Spotity wird teurer
Viele Jahre lang war 10 Euro so etwas wie eine magische Grenze für Musikstreaming-Abonnements. Diese wurde allenfalls von Anbietern überschritten, die etwas Besonderes im Angebot hatten, etwas eine besonders hochwertige Übertragungsqualität. Die 10-Euro-Grenze gibt es mittlerweile nicht mehr. Nicht nur Spotify, Apple Music und Deezer haben diese längst überschritten.
Nun kündigt Spotify an, ab September erneut an der Preisschraube zu drehen. Unter anderem sollen Kunden in Europa, Asien, Lateinamerika und Afrika mehr als bisher für die Musik-Flatrate bezahlen. Das in Schweden ansässige Unternehmen machte zwar noch keine Angaben dazu, welche Preise künftig in welchen Ländern anfallen. Der Ankündigung wurde aber eine Beispiel-E-Mail an betroffene Kunden angehängt, die zeigt, dass der Preis von 10,99 Euro auf 11,99 Euro steigen wird.
Das Einzel-Abonnement kostet demnach künftig einen Euro mehr als bisher. Keine Informationen gibt es bislang zu den ab September anfallenden Kosten für andere Preismodelle. Aktuell können sich beispielsweise zwei Personen den Duo-Preisplan für 14,99 Euro pro Monat sichern. Das Familien-Abonnement schlägt mit 17,99 Euro monatlich zu Buche. Studenten bekommen den Einzel-Preisplan zum reduzierten Monatspreis von 5,99 Euro.
Abo-Kunden sollen demnächst über die neuen Preise für ihren jeweiligen Musikstreaming-Zugang informiert werden, teilte Spotify weiter mit. Das Unternehmen hat auch eine Gratis-Version mit Werbung im Angebot. Auf dieses Preismodell würde der Konzern mit hoher Wahrscheinlichkeit die Abonnements von Kunden umstellen, die mit den neuen Konditionen für ihren kostenpflichtigen, dafür aber werbefreien Streaming-Zugang nicht einverstanden sind.
Nach wie vor keine Informationen gibt es zur HiFi-Option von Spotify. Diese ist bereits seit Jahren geplant, wurde aber bis heute nicht umgesetzt. Mitbewerber wie Apple und Amazon streamen mittlerweile in hoher Qualität, ohne dafür zusätzliche Abo-Gebühren zu verlangen. Das stellt das von Spotify angedachte Geschäftsmodell einer aufpreispflichtigen Option in Frage.
Spotify gilt als klare Nummer eins im Musikstreaming. Das Unternehmen hat nach jüngsten Angaben 696 Millionen Nutzer, von denen 276 Millionen zahlende Abo-Kunden sind.
Quelle: teltarif
Egal ob WLAN-Router, WLAN-Verstärker oder Smart-Home-Technik: Der Berliner Hersteller AVM gehört zu den Marktführern in der Kommunikationstechnik Deutschlands. Viele deutsche Haushalte nutzen eine der beliebten FritzBoxen. Die versorgt sie mit schnellem Internet via DSL, Kabel, Glasfaser und sogar Mobilfunk-Internet. Modelle wie die FritzBox 7690 oder die FritzBox 6690 Cable gehören zu den Top-Routern. Wahrscheinlich hat auch der einprägsame Markenname Fritz, der die zahlreichen Router, Repeater und mehr seit 20 Jahren ziert, dafür gesorgt, dass sich die Produkte von der Konkurrenz absetzen konnten – und nicht nur ihre technischen Stärken. Kein Wunder also, dass sich AVM nun dazu entschlossen hat, den eigenen Unternehmensnamen zu ändern: Ab sofort heißen die Berliner "Fritz!". Dies gab der Hersteller in einer Pressemitteilung offiziell heute bekannt, am 5. August 2025. Der Hersteller wurde 1986 in Berlin als Audiovisuelles Marketing Computersysteme Vertriebs GmbH von vier Studenten gegründet. Der ursprüngliche Name ging noch auf die Anfänge als BTX-Dienstleister zurück. Die etwas sperrige Bezeichnung wurde dann mit dem Akronym "AVM" vereinfacht. Nach und nach entfernte sich das Unternehmen vom damaligen ISDN-Karten-Angebot, und 2004 erblickte der erste AVM-Router das Licht der Welt. Die allererste FritzBox war eine Innovation, weil sie Modem und Router zugleich war und zwei eigentlich separate Geräte vereinte. Damit wurde sie zum ersten massentauglichen