Vodafone startet "Fünf-Jahres-Versprechen": Das steckt dahinter
Schon seit April haben Vodafone-Kunden die Möglichkeit, ihr Smartphone in zwölf, 24 oder 36 Monatsraten abzubezahlen. Bisher war dieses Angebot nur online verfügbar. An dem 27. August stehen diese Optionen für den Smartphone-Kauf auch in allen Shops des Netzbetreibers und über die telefonische Kunden-Hotline zur Verfügung.
Zum gleichen Zeitpunkt startet der in Düsseldorf ansässige Mobilfunk-Netzbetreiber mit dem "Fünf-Jahres-Versprechen" eine weitere Option. Kunden profitieren von einer Verlängerung der Hersteller-Garantie durch Vodafone auf fünf Jahre. Im gleichen Zeitraum wird der Akku des Smartphones kostenlos ausgetauscht, wenn dessen Kapazität unter den Wert von 80 Prozent sinkt.
In den Tarifen GigaMobil M bzw. GigaMobil Young M oder höher ist das "Fünf-Jahres-Versprechen" ohne Aufpreis enthalten. In den "kleineren" Preismodellen kann die Option für 3,99 Euro pro Monat hinzugebucht werden - auch rückwirkend bis zu 120 Tage nach Vertragsabschluss. Zudem kann das Feature monatlich gekündigt werden.
Wie Vodafone weiter erläutert, bleibt die Option - wenn sie vom Kunden nicht gekündigt wird - bis maximal fünf Jahre nach dem Kauf des zuletzt über Vodafone bezogenen Smartphones aktiv. Das Paket gilt immer für das zuletzt erworbene Smartphone und startet bei einem neuen Gerätekauf mit Ratenzahlung in einem der berechtigten Tarife erneut.
Der Netzbetreiber erklärte mit dem "Fünf-Jahres-Versprechen" wolle man dazu beitragen, die Lebensdauer von Smartphones deutlich zu verlängern. Die Kunden hätten nun die Möglichkeit, ihr Mobiltelefon "bis zu fünf Jahre sorgenfrei und auch länger" zu nutzen. Damit sollen Ressourcen geschont und nachhaltiger Konsum gefördert werden.
Auch die Smartphone-Hersteller sorgen dafür, dass die Endgeräte länger als früher genutzt werden können. Je nach Anbieter werden mittlerweile bis zu sieben Jahre Software-Updates garantiert. Abzuwarten bleibt allerdings, wie gut sich die Hardware von heute in sieben Jahren schlägt - und wie das "Fünf-Jahres-Versprechen" von Vodafone im Bedarfsfall funktioniert.
Quelle: teltarif
Eine neue Sicherheitslücke in WhatsApp ermöglicht Angriffe auf die Nachrichten-Verschlüsselung und das Trennen der Handys vom WhatsApp-Netz. Wie gefährlich ist das? Die Sicherheitsforscher Gabriel Gegenhuber und Maximilian Günther von der Universität Wien haben auf der Sicherheitsmesse Defcon eine neue Sicherheitslücke in WhatsApp präsentiert. Damit lässt sich die Verschlüsselung angreifen, und Hacker können gezielt Handys vom WhatsApp-Netz trennen. Der Angriffspunkt der neuen Sicherheitslücke ist das sogenannte Perfect Forward Secrecy (PFS). Es sorgt dafür, dass es für jede einzelne Nachricht ein eigenes Paar von Verschlüsselungs-Keys gibt. Falls einmal die allgemeinen Keys für die Gespräche kompromittiert sind, soll PFS davor schützen, dass dann trotzdem neue Nachrichten nicht entschlüsselt werden können. WhatsApp-Nachrichten sind dreifach verschlüsselt: Einmal mit dem festen Identitäts-Schlüsselpaar, zusätzlich mit einem Pre-Key, der etwa monatlich getauscht wird und schließlich durch besagte Keys für einzelne Nachrichten. Zum Entschlüsseln braucht man alle drei Schlüssel. Der Schlüsselaustausch passiert allerdings nicht immer direkt zwischen den Geräten, da die Nachrichten auch verschickt werden sollen, wenn ein Gerät offline ist. In solchen Fällen wird der Schlüssel auf dem WhatsApp-Server gespeichert und das Gerät erhält ihn, sobald es wieder online ist. Der Angriff funktioniert so, dass die Angreifer ständig neue PFS-Schlüssel anfordern. Dies sorgt irgendwann dafür, dass der Server nicht schnell