Vodafone: Neue Roaming-Optionen für CallYa-Kunden

Vodafone überarbeitet sein Roaming-Angebot für CallYa-Kunden. Ab April sollen neue Tages- und Wochenpakete sowie eine klarere Zonenstruktur gelten. Auch die Preise für Telefonie und Datennutzung werden angepasst.

Vodafone führt für seine Prepaid-Marke CallYa neue Roaming-Optionen ein. Ab dem 1. April 2026 sollen Kunden erstmals zwischen Tages- und Wochenpaketen wählen können, die Datenvolumen, Telefonminuten und SMS kombinieren. Diese Pakete sollen eine einfachere Nutzung im Ausland ermöglichen.

Die Angebote richten sich an Reisende außerhalb der EU und sind in vier Länderzonen gegliedert. Zudem hat Vodafone die Preise für ein- und ausgehende Gespräche gesenkt.

Für Aufenthalte in der Schweiz, die in Länderzone 2 fällt, ist ein Wochenpaket für 9,99 Euro erhältlich. Dieses umfasst laut Vodafone entweder 5 GB Datenvolumen oder 200 Einheiten für Telefonie und SMS.

In weiter entfernten Regionen wie Südafrika (Zone 3) bietet derselbe Preis ein geringeres Kontingent: Hier nennt Vodafone 1 GB Datenvolumen oder 100 Einheiten für Gespräche und SMS innerhalb von sieben Tagen.

Nach Angaben von Vodafone ist Roaming künftig in insgesamt 210 Ländern und Regionen möglich. Zudem soll 5G-Roaming inzwischen in 114 Ländern unterstützt werden. Seit 2025 seien unter anderem neue Partnernetze in Ländern wie Bermuda, Fidschi oder der Ukraine hinzugekommen.

Vodafone gibt an, weltweit mit mehr als 500 Roaming-Partnern zusammenzuarbeiten, um die Netzabdeckung im Ausland sicherzustellen.

Quelle: Connect
von Patrick Rechl 27. März 2026
Google arbeitet offenbar an einer neuen Funktion namens „Priority Charging“. Die Website Android Authority hat Hinweise auf das Feature in der aktuellen Beta-Version von Android 17 entdeckt. Es handelt sich demnach um einen Turbo-Modus für den Akku, den ihr aktivieren könnt, wenn nicht viel Zeit zum Laden ist. Um den Handy-Akku schnell aufzuladen, pausiert das System gezielt Hintergrundaktivitäten wie App-Updates, um alle verfügbaren Ressourcen auf den Ladevorgang zu konzentrieren. Trotzdem sollt ihr aber weiterhin Anrufe und Textnachrichten erhalten können, sodass ihr nichts Wichtiges verpasst. Ganz ohne passende Hardware funktioniert der Turbo aber nicht. Laut Android Authority empfiehlt Google in den Code-Schnipseln ein Ladegerät mit mindestens 30 Watt Leistung für optimale Ergebnisse. Viel wichtiger ist jedoch, dass das System während des priorisierten Ladens aktiv die Temperatur überwachen soll. Dieser Schutzmechanismus stellt sicher, dass der Akku nicht überhitzt und seine Lebensdauer langfristig geschützt wird (Quelle: Android Authority). Das Feature könnte eine echte Geheimwaffe für Momente werden, in denen ihr wenig Zeit habt. Beispielsweise müsst ihr schnell los und wollt, bevor ihr das Haus verlasst, noch schnell so viel Energie wie möglich in euer Smartphone tanken. Aktuell ist das Feature aber noch in einem sehr frühen Stadium. Laut Android Authority ist es auch in der aktuellen Android 17 Beta 3 noch nicht nutzbar und nur hinter den Kulissen zu finden. Es lässt sich aktuell nicht sagen, wann die Funktion erscheint. Google könnte die Idee sogar wieder verwerfen. Falls Priority Charging irgendwann erscheint, dürfte es jedoch ein praktisches Feature für Pixel- und Android-Nutzer insgesamt werden. Quelle: Giga
von Patrick Rechl 27. März 2026
Demnächst lassen sich Status­meldungen in WhatsApp dank Empfän­gerlisten ziel­gerichtet für einen bestimmten Perso­nenkreis veröf­fent­lichen. Das Entwick­lers­tudio des am meisten verbrei­teten Messen­gers arbeitet derzeit an diesem Feature. Anstatt den Status an alle Kontakte zu senden, respek­tive bestimmte Kontakte aus- und abzu­wählen, lassen sich künftig alter­nativ Ziel­gruppen spei­chern. Mit dieser Funktion würden Sie Zeit sparen und Ihr Publikum jeder­zeit griff­bereit haben. Beispiels­weise sind Status-Listen für Familie, Freunde, Arbeits­kollegen oder Sport­kame­raden denkbar. Entspre­chende Beiträge unter­scheiden sich visuell von regu­lären Status­meldungen. Wenn Sie aktuell einen Status