DSL-Router in Deutschland. Die Idee hinter dem Produktnamen Fritz war so simpel wie genial: Das Unternehmen suchte einen Namen, der einprägsam war und zugleich das Gütesiegel "Made in Germany" repräsentierte. Was bot sich da besser an als der klassische deutsche Name Fritz? Rund um den Globus wird er nach wie vor mit Deutschland assoziiert. Übrigens soll sogar der Name Horst zur Auswahl gestanden haben – letztendlich entschied man sich aber dagegen. Da sich die Marke Fritz! einer weitaus größeren Bekanntheit erfreut als der Firmenname AVM, entschloss sich der Hersteller nun dazu, sie für die gesamte GmbH zu nutzen. "Mit einer Markenbekanntheit von rund 80 Prozent in Deutschland und der herausragenden Relevanz bei den Kunden gehört FRITZ! zu den bekanntesten Marken im Bereich Heimnetz, Internet und Smart Home. Währenddessen liegt die Bekanntheit der Unternehmensmarke AVM deutlich darunter. Daher präsentiert sich das Unternehmen ab sofort unter dem Namen FRITZ!, um eine klare, einheitliche und noch unmittelbarere Wiedererkennbarkeit zu schaffen", so der Konzern in seiner Pressemitteilung. Trotz der Namensänderung soll sich nichts für Kundinnen und Kunden oder Geschäftspartnern ändern. Quelle: Computerbild
Einige Nutzer*innen, die im Android-Beta-Programm von WhatsApp sind, können derzeit eine praktische Funktion testen, die sie an bestimmte Benachrichtigungen erinnert. Neben Nachrichten bietet der vielleicht bekannteste Messenger auf der Welt die Möglichkeit, sich per Telefonat mit anderen Leuten auszutauschen. Wer jedoch keine Internetverbindung oder den Klingelton ausgeschaltet hat, bemerkt eingehende Anrufe nicht, wodurch diese schnell außer Acht geraten. Ein neues WhatsApp-Update soll nun Abhilfe schaffen. Wie WABetaInfo berichtet, enthält ein neues WhatsApp-Update eine Funktion, mit der sich Erinnerungen für verpasste Anrufe erstellen lassen. Zunächst sei angemerkt, dass es sich hierbei nicht um eine allgemein zugängliche Aktualisierung, sondern um die aktuelle Android-Beta handelt. Letztere ist nur für ausgewählte Nutzer*innen verfügbar, die am Beta-Programm des Messengers teilnehmen. Es dürfte aber nicht mehr allzu lange dauern, bis die finale Version veröffentlicht wird. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass ein kommendes WhatsApp-Update ein Feature zum Erinnern an noch zu beantwortende Nachrichten bringt. Nun baut der Messenger mit dem grün-weißen Logo sein Funktionsspektrum weiter aus und bezieht auch verpasste Anrufe mit ein. Die Vorgehensweise soll dabei nahezu identisch mit der bei normalen Nachrichten sein. Um eine Benachrichtigung einzurichten, stehen Nutzer*innen mehrere Optionen zur Verfügung. So können sie auswählen, ob sie nach zwei oder acht Stunden oder alternativ erst am nächsten Tag an einen verpassten Anruf erinnert werden möchten. Abgesehen davon lässt sich auch ein individuelles Datum mit konkreter Uhrzeit festlegen. Dies können sie entweder direkt im Chat mit der jeweiligen Person oder in der Registerkarte „Anrufe“ vornehmen, indem sie auf den entsprechenden Anruf tippen. Ist eine Erinnerung erstellt, erscheint zum definierten Zeitpunkt eine Benachrichtigung, die den Namen der Person, sein/ihr Profilbild und einen Link zum Öffnen des Chats enthält. Das WhatsApp-Update ermöglicht damit den Nutzer*innen, verpasste Anrufe ordnungsgemäß nachzuholen, wenn sie diese im ersten Moment nicht wahrnehmen konnten. Vor allem bei beruflichen Meetings, Geschäftsreisen oder persönlichen Terminen kann es oft der Fall sein, dass man einen Anruf nicht bemerkt oder nicht annehmen kann. Quelle: FutureZone
Samsung will das Galaxy S25 FE früher als gewohnt vorstellen. Zudem kündigte der Hersteller weitere Produkte für die zweite Jahreshälfte 2025 an – darunter ein faltbares Smartphone mit drei Displays und ein eigenes XR-Headset. Quelle: Connect
