apps über seine Handy-Rechnung bezahlen. Der Kaufpreis für die App wird dann mit der nächsten Mobilfunk-Rechnung beglichen (Postpaid) oder bei Prepaid-Nutzern vom aufgeladenen Handy-Guthaben abgezogen. Der Mobilfunkanbieter sorgt dann dafür, dass das Geld beim Appstore-Betreiber ankommt. Das Verfahren ist vor allem für Handy-Besitzer interessant, die im Appstore ohne Kreditkarte und Paypal bezahlen wollen. Prinzipiell gibt es die Option zum Bezahlen über die Mobilfunk-Rechnung zum Beispiel bei Google Play, Microsoft Store und Samsung Galaxy Apps. Mittlerweile ist Carrier Billing auch im Apple App Store möglich für Kunden der erhältlichen Mobilfunkmarken im Telekom-, Vodafone- und Telefónica-Netz. Im Einzelfall kommt es also darauf an, bei welchem Dienst der Kunde über welches Mobilfunk-Netz bezahlen will - welcher Netzbetreiber die Bezahloption in den häufig genutzten Appstores unterstützt, sehen Sie in der nachfolgenden Übersichtstabelle. Hat ein Netzbetreiber keine Vereinbarung mit dem Appstore-Betreiber geschlossen, so wird auch kein Carrier-Billing angeboten. Dennoch ist es nicht zwingend notwendig, direkter Kunde bei einem Netzbetreiber zu sein, denn auch andere Marken (wie zum Beispiel einzelne Mobilfunk-Discounter) bieten diese Funktion je nach Netz an. Stellt der eigene Mobilfunkanbieter Carrier-Billing als Zahlungsmethode für den genutzten Appstore zur Verfügung, so muss der Kunde keine weiteren Einstellungen vornehmen. Die Option zum Bezahlen über die Mobilfunk-Rechnung erscheint dann nach der Auswahl einer App oder eines In-App-Gegenstands zum Kauf. Beim ersten Aufruf bestätigt der Nutzer in der Regel die AGB seines Netzbetreibers zum mobilen Bezahlen. Das Direct Carrier Billing, bei dem die SIM-Karte als Identifikationsmedium dient, wird als Option zum Bezahlen über die Mobilfunk-Rechnung jedoch nur dann angezeigt, wenn der Nutzer über das Mobilfunk-Netz surft - etwa per LTE oder 5G. Vom PC aus sowie beim mobilen Surfen im Internet per WLAN ist das Bezahlen per Mobilfunk-Rechnung alternativ über ein SMS-TAN-Verfahren möglich. Allerdings ist das Verfahren der mTAN in der Vergangenheit immer wieder im Kontext des mobilen Online-Banking wegen spezifischer Risiken in die Kritik geraten. Und auch zahlreiche Nutzer von Facebook - das selbst Carrier-Billing per SMS-Code für In-App-Käufe in Spielen unterstützt - wurden bereits Opfer einer Abzockmasche mittels gefakter Facebook-Profile. Für Prepaid-Kunden gilt die besondere Einschränkung, dass sie nur so viel Geld per Carrier-Billing ausgeben können, wie sie zuvor an Guthaben auf ihr Mobilfunk-Konto aufgeladen haben. Ob die Bezahloption im Postpaid- und Prepaid-Verfahren tatsächlich genutzt werden kann, ist zudem einerseits abhängig vom verwendeten Gerät (zum Beispiel, ob Premiumdienste unterstützt werden), andererseits aber auch vom Konto-Status sowohl beim Appstore- als auch beim Mobilfunkanbieter. Hinzu kommen noch spezifische (teils technische) Einschränkungen und Bedingungen der Appstores. Im Google Play Store ist das Bezahlen per Mobilfunk-Rechnung beispielsweise ausschließlich über die Google-Play-Store-App und nicht via Web-Browser möglich. Nach der Registrierung für die direkte Mobilfunkabrechnung (Direct Carrier Billing) beziehungsweise nach einem App-Kauf über diese Zahlungsmethode, erhalten Sie womöglich eine SMS mit dem Inhalt "DCB_ASSOCIATION" oder "DCB" - keine Sorge, dies ist lediglich eine Bestätigung. Für den Apple App Store ist wie bei allen Apple-Diensten die Anmeldung mit der Apple-ID erforderlich. Unter Zahlungsmethode kann dann die Zahlungsoption Handyrechnung ausgewählt werden, sowohl über die mobile App-Store-App oder iTunes-App für iPad und iPhone als auch via iTunes am Mac oder PC. In beiden Fällen wird zunächst überprüft, ob der Netzbetreiber die Zahlungsmethode unterstützt: Wird der Computer verwendet oder ein Handy, das nicht mit dem Mobilfunktarif verknüpft ist, muss die entsprechende Mobilfunknummer angegeben und verifiziert werden, und zwar durch die Eingabe eines per SMS zugesandten Einmal-Codes. Im Gegensatz zu anderen Bezahlmethoden wie etwa PayPal, Kreditkarte oder Lastschrift muss der Nutzer für Carrier-Billing nicht extra seine Kontodaten hinterlegen. Es reicht aus, dass er im jeweiligen Appstore angemeldet ist, also beispielsweise in Google Play mit seiner Google-ID. So kann es passieren, dass Nutzer zum Beispiel durch In-App-Käufe in