in WhatsApp publi­zieren möchten, haben Sie hinsicht­lich der Empfänger die Auswahl zwischen den Optionen "Alle", "Meine Kontakte außer" und "Nur teilen mit". Diese Menü­punkte erlauben zwar eine gewisse Anpass­barkeit der berech­tigten Teil­nehmer, sind aber unfle­xibel bei bestimmten Perso­nengruppen. Das Entwick­lers­tudio arbeitet daran, den Status mit indi­vidu­ellen Empfän­gerlisten aufzu­werten. Erstmals vergan­genen Monat entdeckt, wirkt diese Funktion in der WhatsApp-Beta­version 2.26.12.9 für Android deutlich ausge­reifter. Frei­geschaltet und somit nutzbar sind die Listen aber selbst für Beta­tester noch nicht. Sobald das Feature zur Verfü­gung gestellt wird, erscheint ein Hinweis­fenster bei der Erstel­lung einer Status­meldung. Dieses erklärt Ihnen, dass Sie Ziel­gruppen mit persön­lichen Namen und Emojis kreieren können. Darin enthal­tene Personen sehen sowohl die Bezeich­nung als auch die Grafik der Liste. Aller­dings lässt sich nicht nur auf diese Weise ein entspre­chender Status iden­tifi­zieren. Status­meldungen, die für eine bestimmte Liste veröf­fent­licht wurden, werden durch einen lila­farbenen Kreis um das Profil­foto kennt­lich gemacht. Die Empfänger können übrigens nicht sehen, wer ansonsten zum jewei­ligen Publikum gehört. Eine Vorschau visua­lisiert Ihnen beim Erstellen einer Liste, wie ein entspre­chender Beitrag bei den Kontakten aussehen wird. Die neu hinzu­gefügten Ziel­gruppen lassen sich direkt in der Auswahl der Status-Empfänger selek­tieren. Von da aus ist es auch möglich, die Listen bei Bedarf zu ändern. Wir gehen davon aus, dass das Feature in den kommenden Wochen für erste Beta­tester frei­geschaltet wird. Zwar wurden die Empfän­gerlisten für den Status bislang nur in den WhatsApp-Vorab­versionen für Android entdeckt, sie dürften demnächst aber auch in iOS Einzug halten. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 25. März 2026
Derzeit wird an WhatsApp Plus gear­beitet und nun tauchte ein weiteres Feature dieses Premium-Abon­nements auf. Sobald die bezahlte Mitglied­schaft startet, haben Sie die Möglich­keit, persön­lichere Chat­listen zu kreieren. Die Filter für gewünschte Personen und Gruppen sollen sich mit Themen, Klin­geltönen und Benach­rich­tigungs­tönen anpassen lassen. Der Messenger plat­ziert diese Optionen unter­halb der kosten­losen Optionen und weist auf das benö­tigte Abon­nement hin. Mit den kommenden Einstel­lungen für Chat­filter können Sie Ihre sortierten Unter­haltungen besser indi­vidua­lisieren. WhatsApp wird noch weitere Features hinter der Bezahl­schranke plat­zieren. Im Herbst 2024 begann Meta mit der Einfüh­rung von Chat­listen für seinen grünen Messenger. Diese oben befind­lichen Reiter ermög­lichen es, bestimmte Kontakte und Gruppen einzu­sortieren. Auf diese Weise wird die Über­sicht, insbe­sondere bei einem ausla­dendem Adress­buch, verbes­sert. Wie WABetaInfo nun heraus­gefunden hat, plant WhatsApp weitere Konfi­gura­tions­möglich­keiten für die Chat­listen. In der Beta­version 2.26.9.9 des Messen­gers für Android sind diese Optionen inte­griert, aber noch nicht frei­geschaltet. Eine Frei­schal­tung würde zum aktu­ellen Zeit­punkt auch keinen Sinn ergeben, weil Sie das noch nicht erhält­liche WhatsApp Plus benö­tigen. Dieses Abon­nement gewährt Ihnen exklu­siven Zugriff auf diverse Komfort­funk­tionen des Kommu­nika­tions­tools. Hinsicht­lich der Chat­listen sollen Themen, Klin­geltöne und Benach­rich­tigungs­töne dazu­gehören. Künftig können Sie also visuell und akus­tisch gewünschte Chat­listen vonein­ander abheben. So könnte ein Filter namens "Arbeit" mit der Farbe der Firma versehen werden und Anrufe und Mittei­lungen von Kollegen mit zum Unter­nehmen passenden Klängen ertönen. Weitere denkbare perso­nali­sierte Chat­listen wären welche für Ihre Familie, Ihre Freunde oder Ihren Sport­verein. Es zeichnet sich allmäh­lich ab, dass WhatsApp Plus nicht nur zu vernach­lässi­gende Spie­lereien wie App-Themen und exklu­sive Sticker beinhaltet. Komfort­funk­tionen, die einen tatsäch­lichen Mehrwert bieten, wandern eben­falls hinter die Bezahl­schranke. Wir berich­teten bereits, dass das Chat­programm für das Abon­nement mehr ange­pinnte Nach­richten plant. Ähnlich wie die Perso­nali­sierungen der Chat­listen wird damit der Messenger-Alltag erleich­tert. Es bleibt abzu­warten, welche Features WhatsApp noch für seine Mitglied­schaft WhatsApp Plus plant. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 22. März 2026