genug neue Schlüssel liefert und die Extra-Verschlüsselung der einzelnen Nachrichten wegfällt. Zum Entschlüsseln sind dann aber trotzdem noch zwei andere Schlüssel nötig. Die Gefahr dadurch ist also eher gering. Mit genau diesen Schlüsselanfragen lassen sich zudem gezielt fremde Telefone vom WhatsApp-Server trennen. Nämlich genau dann, wenn es mehr als 2.000 Anfragen pro Sekunde sind. Dann reagiert der Server auf alle weiteren Anfragen für die Nummer nicht mehr, was dazu führt, dass keine Nachrichten mehr erhalten oder geschickt werden können. Das ist zwar sehr nervig, allerdings bringt das Angreifern nicht viel. Daher dürfte auch hier die Gefahr eher gering sein. Zudem könnte Meta hier serverseitig das Problem recht einfach beheben, indem die Anfragen begrenzt werden. Nebeneffekt der Schlüsselanforderungen ist ein Datenschutzproblem: Beispielsweise kann mit der Methode geprüft werden, ob das Zielgerät online ist. Macht man das über einen längeren Zeitraum, lässt sich zudem ermitteln, ob es sich bei den angegriffenen Konten um private oder Firmenaccounts handelt und wann die Besitzer in der Firma beziehungsweise zu Hause sind. Zudem ist es möglich, anhand der Antwortzeiten die Smartphone-Modelle zu erraten und aufgrund der Schlüsselnummern Rückschlüsse darauf zu ziehen, wie lange das Gerät schon in Benutzung und wie aktiv der Besitzer bei WhatsApp ist. Solche Informationen sind allerdings nur für sehr gezielte Überwachungen nützlich – wenn überhaupt. Eine allgemeine Gefahr geht auch davon nicht aus. Die Forscher hatten die Angriffsmethoden bereits am 28. März 2025 an Meta gemeldet. Das Ticket wurde aber geschlossen und wohl fälschlicherweise einem anderen Problem zugeordnet. Möglicherweise reagiert Meta nun durch die zusätzliche Aufmerksamkeit. Quelle: Computerbild
Millionen Nachrichten werden über WhatsApp täglich hin- und hergeschickt. Allerdings ist bei einigen Vorsicht geboten. Denn für manche Nachrichten, Videos oder Fotos, die man erhält, kann man strafrechtlich belangt werden. TECHBOOK hat bei einem Anwalt nachgefragt. Kaum eine andere App auf unserem Smartphone nutzen wir so häufig wie WhatsApp. Für viele Menschen ist es das Kommunikationsmittel Nummer Eins. Doch was die wenigsten Menschen wohl wissen: Der Messenger-Dienst ist zwar privat, geteilte Inhalte in Text-, Video oder Fotoform können aber trotzdem strafrechtlich relevant sein und zu einem Strafverfahren führen. Schon mit nur einer WhatsApp-Nachricht können Sie sich strafbar machen. TECHBOOK hat mit Rechtsanwalt Christian Solmecke, einem Experten für Medien- und IT-Recht, gesprochen. Wir haben nachgefragt, welche Nachrichten bei WhatsApp verboten sind und wie Sie eine Straftat vermeiden. Denn: Selbst wenn es sich dabei lediglich um eine Nachricht handelt, die Nutzer als Teilnehmer in einer WhatsApp-Gruppe empfangen haben, kann man sie dafür strafrechtlich verfolgen. Immer wieder müssen sich deutsche Gerichte mit Straftaten beschäftigen, bei denen Nutzer bestimmte verbotene Inhalte anderen Nutzern zugänglich gemacht haben oder solche Inhalte verbreitet hätten. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt auf TECHBOOK-Nachfrage, dass sich die Strafverfolgungsbehörden vermehrt mit solchen Taten befassen müssen. „Dabei fokussieren diese sich vor allem auf die sozialen Netzwerke. Denn hier ist es einfacher, strafrechtlich relevante Posts aufzufinden. Aber auch wenn bekannt wird, dass in geschlossenen Chat-Gruppen gehetzt wird, werden die Staatsanwaltschaften aktiv“, so Solmecke. WhatsApp prüft über den Messenger gesendete Inhalte nicht, wie das etwa bei Facebook der Fall ist. Daher lassen sich nach deutschem Recht verbotene