kostenlosen Spielen unerwartet hohe Kosten verursachen - gerade Kinder und Jugendliche. Es kann also sinnvoll sein, das Bezahlen über die Handy-Rechnung einzuschränken. Dafür gibt es zwei Wege: Entweder direkt beim Mobilfunkanbieter oder bei jedem Appstore einzeln. Seit der zuletzt 2021 novellierten Fassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind Mobilfunkanbieter verpflichtet, auf Wunsch unentgeltlich eine Drittanbietersperre einzurichten (ehemals § 45d Abs. 3 TKG, jetzt § 61 Abs. 2 TKG bzw. § 62 Abs. 5 TKG). Durch diese sind dann (falls gewollt) keinerlei Abrechnungen mehr von anderen Diensten möglich, ob nun Appstores oder etwa Anbieter von Premium-SMS und WAP-Billing (mehr dazu im Abschnitt: Weitere Bezahlmethoden per Handy-Rechnung). Eine generelle Sperre ist vor allem bei Kindern und Jugendlichen - für deren Handy-Rechnung in der Regel die Eltern aufkommen - sowie für technisch weniger versierte Smartphone-Nutzer sehr empfehlenswert. Da unter Umständen mit einer Komplett-Sperre auch nützliche Dienste des Anbieters blockiert werden, bieten die einzelnen Mobilfunkanbieter darüber hinaus auch verschiedene Teilsperren an, bei denen entweder eigene Dienste weiterhin zugelassen bleiben oder nach verschiedenen Kategorien gesperrt wird (häufig unterteilt in die Bereiche Information/Unterhaltung, Tickets, Spenden, Kinder- und Jugendschutz sowie Appstores/Software). Zumeist kann die gewünschte Sperre per Hotline, im Ausnahmefall auch noch per Fax oder im Online-Kundencenter des eigenen Anbieters in Auftrag gegeben werden. Bestehende Abos muss der Kunde allerdings nach wie vor direkt beim jeweiligen Drittanbieter kündigen. In Bezug auf Abofallen unseriöser Anbieter ist allerdings höchstwahrscheinlich ebenfalls der Mobilfunkanbieter in der Pflicht, den Sachverhalt zu bearbeiten. Es ist ebenso möglich, Carrier-Billing direkt im Smartphone oder Tablet für einen konkreten Appstore zu sperren. Dafür müssen je nach Betriebssystem unterschiedliche Einstellungen vorgenommen werden. Eine selektive Sperre durch eine PIN bietet sich zum Beispiel für ein Tablet an, das von mehreren Familienmitgliedern genutzt wird. Für den Google Play Store kann der Android-Nutzer in der Google-Play-App unter Einstellungen - Authentifizierung - Authentifizierung für Käufe erforderlich (oder ähnlich) festlegen, ob für das Tätigen von Käufen eine Authentifizierung nötig sein soll. Weiterhin kann hier gewählt werden, ob bei jedem In-App-Kauf oder nur alle 30 Minuten eine Authentifizierung erforderlich sein soll. Neben der Authentifizierung mithilfe des eigenen Google-Passworts ist auch eine Authentifizierung per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung möglich, wenn das Gerät dafür ausgelegt ist. Die entsprechende Festlegung muss für jedes verwendete Google-Konto und auf jedem Gerät einzeln vorgenommen werden. Um Einkäufe im Microsoft Store einzuschränken, können Eltern für alle Microsoft-Konten spezifische Familienfreigaben über die Webseite account.microsoft.com/family vornehmen - für Store-Einkäufe der Kinder kann ein bestimmtes Kostenlimit festgelegt werden. Es ist möglich, bestimmte Apps und Spiele zu blockieren und es gibt eine voreingestellte Altersfreigabe für Web-Inhalte. Wie bereits erwähnt, gibt es neben der Abrechnung per Carrier-Billing noch zwei weitere Möglichkeiten, wie Nutzer verschiedene Dienste über ihre Mobilfunk-Rechnung bezahlen können, auch wenn diese Möglichkeiten kaum noch genutzt werden: WAP-Billing und Premium-SMS. Per WAP-Billing können App-Entwickler Entgelte aus In-App-Käufen direkt mit dem Mobilfunkanbieter abrechnen - ohne Umweg über einen Appstore-Betreiber. Dazu wird nach dem Klick auf ein entsprechendes Banner die Mobilfunk-Rufnummer (MSISDN) des Handynutzers per WAP-Protokoll an den Netzbetreiber gemeldet. Die Kosten für den Einkauf werden dann vom Prepaid-Guthaben abgezogen oder tauchen in der nächsten Handy-Rechnung auf. Mit einer Premium-SMS können per Kurzwahl verschiedene Mehrwertdienste wie zum Beispiel Klingeltöne bestellt oder SMS-Chats genutzt werden. Hinter einem solchen kostenpflichtigen Angebot kann sich aber beispielsweise auch ein unfreiwilliges Abonnement verbergen, das die Mobilfunk-Rechnung enorm in die Höhe treibt. Neben Carrier-Billing können also auch Premium-SMS und WAP-Billing zur Kostenfalle werden, wenn sich der Nutzer nicht bewusst ist, wie viel Geld er gerade ausgibt. Quelle: teltarif