Mit neuen Sicherheitsmaßnahmen will Google Downloads von Apps eindämmen, die nicht aus dem PlayStore stammen. In Zukunft müssen Nutzer jetzt einen ausführlichen Sicherheitsprozess durchlaufen. Google baut das Android-System im Sommer 2026 radikal um. Mit dem neuen Advanced Flow führt der Konzern deutlich strengere Regeln für die Installation von Apps aus fremden Quellen ein. Offiziell begründet Google diesen Schritt mit dem Schutz vor Betrugsmaschen, die weltweit Schäden in Milliardenhöhe verursachen. In der Praxis verliert Android dadurch jedoch ein signifikantes Stück seiner gewohnten Freiheit. Wer künftig Anwendungen abseits verifizierter Quellen installieren möchte, muss einen aufwendigen Prozess durchlaufen. Dieser ist bewusst so gestaltet, dass er künstliche Dringlichkeit unterbindet und Nutzer zum Nachdenken zwingt. Ab August 2026 reicht ein einfacher Schalter in den Einstellungen nicht mehr aus. Nutzer müssen zuerst den Entwicklermodus aktivieren und bestätigen, dass sie nicht durch Dritte unter Druck gesetzt werden. Danach erzwingt das System einen kompletten Neustart des Smartphones. Dieser Schritt soll aktive Fernzugriffe oder Telefonate von Betrügern unterbrechen. Die größte Hürde folgt im Anschluss: Eine obligatorische Schutzwartezeit von 24 Stunden blockiert die Installation. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Anwender die Freischaltung per Biometrie oder PIN final bestätigen. Erst dann lassen sich Apps von nicht verifizierten Entwicklern für sieben Tage oder dauerhaft nutzen. Für bekannte Entwickler, die sich bei Google registrieren, bleibt das klassische Sideloading weitestgehend erhalten. Viele Anbieter aus der Open-Source-Szene lehnen diese Verifizierung jedoch bisher ab. Um Hobby-Bastler und Studenten nicht komplett auszusperren, bietet Google künftig spezielle Gratis-Konten an. Diese erlauben die Verteilung von Apps an bis zu 20 Geräte, ohne dass eine Ausweisprüfung oder Gebühren anfallen. Für größere Projekte ohne Google-Segen wird der Weg zum Nutzer jedoch deutlich steiniger. Warnhinweise bleiben auch nach der Freischaltung bei jeder Installation bestehen und müssen manuell quittiert werden. Die neuen Hürden dürften vor allem Gelegenheitsnutzer davon abhalten, Software am Play Store vorbei zu installieren. Google versucht hier den schwierigen Spagat zwischen Sicherheit und Offenheit, wobei das Pendel klar Richtung Kontrolle ausschlägt. Erfahrene Anwender werden die neuen Schritte zwar meistern, müssen aber die eintägige Wartezeit fest einplanen. Ob diese Maßnahmen den App-Wildwuchs effektiv eindämmen oder lediglich alternative Stores behindern, wird die Markteinführung im August zeigen. Quelle: Chip
von Patrick Rechl 20. März 2026
"Carrier-Billing" ist ein sper­riges Fremd­wort, doch was dahinter steckt, ist eigent­lich ganz einfach: In vielen Apps­tores, wie etwa Google Play, kann der Nutzer kosten­pflichtige Apps über seine Handy-Rech­nung bezahlen. Der Kauf­preis für die App wird dann mit der nächsten Mobil­funk-Rech­nung begli­chen (Post­paid) oder bei Prepaid-Nutzern vom aufge­ladenen Handy-Guthaben abge­zogen. Der Mobilfunk­anbieter sorgt dann dafür, dass das Geld beim Apps­tore-Betreiber ankommt. Das Verfahren ist vor allem für Handy-Besitzer inter­essant, die im Apps­tore ohne Kredit­karte und Paypal bezahlen wollen. Prin­zipiell gibt es die Option zum Bezahlen über die Mobil­funk-Rech­nung zum Beispiel bei Google Play, Micro­soft Store und Samsung Galaxy Apps. Mitt­lerweile ist Carrier Billing auch im Apple App Store möglich für Kunden der erhält­lichen Mobilfunk­marken im Telekom-, Voda­fone- und Telefónica-Netz. Im Einzel­fall kommt es also darauf an, bei welchem Dienst der