Mitteilungen oder Medien dort teilen. Wichtig sei nicht, wie verbotene Inhalte kundgetan werden. „Egal, ob es sich um Textbeiträge, Fotos oder Videos handelt – sofern der Inhalt dem Strafgesetzbuch widerspricht, haben die Strafverfolgungsbehörden aktiv zu werden“, erklärt der Rechtsanwalt. Die Liste von strafbaren Inhalten sei entsprechend lang, so Solmecke weiter. „Darunter fällt unter anderem das Versenden kinderpornografischen Materials, der Aufruf zu Straftaten, Volksverhetzung, die Leugnung des Holocausts, sowie die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Nach §86a StGB sind nur Kennzeichen solcher Organisationen verboten, die vom Bundesverfassungsgericht verboten wurden. Verbotene Objekte sind dann nach dem Gesetz deren Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen sowie solche, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“ Absolut verboten seien aber eindeutige Symbole des Nationalsozialismus. Beispiele dafür sind das Hakenkreuz, Zeichen der NSDAP, der SS, Waffen-SS oder der SA. Auch Parolen wie „Sieg Heil“, „Heil Hitler“ oder „Hitlergruß“ sind verboten. Auch wer verbotene Nachrichten weiterleitet, dem drohen Strafen per Gesetz. Speziell die Gruppen des Messenger-Dienstes bieten ein hohes Verbreitungspotenzial. Teilt man entsprechend verbotenes Material in so einer WhatsApp-Gruppe, machen sich alle Mitglieder der Gruppe ebenfalls strafbar. Das klingt zunächst absurd. Da Inhalte wie Videos oder Fotos aber von der App im Smartphone des Nutzers gespeichert werden, verfügen alle Mitglieder der Gruppe anschließend über diese strafrechtlich relevanten Inhalte. Der Besitz solcher Fotos oder Videos ist jedoch verboten. Daher müssen Nutzer auch Nachrichten anderer Nutzer löschen, um nicht selbst Gefahr zu laufen, dass man sie strafrechtlich verfolgt. „Gerade, wenn Nutzern kinder- oder jugendpornografisches Material in WhatsApp-Gruppen zugeschickt wird, ist die Schwelle zur Strafbarkeit schnell überschritten. Denn nach §§184b, 184c StGB ist bereits der Besitz solcher Medien strafbar. Hier kommt es allerdings im jeweiligen Einzelfall insbesondere darauf an, wann Kenntnis über den Inhalt erlangt oder ob das Erhalten derartiger Bilder ‚billigend in Kauf genommen wurde‘. Das kann beispielsweise durch die Mitgliedschaft in einschlägigen WhatsApp-Gruppen der Fall sein“, weiß Rechtsexperte Christian Solmecke. Entscheidend sei dabei aber auch, ob es sich um fahrlässigen oder vorsätzlichen Besitz handele. Lediglich der vorsätzliche Besitz ist jedoch strafbar. Aber: „Die Grenze zum Vorsatz, insbesondere zum ‚billigend in Kauf nehmen‘ ist hierbei fließend, sodass Nutzer daher das Material nach Erhalt unverzüglich löschen sollten.“ Für das Strafmaß ist die Tat entscheidend. „Während eine Beleidigung meist nur mit einer Geldstrafe belangt wird, droht bei der bandenmäßigen Verbreitung kinderpornografischen Materials bis zu zehn Jahre Haft.“ Man müsse differenzieren, in was für einer WhatsApp-Gruppe die Inhalte weiterverbreitet worden seien. Nicht jedes Versenden sei strafbar. „Straffrei bleiben Nutzer, die die verbotenen Bilder in einem Privatchat bei WhatsApp an nur eine andere Person oder wenige, ihnen bekannte Personen in geschlossenen WhatsApp-Gruppen schicken. Jedoch nur, wenn sie nicht davon ausgehen, dass diese Personen das Symbol unkontrolliert weiterverbreiten. Sendet man das Bild jedoch in eine WhatsApp-Gruppe mit vielen Mitgliedern, kann je nach Größe der Gruppe schnell eine strafbare Verbreitung vorliegen“, erklärt der Rechtsanwalt. