Android 17: Jetzt wird der Sicherheitsmodus noch strenger

Der Sicher­heits­modus von Android 17 beinhaltet nun auch eine App-Restrik­tion für die Barrie­refrei­heit. Dies kann zu Problemen mit Laun­chern führen.

Google verschärft den erwei­terten Sicher­heits­modus von Android 17. Mit der zweiten Beta­version des nahenden Betriebs­systems wird bei dieser Daten­schutz­funk­tion der Zugriff auf Features für die Barrie­refrei­heit einge­schränkt. Es erhalten nur noch Programme eine entspre­chende Berech­tigung, welche als Werk­zeuge für die Zugäng­lich­keit klas­sifi­ziert sind. Weil diese Berech­tigung das Auslesen von Bild­schirm­inhalten und die Über­wachung von Nutzer­inter­aktionen beinhaltet, lässt sie sich von Schad­soft­ware ausnutzen.

Durch die neue Einschrän­kung wird der Sicher­heits­modus zwar noch strin­genter, kann jedoch auch Tools zur Perso­nali­sierung sowie alter­native Start­bild­schirme (Launcher) blockieren.

Um die höchst­mögliche Sicher­heits­stufe und den best­mögli­chen Daten­schutz auf Android-Mobil­geräten kümmert sich der erwei­terte Sicher­heits­modus. Jener ist Bestand­teil von Android 16 sowie des in Entwick­lung befind­lichen Android 17. Wie Android Autho­rity nun heraus­gefunden hat, schränkt Google die App-Berech­tigungen in diesem Verfahren weiter ein. So wurde in der zweiten Beta­version von Android 17 eine Restrik­tion für die Barrie­refrei­heit entdeckt. Bestimmte Apps können auf entspre­chende Funk­tionen der Zugäng­lich­keit nicht mehr zugreifen.

Haben Sie den erwei­terten Sicher­heits­modus akti­viert, muss sich die betref­fende Anwen­dung eindeutig als Werkzeug zur Barrie­refrei­heit ausweisen. Schei­tert sie daran, bleiben die dazu­gehö­rigen Funk­tionen verwehrt. Dazu zählen ausge­lesene Bild­schirm­inhalte, über­wachte Nutzer­inter­aktionen und auto­mati­sierte Eingaben. Schad­soft­ware kann unter Umständen diese Berech­tigung ausnutzen, um Daten auszu­spio­nieren. Deshalb ist es nach­voll­ziehbar, dass Google das Schlupf­loch im erwei­terten Sicher­heits­modus von Android 17 schließt.

Bestimmte Apps wie Programme für den Start­bild­schirm (Launcher), Benach­rich­tigungen und Perso­nali­sierungen sind eben­falls auf die Berech­tigung für die Barrie­refrei­heit ange­wiesen. Sollten Sie solche Anwen­dungen im Einsatz haben, sind Konflikte mit der strikten Daten­schutz­funk­tion möglich. Es erscheint ein Hinweis­fenster, dass Sie über den blockierten Zugriff infor­miert.

Wenn die jewei­lige App zuvor die Berech­tigung erteilt bekam, entzieht sie Android 17 im erwei­terten Sicher­heits­modus wieder. Falls es zu Kompa­tibi­litäts­problemen kommt, sollte der gehobene Daten­schutz, sofern nicht unab­dingbar, ausge­schaltet werden.

Quelle: teltarif

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