Kunde über welches Mobil­funk-Netz bezahlen will - welcher Netz­betreiber die Bezahl­option in den häufig genutzten Apps­tores unter­stützt, sehen Sie in der nach­folgenden Über­sichts­tabelle. Hat ein Netz­betreiber keine Verein­barung mit dem Apps­tore-Betreiber geschlossen, so wird auch kein Carrier-Billing ange­boten. Dennoch ist es nicht zwin­gend notwendig, direkter Kunde bei einem Netz­betreiber zu sein, denn auch andere Marken (wie zum Beispiel einzelne Mobil­funk-Discounter) bieten diese Funk­tion je nach Netz an. Stellt der eigene Mobil­funk­anbieter Carrier-Billing als Zahlungs­methode für den genutzten Apps­tore zur Verfü­gung, so muss der Kunde keine weiteren Einstel­lungen vornehmen. Die Option zum Bezahlen über die Mobil­funk-Rech­nung erscheint dann nach der Auswahl einer App oder eines In-App-Gegen­stands zum Kauf. Beim ersten Aufruf bestä­tigt der Nutzer in der Regel die AGB seines Netz­betrei­bers zum mobilen Bezahlen. Das Direct Carrier Billing, bei dem die SIM-Karte als Iden­tifi­kati­onsme­dium dient, wird als Option zum Bezahlen über die Mobil­funk-Rech­nung jedoch nur dann ange­zeigt, wenn der Nutzer über das Mobil­funk-Netz surft - etwa per LTE oder 5G. Vom PC aus sowie beim mobilen Surfen im Internet per WLAN ist das Bezahlen per Mobil­funk-Rech­nung alter­nativ über ein SMS-TAN-Verfahren möglich. Aller­dings ist das Verfahren der mTAN in der Vergan­genheit immer wieder im Kontext des mobilen Online-Banking wegen spezi­fischer Risiken in die Kritik geraten. Und auch zahl­reiche Nutzer von Face­book - das selbst Carrier-Billing per SMS-Code für In-App-Käufe in Spielen unter­stützt - wurden bereits Opfer einer Abzock­masche mittels gefakter Face­book-Profile. Für Prepaid-Kunden gilt die beson­dere Einschrän­kung, dass sie nur so viel Geld per Carrier-Billing ausgeben können, wie sie zuvor an Guthaben auf ihr Mobil­funk-Konto aufge­laden haben. Ob die Bezahl­option im Post­paid- und Prepaid-Verfahren tatsäch­lich genutzt werden kann, ist zudem einer­seits abhängig vom verwen­deten Gerät (zum Beispiel, ob Premium­dienste unter­stützt werden), ande­rerseits aber auch vom Konto-Status sowohl beim Apps­tore- als auch beim Mobil­funk­anbieter. Hinzu kommen noch spezi­fische (teils tech­nische) Einschrän­kungen und Bedin­gungen der App­stores. Im Google Play Store ist das Bezahlen per Mobil­funk-Rech­nung beispiels­weise aus­schließ­lich über die Google-Play-Store-App und nicht via Web-Browser möglich. Nach der Regis­trie­rung für die direkte Mobilfunk­abrechnung (Direct Carrier Billing) beziehungs­weise nach einem App-Kauf über diese Zahlungs­methode, erhalten Sie womög­lich eine SMS mit dem Inhalt "DCB_ASSOCIATION" oder "DCB" - keine Sorge, dies ist ledig­lich eine Bestä­tigung. Für den Apple App Store ist wie bei allen Apple-Diensten die Anmel­dung mit der Apple-ID erfor­derlich. Unter Zahlungs­methode kann dann die Zahlungs­option Handy­rech­nung ausge­wählt werden, sowohl über die mobile App-Store-App oder iTunes-App für iPad und iPhone als auch via iTunes am Mac oder PC. In beiden Fällen wird zunächst über­prüft, ob der Netz­betreiber die Zahlungs­methode unter­stützt: Wird der Computer verwendet oder ein Handy, das nicht mit dem Mobil­funk­tarif verknüpft ist, muss die entspre­chende Mobil­funk­nummer ange­geben und veri­fiziert werden, und zwar durch die Eingabe eines per SMS zuge­sandten Einmal-Codes. Im Gegen­satz zu anderen Bezahl­methoden wie etwa PayPal, Kredit­karte oder Last­schrift muss der Nutzer für Carrier-Billing nicht extra seine Konto­daten hinter­legen. Es reicht aus, dass er im jewei­ligen Apps­tore ange­meldet ist, also beispiels­weise in Google Play mit seiner Google-ID. So kann es passieren, dass Nutzer zum Beispiel durch In-App-Käufe in kosten­losen Spielen uner­wartet hohe Kosten verur­sachen - gerade Kinder und Jugend­liche. Es kann also sinn­voll sein, das Bezahlen über die Handy-Rech­nung einzu­schränken. Dafür gibt es zwei Wege: Entweder direkt beim Mobilfunk­anbieter oder bei jedem Apps­tore einzeln. Seit der zuletzt 2021 novel­lierten Fassung des