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig und damit schuldunfähig, man kann sie im Strafrecht somit nicht belangen. Eine Ausnahme gibt es aber: „Im Zivilrecht können Minderjährige hingegen bereits ab dem siebten Lebensjahr haften. Das kann etwa dann relevant werden, wenn ein Opfer Schmerzensgeld nach einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Beleidigung verlangt“, sagt Solmecke. Anders verhält es sich da bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren, in Einzelfällen selbst bis 20 Jahren. Sie können strafrechtlich belangt werden. „Verurteilt werden die Jugendlichen nach den StGB-Normen. Doch anders als bei Erwachsenen steht bei Jugendlichen nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund“, so Solmecke. In erster Linie sollten WhatsApp-Nutzer immer genau prüfen, welche Inhalte sie über die App erreichen und welche Inhalte sie selbst an andere Nutzer weiterleiten. Außerdem sollten sich Nutzer dort genauso verhalten, wie sie es auch in der analogen Welt tun würden. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, mahnt Experte Solmecke. „Man sollte sich dort also genauso wenig beleidigen, wie von Angesicht zu Angesicht. Auch vermeintlich scherzhaft gemeinte Memes mit Hakenkreuzen sollte man umgehend löschen. Keinesfalls sollte man selbst die Bilder weiterverbreiten“, rät Christian Solmecke. Quelle: TECHBOOK
"Quishing" klingt vielleicht erst einmal merkwürdig, bedeutet aber nichts anderes als Phishing per QR-Code. Beim Quishing generieren Betrüger QR-Codes, die auf gefälschte Websites weiterleiten. Wer dort seine Anmeldedaten eintippt, gefährdet nicht nur die Log-in-Daten, sondern mit Pech auch das eigene Konto, warnt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Denn ein Ziel der Betrugsmasche kann das PayPal-Konto sein. So wurde ein Verkäufer auf einer Plattform für gebrauchte Kleidung ein Opfer des Betrugs. Der angebliche Käufer schickte dem Verkäufer einen QR-Code, über welchen die Zahlung autorisiert werden sollte. In der Realität leitete er aber auf eine gefälschte PayPal-Seite weiter. Die gefälschte Website sah zwar nahezu wie die Originalseite aus, leitete die eingetippten Informationen jedoch direkt an die Betrüger weiter. Der Verkäufer meldete sich an und wenige Momente später wurden mehrere Zahlungen in Höhe von insgesamt über 3000 Euro von seinem Konto getätigt. Doch Quishing kommt nicht ganz ohne Warnsignale. Und das fängt schon direkt bei der Zahlungsmethode an. Generell sollten die auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden verwendet werden. Besteht jemand darauf, die Zahlung außerhalb der Plattform abzuwickeln, sollten die Alarmglocken läuten. Im Normalfall sollte das Geld ohne eine Bestätigung aufs Konto überwiesen werden - eine extra Zahlungsbestätigung ist untypisch. Und im Zweifel: Den Zahlungsweg selbst aussuchen. Auf seriösen Plattformen sollte der Zahlungsweg vom Verkäufer bestimmt werden, und nicht vom Käufer, so Erk Schaarschmidt, Jurist bei der VZB. Wer die Anmeldedaten noch extra schützen will, sollte eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) einrichten, empfiehlt die VZB. Das kann etwa im Fall von PayPal sowohl für Zahlungen selbst, als auch bereits für den Log-in aktiviert werden. Damit kommen die Betrüger nicht ohne eine weitere Bestätigung, durch etwa einen Code in einer SMS oder 2FA-App, in den Account. Doch trügerische QR-Codes werden nicht nur verschickt - sondern oft auch auf der Straße verteilt. Gefälschte QR-Codes können etwa in Verkehrsmitteln, an Parkautomaten oder sogar auf unechten Strafzetteln lauern, so die VZB. Wer den Link vorher checken will, kann das bei vielen Smartphones tun. Viele Geräte zeigen den Link an, bevor man ihn öffnet. Kennt man die Originaladresse, kann man sie mit der Gescannten abgleichen. Generell empfiehlt die Verbraucherzentrale: QR-Codes mit unbekannter Herkunft sollten zur Sicherheit nie eingescannt werden. Quelle: Teltarif