Tele­kommu­nika­tions­gesetzes (TKG) sind Mobil­funk­anbieter verpflichtet, auf Wunsch unent­gelt­lich eine Dritt­anbie­ter­sperre einzu­richten (ehemals § 45d Abs. 3 TKG, jetzt § 61 Abs. 2 TKG bzw. § 62 Abs. 5 TKG). Durch diese sind dann (falls gewollt) keinerlei Ab­rech­nungen mehr von anderen Diensten möglich, ob nun Apps­tores oder etwa Anbieter von Premium-SMS und WAP-Billing (mehr dazu im Abschnitt: Weitere Bezahl­methoden per Handy-Rech­nung). Eine gene­relle Sperre ist vor allem bei Kindern und Jugend­lichen - für deren Handy-Rech­nung in der Regel die Eltern aufkommen - sowie für tech­nisch weniger versierte Smart­phone-Nutzer sehr empfeh­lens­wert. Da unter Umständen mit einer Komplett-Sperre auch nütz­liche Dienste des Anbie­ters blockiert werden, bieten die einzelnen Mobil­funk­anbieter darüber hinaus auch verschie­dene Teil­sperren an, bei denen entweder eigene Dienste weiterhin zuge­lassen bleiben oder nach verschie­denen Kate­gorien gesperrt wird (häufig unter­teilt in die Bereiche Infor­mation/Unter­haltung, Tickets, Spenden, Kinder- und Jugend­schutz sowie Apps­tores/Soft­ware). Zumeist kann die gewünschte Sperre per Hotline, im Ausnah­mefall auch noch per Fax oder im Online-Kunden­center des eigenen Anbie­ters in Auftrag gegeben werden. Bestehende Abos muss der Kunde aller­dings nach wie vor direkt beim jewei­ligen Dritt­anbieter kündigen. In Bezug auf Abofallen unse­riöser Anbieter ist aller­dings höchst­wahr­schein­lich eben­falls der Mobil­funk­anbieter in der Pflicht, den Sach­verhalt zu bear­beiten. Es ist ebenso möglich, Carrier-Billing direkt im Smart­phone oder Tablet für einen konkreten Apps­tore zu sperren. Dafür müssen je nach Betriebs­system unterschied­liche Einstel­lungen vorge­nommen werden. Eine selek­tive Sperre durch eine PIN bietet sich zum Beispiel für ein Tablet an, das von mehreren Fami­lien­mitglie­dern genutzt wird. Für den Google Play Store kann der Android-Nutzer in der Google-Play-App unter Einstel­lungen - Authen­tifi­zierung - Authen­tifi­zierung für Käufe erfor­derlich (oder ähnlich) fest­legen, ob für das Tätigen von Käufen eine Authen­tifi­zierung nötig sein soll. Weiterhin kann hier gewählt werden, ob bei jedem In-App-Kauf oder nur alle 30 Minuten eine Authen­tifi­zierung erfor­derlich sein soll. Neben der Authen­tifi­zierung mithilfe des eigenen Google-Pass­worts ist auch eine Authen­tifi­zierung per Finger­abdruck oder Gesichts­erken­nung möglich, wenn das Gerät dafür ausge­legt ist. Die entspre­chende Fest­legung muss für jedes verwen­dete Google-Konto und auf jedem Gerät einzeln vorge­nommen werden. Um Einkäufe im Micro­soft Store einzu­schränken, können Eltern für alle Micro­soft-Konten spezi­fische Fami­lien­frei­gaben über die Webseite account.microsoft.com/family vornehmen - für Store-Einkäufe der Kinder kann ein bestimmtes Kosten­limit fest­gelegt werden. Es ist möglich, bestimmte Apps und Spiele zu blockieren und es gibt eine vorein­gestellte Alters­frei­gabe für Web-Inhalte. Wie bereits erwähnt, gibt es neben der Abrech­nung per Carrier-Billing noch zwei weitere Möglich­keiten, wie Nutzer verschie­dene Dienste über ihre Mobil­funk-Rech­nung bezahlen können, auch wenn diese Möglich­keiten kaum noch genutzt werden: WAP-Billing und Premium-SMS. Per WAP-Billing können App-Entwickler Entgelte aus In-App-Käufen direkt mit dem Mobil­funk­anbieter abrechnen - ohne Umweg über einen Apps­tore-Betreiber. Dazu wird nach dem Klick auf ein entspre­chendes Banner die Mobil­funk-Rufnummer (MSISDN) des Handy­nutzers per WAP-Proto­koll an den Netz­betreiber gemeldet. Die Kosten für den Einkauf werden dann vom Prepaid-Guthaben abge­zogen oder tauchen in der nächsten Handy-Rech­nung auf. Mit einer Premium-SMS können per Kurz­wahl verschie­dene Mehr­wert­dienste wie zum Beispiel Klin­geltöne bestellt oder SMS-Chats genutzt werden. Hinter einem solchen kosten­pflich­tigen Angebot kann sich aber beispiels­weise auch ein unfrei­williges Abon­nement verbergen, das die Mobil­funk-Rech­nung enorm in die Höhe treibt. Neben Carrier-Billing können also auch Premium-SMS und WAP-Billing zur Kosten­falle werden, wenn sich der Nutzer nicht bewusst ist, wie viel Geld er gerade ausgibt. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 16. März 2026
Zwar ist WhatsApp weit verbreitet, doch nicht alle Anwender können oder wollen diesen Messenger nutzen. Mit Gast­chats führt Meta nun eine Möglich­keit ein, sich mit nicht regis­trierten Personen über das grüne Kommu­nika­tions­tool zu unter­halten. Hierfür wird ein spezi­eller Link geteilt. Tippt der Empfänger diesen an, öffnet sich für ihn ein Chatraum in WhatsApp Web. Die Konver­sationen sind weiterhin durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüs­selung geschützt. Aktuell erhalten erste Beta­tester von WhatsApp für Android und iOS Zugriff auf die Gast­chats. Im vergan­genen August infor­mierten wir Sie darüber, dass Meta an einem Gastchat für WhatsApp arbeitet. Auf diese Weise sollen Ihnen Konver­sationen mit Menschen ohne Konto bei diesem Messenger ermög­licht werden. Wie WABetaInfo berichtet, steht dieses Feature jetzt ersten Nutzern der Vorab­version des Messen­gers unter Android und iOS zur Verfü­gung. Um zu über­prüfen, ob Sie schon für das Feature frei­geschaltet wurden, sollten Sie das neueste Beta-Update beziehen. Es müsste ganz unten in der Kontakt­liste (erreichbar über die Schalt­fläche für neue Chats) ein entspre­chender Menü­punkt auftau­chen. Über diese Option lässt sich ein Einla­dungs­link gene­rieren und als SMS an die gewünschte Rufnummer verschi­cken. Alter­nativ können Sie den Link kopieren und beispiels­weise als E-Mail verschi­cken oder in einem anderen Messenger einfügen. Der Gastchat steht für den Empfänger sowohl auf Mobil­geräten als auch auf Compu­tern zur Verfü­gung. Tippt das Gegen­über den Link an, öffnet sich in einem Brow­serfenster WhatsApp Web. Per QR-Code oder manu­ellem Abgleich eines Sicher­heits­codes wird die Ende-zu-Ende-Verschlüs­selung initi­iert. Anschlie­ßend bittet WhatsApp um die Eingabe eines Nutzer­namens und die Zustim­mung der AGB. Sobald der Empfänger die oben genannten Schritte voll­zogen hat, startet der Chat. Hierbei gilt zu beachten, dass die Inhalte zwar verschlüs­selt sind, aller­dings keine Iden­titäts­prüfung des Gastes statt­findet. Hat also eine andere Person den Link abge­fangen, kann sie sich als der gewünschte Kontakt ausgeben. Übrigens muss der einge­ladene User nicht zwingend den Gastchat verwenden. WhatsApp verschickt ergän­zend Down­load­links zu den Anwen­dungen. Entscheidet sich der Nutzer zum Bezug des Chat­programms, wird die Unter­haltung auf dem regu­lären Weg durch­geführt. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 14. März 2026
Einige Tage später als gedacht hat Google am vergan­genen Wochen­ende die erste Beta-Version von Android 17 veröf­fent­licht. Instal­liert werden kann das Update zunächst auf neueren Pixel-Geräten. Es handelt sich direkt um eine öffent­liche Beta-Version. Die früher übliche Entwickler-Vorschau, die vor den Betas für die Allge­mein­heit zum Download bereit­gestellt wurden, gibt es zumin­dest für Android 17 nicht. Google drückt dieses Mal aufs Tempo, wenn es um die Veröf­fent­lichung der finalen Version der neuen Android-Firmware geht. Schon für den März strebt der Konzern Platt­form-Stabi­lität an. Für das zweite Quartal 2026 plant Google die Freigabe der finalen Version von Android 17. Realis­tisch betrachtet könnte das Update im Juni bereit­stehen. Mit Android 17 sind das Pixel 6 und alle neueren herkömm­lichen Pixel-Smart­phones, alle Foldables von Google und das Pixel Tablet kompa­tibel. Die Entwick­lung der Software ist noch nicht abge­schlossen. Daher ist es nicht empfeh­lens­wert, die Beta auf Produk­tivge­räten zu instal­lieren. Ob und wann sich weitere Hersteller dem Beta-Test anschließen, ist noch nicht bekannt. Ebenso ist noch offen, wann erste Smart­phones und Tablets anderer Hersteller das stabile Update auf Android 17 bekommen werden. Android 17 soll nach Angaben von Google unter anderem ein Feature mit der Bezeich­nung Handoff mit sich bringen, das in der ersten Beta aber noch nicht verfügbar ist. Dieses soll