Die Diskussion um Virenscanner auf dem Handy spaltet Nutzer in zwei Lager. Fraktion A winkt ab und bezeichnet den mobilen Virenschutz als Schlangenöl, also als komplett nutzlos. Andere wiederum sagen, Handy-Virenscanner sind ein Muss. Die Handy-Welt teilt sich grob in zwei Lager auf, Geräte mit Android und iOS. Beim iPhone ist die Antwort schnell gegeben: Einen Virenscanner brauchen Sie nicht, weil Apple es Drittanbieter-Apps gar nicht erlaubt, sich tief ins System einzuklinken. Stattdessen werden iPhones ab Werk maximal verriegelt. Hört sich gut an, aber Nutzer haben damit auch weniger Freiheiten und nur weil man ein Haus gut absperrt, bedeutet das natürlich nicht, dass Einbrecher nicht doch eindringen können. Mehr erlaubt ist auf Android-Handys und deshalb ist hier die Frage nach einem Virenscanner interessanter. Ein zusätzlicher Android-Virenscanner ist laut Google nicht nötig, schließlich gibt es mit Google Play Protect schon länger einen eingebauten Virenscanner, der die Apps im PlayStore scannt und mittlerweile auch andere Quellenl prüft oder Echtzeit-Scans beherrscht. Die Situation ist also unter Android ähnlich wie bei Windows, auch dort gibt es einen vorinstallierten Virenscanner. Doch es gibt einen großen Unterschied: Windows Defender schwimmt im Test eigentlich immer im Mittelfeld mit, der Schutz ist solide. Bei Google Play Protect ist das anders. Der Google-Virenscanner landet in Tests regelmäßig auf dem letzten Platz, mit dem schlechtesten Schutz und den meisten Fehlalarmen. Die Frage ist also, muss man hier einen besseren Virenscanner nachlegen? Die Hersteller von Antiviren-Software haben also nicht komplett Unrecht, wenn sie ihre eigenen Apps in Stellung bringen. Denn Google kämpft auch immer wieder mit Malware im Play Store. Trotzdem: Unserer Meinung nach ist ein zusätzlicher Android-Virenscanner nicht unbedingt nötig, wenn Sie sich Apps nur aus vertrauenswürdigen Quellen holen. Wichtig: Das bedeutet aber nicht, dass Sie perfekt geschützt sind, wenn Sie Apps nur aus dem Play Store laden. Das Risiko bleibt aber unserer Ansicht nach überschaubar. In anderen Fällen sollten Sie mit einem Virenschutz vorsorgen, speziell, wenn Sie gerne und häufig Apps aus alternativen Quellen ausprobieren und auch sonst nicht davor zurückschrecken, jede Ecke des Internets per Smartphone zu erforschen. Gratis gibt es dafür zum Beispiel Sophos Intercept X for Mobile. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gibt keine klare Empfehlung. Hier heißt es nur: "Installieren Sie nur solche Sicherheitslösungen für mobile Geräte (beispielsweise Ortung, Remote-Sperrung, Verschlüsselung, Antiviren-App), die Ihrem konkreten Bedarf entsprechen und wägen Sie ab, ob Sie hierfür bereit sind, beispielsweise Standortangaben dauerhaft zu aktivieren." Quelle: Chip
Mit WhatsApp können Nutzer in Gruppen-Chats mit vielen Personen kommunizieren. Jetzt gibt es zwei neue Funktionen: eigene Statusmeldungen und einen Sicherheitscheck für neue Gruppenmitglieder. In der aktuellen Beta-Version 2.25.22.11 für Android gibt es einen überarbeiteten „Gruppen-Status“. Damit können persönliche Statusmeldungen nur innerhalb der Gruppe gepostet werden. Kontakte außerhalb der Gruppe sehen diesen Status nicht. Wie gewohnt können Texte, Fotos oder Videos in der Statusmeldung geteilt werden, die nach 24 Stunden verschwinden. Der neue Gruppen-Status soll in aktiven Chats für mehr Übersicht sorgen. Mitglieder können ohne Admin-Rechte wichtige Infos, Termine oder Hinweise im Statusbereich teilen. Besonders in großen Gruppen, wo Nachrichten schnell übersehen werden, ist das hilfreich. WhatsApp will Nutzer besser vor Betrug schützen. Bei Einladungen von unbekannten Kontakten gibt es eine erweiterte Sicherheitsübersicht. Diese zeigt Infos wie den Ersteller der Gruppe, Anzahl der Teilnehmer und mögliche Betrugswarnungen. Nutzer können dann entscheiden, ob sie der Gruppe beitreten oder sie verlassen. Der Gruppen-Status wird derzeit in der Beta-Version getestet und ist noch nicht für alle verfügbar. Nach der Betaphase wird die Funktion schrittweise eingeführt. Das Sicherheitsfeature ist Teil einer Meta-Kampagne gegen Betrug und soll ab sofort angezeigt werden. Quelle: Bild
WhatsApp will seine Nutzer besser vor Betrugsmaschen schützen. Neue Werkzeuge sollen helfen, verdächtige Nachrichten zu erkennen und richtig zu reagieren. Auch Millionen betrügerischer Konten wurden gelöscht. Der Facebook-Mutterkonzern Meta hat Informationen über ihre Bemühungen veröffentlicht, Betrugsversuche auf ihren Plattformen, allen voran WhatsApp, zu verhindern. Demnach wurden über 6,8 Millionen verdächtige Konten gelöscht, die mit sogenannten Scam-Zentren in Verbindung gebracht wurden. WhatsApp führt neue Funktionen ein, die dabei helfen sollen, betrügerische Nachrichten zu erkennen und sich davor zu schützen. Viele Betrugsversuche laufen laut Meta gleichzeitig über verschiedene Plattformen – darunter WhatsApp, SMS, soziale Netzwerke, Kryptowährungs-Plattformen und sogar KI-Dienste wie ChatGPT. Ziel sei es, eine Erkennung durch einzelne Anbieter zu umgehen. Typisch sei, dass Opfer in eine Kette von Interaktionen auf mehreren Kanälen verwickelt würden, etwa durch vermeintliche Jobangebote oder Investmentchancen. In Zusammenarbeit mit OpenAI hat Meta kürzlich eine koordinierte Betrugsaktion aufgedeckt und gestoppt, die von Kambodscha aus gesteuert worden war. Der Betrug habe unter anderem darin bestanden, Menschen dazu zu bringen, TikTok-Videos zu liken oder in Krypto-Projekte zu investieren. Die Täter hätten dabei automatisierte Nachrichten über ChatGPT generiert und die Opfer zunächst in einen WhatsApp-Chat und dann weiter auf andere Plattformen gelotst. Nun hat Meta neue Funktionen für WhatsApp angekündigt, die Nutzern helfen sollen, verdächtige Nachrichten oder Gruppenchats besser einzuschätzen. Wird man beispielsweise von einer unbekannten Nummer zu einer Gruppe hinzugefügt, soll künftig eine Sicherheitsübersicht erscheinen. Dort können Nutzer die Gruppe verlassen, ohne den Chat öffnen zu müssen. Zudem sollen bei Chats mit unbekannten Kontakten Warnhinweise erscheinen, um voreiliges Handeln zu verhindern. Meta gibt drei zentrale Empfehlungen, die man beachten sollte, wenn man verdächtige oder ungewöhnliche Nachrichten erhält: Pausieren: Nehmen Sie sich Zeit, bevor Sie antworten und prüfen Sie, ob die Nachricht plausibel ist. Hinterfragen: Klingt die Nachricht zu gut, um wahr zu sein? Wird nach Geld oder PIN-Nummern gefragt? Sind schnelle Gewinne oder hohe Gehaltsversprechen realistisch? Drängt der Absender auf eine schnelle Antwort? Verifizieren: Gib sich der Absender als Freund oder Familienmitglied aus, versuchen Sie die Person über einen anderen Kanal zu erreichen, zum Beispiel über die Ihnen bekannte Telefonnummer. Mit diesen Tipps im Hinterkopf kann man besonnener mit einer ungewöhnlichen Nachricht umgehen und Betrugsversuche leichter entlarven. Quelle: Connect