es ermög­lichen, eine Akti­vität in einer App auf einem Gerät zu beginnen und auf einem anderen Gerät fort­zuführen. Über Launcher und Task­leiste sollen Nutzer darauf aufmerksam gemacht werden, für welche Anwen­dungen die Handoff-Funktion gerade zur Verfü­gung steht. Google spricht darüber hinaus von einem erwei­terten Sicher­heits-Modus, der gleich­zeitig aber auch Einschrän­kungen mit sich bringt. So soll unter anderem die App-Instal­lation aus unbe­kannten Quellen blockiert werden. Unklar ist, ob und wie sich dieses für manche Anwender nicht immer prak­tische Feature abschalten lässt. Die neue Version des Android-Betriebs­systems soll zudem Opti­mierungen bekommen, damit Apps auch in Satel­liten-Netz­werken mit geringer Band­breite funk­tionieren. In die erste Beta-Version haben es einem Bericht des Google Watch Blogs zufolge vor allem kosme­tische Neue­rungen geschafft, etwa ein neues Google-Widget für den Start­bild­schirm, neue Gemini-Anima­tionen und ein über­sicht­licheres Menü für die Einstel­lungen. Quelle teltarif
von Patrick Rechl 14. März 2026
Der Sicher­heits­modus von Android 17 beinhaltet nun auch eine App-Restrik­tion für die Barrie­refrei­heit. Dies kann zu Problemen mit Laun­chern führen. Google verschärft den erwei­terten Sicher­heits­modus von Android 17. Mit der zweiten Beta­version des nahenden Betriebs­systems wird bei dieser Daten­schutz­funk­tion der Zugriff auf Features für die Barrie­refrei­heit einge­schränkt. Es erhalten nur noch Programme eine entspre­chende Berech­tigung, welche als Werk­zeuge für die Zugäng­lich­keit klas­sifi­ziert sind. Weil diese Berech­tigung das Auslesen von Bild­schirm­inhalten und die Über­wachung von Nutzer­inter­aktionen beinhaltet, lässt sie sich von Schad­soft­ware ausnutzen. Durch die neue Einschrän­kung wird der Sicher­heits­modus zwar noch strin­genter, kann jedoch auch Tools zur Perso­nali­sierung sowie alter­native Start­bild­schirme (Launcher) blockieren. Um die höchst­mögliche Sicher­heits­stufe und den best­mögli­chen Daten­schutz auf Android-Mobil­geräten kümmert sich der erwei­terte Sicher­heits­modus. Jener ist Bestand­teil von Android 16 sowie des in Entwick­lung befind­lichen Android 17. Wie Android Autho­rity nun heraus­gefunden hat, schränkt Google die App-Berech­tigungen in diesem Verfahren weiter ein. So wurde in der zweiten Beta­version von Android 17 eine Restrik­tion für die Barrie­refrei­heit entdeckt. Bestimmte Apps können auf entspre­chende Funk­tionen der Zugäng­lich­keit nicht mehr zugreifen. Haben Sie den erwei­terten Sicher­heits­modus akti­viert, muss sich die betref­fende Anwen­dung eindeutig als Werkzeug zur Barrie­refrei­heit ausweisen. Schei­tert sie daran, bleiben die dazu­gehö­rigen Funk­tionen verwehrt. Dazu zählen ausge­lesene Bild­schirm­inhalte, über­wachte Nutzer­inter­aktionen und auto­mati­sierte Eingaben. Schad­soft­ware kann unter Umständen diese Berech­tigung ausnutzen, um Daten auszu­spio­nieren. Deshalb ist es nach­voll­ziehbar, dass Google das Schlupf­loch im erwei­terten Sicher­heits­modus von Android 17 schließt. Bestimmte Apps wie Programme für den Start­bild­schirm (Launcher), Benach­rich­tigungen und Perso­nali­sierungen sind eben­falls auf die Berech­tigung für die Barrie­refrei­heit ange­wiesen. Sollten Sie solche Anwen­dungen im Einsatz haben, sind Konflikte mit der strikten Daten­schutz­funk­tion möglich. Es erscheint ein Hinweis­fenster, dass Sie über den blockierten Zugriff infor­miert. Wenn die jewei­lige App zuvor die Berech­tigung erteilt bekam, entzieht sie Android 17 im erwei­terten Sicher­heits­modus wieder. Falls es zu Kompa­tibi­litäts­problemen kommt, sollte der gehobene Daten­schutz, sofern nicht unab­dingbar, ausge­schaltet werden. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 10. März 2026