Egal ob WLAN-Router, WLAN-Verstärker oder Smart-Home-Technik: Der Berliner Hersteller AVM gehört zu den Marktführern in der Kommunikationstechnik Deutschlands. Viele deutsche Haushalte nutzen eine der beliebten FritzBoxen. Die versorgt sie mit schnellem Internet via DSL, Kabel, Glasfaser und sogar Mobilfunk-Internet. Modelle wie die FritzBox 7690 oder die FritzBox 6690 Cable gehören zu den Top-Routern. Wahrscheinlich hat auch der einprägsame Markenname Fritz, der die zahlreichen Router, Repeater und mehr seit 20 Jahren ziert, dafür gesorgt, dass sich die Produkte von der Konkurrenz absetzen konnten – und nicht nur ihre technischen Stärken. Kein Wunder also, dass sich AVM nun dazu entschlossen hat, den eigenen Unternehmensnamen zu ändern: Ab sofort heißen die Berliner "Fritz!". Dies gab der Hersteller in einer Pressemitteilung offiziell heute bekannt, am 5. August 2025. Der Hersteller wurde 1986 in Berlin als Audiovisuelles Marketing Computersysteme Vertriebs GmbH von vier Studenten gegründet. Der ursprüngliche Name ging noch auf die Anfänge als BTX-Dienstleister zurück. Die etwas sperrige Bezeichnung wurde dann mit dem Akronym "AVM" vereinfacht. Nach und nach entfernte sich das Unternehmen vom damaligen ISDN-Karten-Angebot, und 2004 erblickte der erste AVM-Router das Licht der Welt. Die allererste FritzBox war eine Innovation, weil sie Modem und Router zugleich war und zwei eigentlich separate Geräte vereinte. Damit wurde sie zum ersten massentauglichen DSL-Router in Deutschland. Die Idee hinter dem Produktnamen Fritz war so simpel wie genial: Das Unternehmen suchte einen Namen, der einprägsam war und zugleich das Gütesiegel "Made in Germany" repräsentierte. Was bot sich da besser an als der klassische deutsche Name Fritz? Rund um den Globus wird er nach wie vor mit Deutschland assoziiert. Übrigens soll sogar der Name Horst zur Auswahl gestanden haben – letztendlich entschied man sich aber dagegen. Da sich die Marke Fritz! einer weitaus größeren Bekanntheit erfreut als der Firmenname AVM, entschloss sich der Hersteller nun dazu, sie für die gesamte GmbH zu nutzen. "Mit einer Markenbekanntheit von rund 80 Prozent in Deutschland und der herausragenden Relevanz bei den Kunden gehört FRITZ! zu den bekanntesten Marken im Bereich Heimnetz, Internet und Smart Home. Währenddessen liegt die Bekanntheit der Unternehmensmarke AVM deutlich darunter. Daher präsentiert sich das Unternehmen ab sofort unter dem Namen FRITZ!, um eine klare, einheitliche und noch unmittelbarere Wiedererkennbarkeit zu schaffen", so der Konzern in seiner Pressemitteilung. Trotz der Namensänderung soll sich nichts für Kundinnen und Kunden oder Geschäftspartnern ändern. Quelle: Computerbild
Viele Jahre lang war 10 Euro so etwas wie eine magische Grenze für Musikstreaming-Abonnements. Diese wurde allenfalls von Anbietern überschritten, die etwas Besonderes im Angebot hatten, etwas eine besonders hochwertige Übertragungsqualität. Die 10-Euro-Grenze gibt es mittlerweile nicht mehr. Nicht nur Spotify, Apple Music und Deezer haben diese längst überschritten. Nun kündigt Spotify an, ab September erneut an der Preisschraube zu drehen. Unter anderem sollen Kunden in Europa, Asien, Lateinamerika und Afrika mehr als bisher für die Musik-Flatrate bezahlen. Das in Schweden ansässige Unternehmen machte zwar noch keine Angaben dazu, welche Preise künftig in welchen Ländern anfallen. Der Ankündigung wurde aber eine Beispiel-E-Mail an betroffene Kunden angehängt, die zeigt, dass der Preis von 10,99 Euro auf 11,99 Euro steigen wird . Das Einzel-Abonnement kostet demnach künftig einen Euro mehr als bisher. Keine Informationen gibt es bislang zu den ab September anfallenden Kosten für andere Preismodelle. Aktuell können sich beispielsweise zwei Personen den Duo-Preisplan für 14,99 Euro pro Monat sichern. Das Familien-Abonnement schlägt mit 17,99 Euro monatlich zu Buche. Studenten bekommen den Einzel-Preisplan zum reduzierten Monatspreis von 5,99 Euro. Abo-Kunden sollen demnächst über die neuen Preise für ihren jeweiligen Musikstreaming-Zugang informiert werden, teilte Spotify weiter mit. Das Unternehmen hat auch eine Gratis-Version mit Werbung im Angebot. Auf dieses Preismodell würde der Konzern mit hoher Wahrscheinlichkeit die Abonnements von Kunden umstellen, die mit den neuen Konditionen für ihren kostenpflichtigen, dafür aber werbefreien Streaming-Zugang nicht einverstanden sind. Nach wie vor keine Informationen gibt es zur HiFi-Option von Spotify. Diese ist bereits seit Jahren geplant, wurde aber bis heute nicht umgesetzt. Mitbewerber wie Apple und Amazon streamen mittlerweile in hoher Qualität, ohne dafür zusätzliche Abo-Gebühren zu verlangen. Das stellt das von Spotify angedachte Geschäftsmodell einer aufpreispflichtigen Option in Frage. Spotify gilt als klare Nummer eins im Musikstreaming. Das Unternehmen hat nach jüngsten Angaben 696 Millionen Nutzer, von denen 276 Millionen zahlende Abo-Kunden sind. Quelle: teltarif
Einige Nutzer*innen, die im Android-Beta-Programm von WhatsApp sind, können derzeit eine praktische Funktion testen, die sie an bestimmte Benachrichtigungen erinnert. Neben Nachrichten bietet der vielleicht bekannteste Messenger auf der Welt die Möglichkeit, sich per Telefonat mit anderen Leuten auszutauschen. Wer jedoch keine Internetverbindung oder den Klingelton ausgeschaltet hat, bemerkt eingehende Anrufe nicht, wodurch diese schnell außer Acht geraten. Ein neues WhatsApp-Update soll nun Abhilfe schaffen. Wie WABetaInfo berichtet, enthält ein neues WhatsApp-Update eine Funktion, mit der sich Erinnerungen für verpasste Anrufe erstellen lassen. Zunächst sei angemerkt, dass es sich hierbei nicht um eine allgemein zugängliche Aktualisierung, sondern um die aktuelle Android-Beta handelt. Letztere ist nur für ausgewählte Nutzer*innen verfügbar, die am Beta-Programm des Messengers teilnehmen. Es dürfte aber nicht mehr allzu lange dauern, bis die finale Version veröffentlicht wird. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass ein kommendes WhatsApp-Update ein Feature zum Erinnern an noch zu beantwortende Nachrichten bringt. Nun baut der Messenger mit dem grün-weißen Logo sein Funktionsspektrum weiter aus und bezieht auch verpasste Anrufe mit ein. Die Vorgehensweise soll dabei nahezu identisch mit der bei normalen Nachrichten sein. Um eine Benachrichtigung einzurichten, stehen Nutzer*innen mehrere Optionen zur Verfügung. So können sie auswählen, ob sie nach zwei oder acht Stunden oder alternativ erst am nächsten Tag an einen verpassten Anruf erinnert werden möchten. Abgesehen davon lässt sich auch ein individuelles Datum mit konkreter Uhrzeit festlegen. Dies können sie entweder direkt im Chat mit der jeweiligen Person oder in der Registerkarte „Anrufe“ vornehmen, indem sie auf den entsprechenden Anruf tippen. Ist eine Erinnerung erstellt, erscheint zum definierten Zeitpunkt eine Benachrichtigung, die den Namen der Person, sein/ihr Profilbild und einen Link zum Öffnen des Chats enthält. Das WhatsApp-Update ermöglicht damit den Nutzer*innen, verpasste Anrufe ordnungsgemäß nachzuholen, wenn sie diese im ersten Moment nicht wahrnehmen konnten. Vor allem bei beruflichen Meetings, Geschäftsreisen oder persönlichen Terminen kann es oft der Fall sein, dass man einen Anruf nicht bemerkt oder nicht annehmen kann. Quelle: FutureZone
Samsung will das Galaxy S25 FE früher als gewohnt vorstellen. Zudem kündigte der Hersteller weitere Produkte für die zweite Jahreshälfte 2025 an – darunter ein faltbares Smartphone mit drei Displays und ein eigenes XR-Headset. Quelle: Connect