Derzeit verfügt WhatsApp noch über ein stati­sches Menü an der Unter­seite, ein künf­tiges konfi­gurier­bares Menü ist aber nicht ausge­schlossen. Wie eine solche Option reali­siert werden könnte, zeigt ein neues Konzept. In diesem lassen sich bis zu fünf Schnell­zugriffe defi­nieren. Es stehen insge­samt sieben Verknüp­fungen zur Auswahl. Damit eine reibungs­lose Funk­tiona­lität gewähr­leistet ist, lassen sich manche Tabs nicht löschen. Während dieses Feature ein Gedan­kenspiel ist, führt WhatsApp bei ersten Testern neue Nach­richten-Blasen ein. Diese besitzen einen moder­neren Look. Aktuell beher­bergt der untere Display­bereich des grünen Messen­gers fünf Tabs. Jene setzen sich aus "Chats", "Aktu­elles", "Commu­nitys", "Anrufe" und "Du" zusammen. Letzt­genannter Menü­punkt führt zu Ihrem Profil und den Einstel­lungen. Derzeit ist es nicht möglich, die Reihen­folge der Reiter zu ändern, Schalt­flächen zu entfernen oder welche hinzu­zufügen. Weil WhatsApp sukzes­sive die Perso­nali­sierung opti­miert, könnten diese Optionen in einem zukünf­tigen Update Einzug halten. WAbetaInfo hat sich mit einem entspre­chenden Konzept befasst. Im einge­betteten Bild sehen Sie einen Entwurf der konfi­gurier­baren Tabs. Stan­dard­mäßig wären vier Schnell­zugriffe, nämlich "Chats", "Aktu­elles", "Commu­nitys" und "Anrufe" enthalten. Außerdem stünden ergän­zend "Meta AI", "Einstel­lungen" und "Du" zur Auswahl. Mit dem Antippen von "Add" (hinzu­fügen) ließen sich neue Menü­punkte hinzu­fügen. Ein Antippen des Papier­korbs würde hingegen bestehende Tabs entfernen. Hierbei gilt zu beachten, dass die ersten drei Verknüp­fungen "Chats", "Aktu­elles" und "Anrufe" verpflich­tend wären. Über die Schalt­fläche mit den zwei hori­zontalen Strichen würden Sie die Posi­tionen der Schnell­zugriffe verschieben. Zumin­dest an einem neuen Meta-AI-Tab arbeitet WhatsApp derzeit tatsäch­lich. In der Beta­version 2.26.10.2 des Messen­gers für Android hält eine Design­anpas­sung Einzug. Bislang waren die Nach­richten-Blasen in WhatsApp noch recht kantig. Das besagte Update führt einen höheren Eckra­dius ein. Entspre­chend wirken die Kanten weicher. Dies gilt für alle Inhalte, egal ob Texte oder Medi­enda­teien. Wobei Medi­enda­teien eine weitere Neuerung erfahren. Fotos und Videos werden nun ohne einen Rahmen darge­stellt. Dadurch wirkt die Ansicht immersiver. Ausnahmen gibt es in Form von weiter­gelei­teten Mittei­lungen und Grup­penmit­teilungen. Diese weisen oben weiterhin eine Kante auf. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 8. März 2026
Was auf dem iPhone längst geht, kommt nun auch für Android. Google spendiert seiner Fotos-App für Android eine praktische Funktion, auf die Nutzer lange warten mussten. Mit der neuesten Version wird es möglich, direkt aus eigenen Bildern Sticker zu erstellen. Die App erkennt dabei automatisch Personen, Tiere oder Objekte und ermöglicht es euch, diese blitzschnell freizustellen und als digitale Aufkleber in anderen Anwendungen wie Messengern zu teilen. Mit der netten Spielerei schließt Google eine spürbare Lücke. Auf iPhones ist das Werkzeug in Google Fotos bereits seit vergangenem Sommer verfügbar. Die Umsetzung ist dabei denkbar einfach gehalten. Laut 9to5Google signalisiert die App mit einem leichten Schimmer-Effekt, dass sich ein Motiv auf einem Bild, in einen Sticker verwandeln lässt. Hält man den Finger länger auf dem entsprechenden Bereich gedrückt, wird das Objekt präzise ausgeschnitten. Anschließend erscheint ein kleines Menü, das anbietet, den Sticker entweder zu kopieren oder direkt mit anderen Apps zu teilen. Google empfiehlt, dass ihr Bilder mit klar unterscheidbarem Vorder- und Hintergrund verwendet. Die Funktion ist ab der App-Version 7.64 verfügbar, die aktuell über den Google Play Store ausgerollt wird (Quelle: 9to5Google). Einen kleinen Wermutstropfen gibt es aber immer noch. Zum Start auf dem Android-Betriebssystem fehlt noch ein Verlauf, mit dem sich bereits erstellte Sticker einfach wiederfinden und erneut verwenden lassen. Diese Funktion soll laut 9to5Google aber mit einem späteren Update nachgereicht werden. Mit dem Update gleicht Google die Funktionen in beiden Smartphone-Betriebssystemen aneinander an. Die Wartezeit für die Android-Community fiel allerdings recht lang aus. iPhone-Nutzer können das Feature bereits seit August 2025 nutzen. Quelle: Giga