Unter WiFi Calling (auch WLAN Call genannt) versteht man die Telefonie über die Internetverbindung eines WLAN-Routers anstatt über das Mobilfunknetz. Anders als bei der Nutzung von Messengern wie Skype oder WhatsApp wird dieser Dienst allerdings von Ihrem Mobilfunkanbieter bereitgestellt. WiFi Calling erfordert daher keine Apps, sondern einen Mobilfunkvertrag oder eine Prepaid-SIM. Obwohl über das WLAN-Netz telefoniert wird, werden WiFi-Calling-Gespräche wie normale Mobilfunkgespräche abgerechnet. WiFi Calling war ursprünglich dazu gedacht, an Orten mit keinem oder nur schwachem Mobilfunkempfang telefonieren zu können. Vorausgesetzt natürlich, an diesen Orten gibt es WLAN. Die mobile Internettelefonie ist außerdem auch ein gutes Mittel, um sich Roaming-Gebühren zu sparen. Gedankenlos verwendet, kann diese Technologie allerdings auch zur Kostenfalle werden. Wir zeigen Ihnen, worauf es dabei ankommt. Die Idee, wie Sie mit der WLAN-Telefonie Kosten sparen können, ist recht einfach. Egal, wo Sie sich tatsächlich befinden: Mit WiFi Calling wird Ihr Telefonat immer so abgerechnet, als würden Sie von Ihrem Heimatland aus anrufen. Selbst wenn Sie aus dem sonnigen Urlaub Daheimgebliebenen durch einen kurzen Anruf die Nase lang machen wollen, würde dies daher nicht als Roaming vom Aufenthaltsland nach Deutschland behandelt, sondern als Gespräch von Deutschland nach Deutschland - ein ganz normales Telefonat zu den üblichen Konditionen Ihres Mobilfunkvertrags also. Auch wenn Sie vom Strand aus andere Urlauber erreichen möchten, wäre dies mit WiFi Calling kein Roaming, sondern ein Auslandsgespräch. Dasselbe gilt, wenn die Angerufenen sich in einem dritten Land aufhalten. Wir halten fest: Sparen können Sie mit WLAN Call, indem Sie ein Telefonat aus dem Ausland zu einem Inlandsgespräch machen. Wenn dies nicht möglich ist, da Ihr Gesprächspartner sich ebenfalls außerhalb Deutschlands aufhält, sparen Sie immer noch, wenn das Auslandsgespräch aus Deutschland günstiger ist als Roaming. Kostenfallen drohen hingegen an jenen Orten, an denen nur geringe oder keine Roaming-Gebühren anfallen. Innerhalb der EU und des Erweiterten Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wurden im Juni 2017 Roaming-Gebühren größtenteils abgeschafft. Wo keine Roaming-Gebühren anfallen, kann man sie auch nicht sparen. Daher zahlen Sie hier mit WiFi Calling oft drauf. Wenn Sie auf einer Reise in den EU-Ländern per WLAN Call telefonieren, zahlen Sie den Preis eines Auslandsgesprächs - und dieser ist immer teurer als der normale Inlandstarif, nach dem Sie sonst abgerechnet werden würden. Die einzige Ausnahme ist natürlich ein Gespräch aus dem Ausland nach Deutschland: Egal ob Sie WiFi Calling benutzen oder auf herkömmlichen Wege mobil telefonieren, Sie zahlen immer die normalen Preise eines innerdeutschen Gesprächs. Außerhalb der EU gilt das Roam-like-at-Home-Prinzip nicht. Hier fallen daher oft horrende Roaming-Aufschläge an. Diese sind mit WiFi Calling reduzierbar. Bei Telefonaten nach Deutschland entfallen die Roaming-Gebühren sogar komplett, in allen anderen Fällen können Sie den Unterschied zwischen Auslandstelefonie und Roaming ausnutzen und sie somit reduzieren. Wirklich günstig sind Auslandsgespräche allerdings selten, daher sollten Sie auch hier nur mit Bedacht telefonieren. Wir veranschaulichen dies am Beispiel der Telekom-Tarife: Angenommen, Sie stellen am zweiten Tag Ihres Türkei-Urlaubs fest, dass Sie vergessen haben, Ihre Frau mitzunehmen. Reuig rufen Sie diese nun zu Hause an. Ohne WiFi Calling kostet Sie dies 1,28 Euro pro Minute. Mit WiFi Calling hingegen wird dies als ein normales innerdeutsches Gespräch tarifiert. Leider ist Ihre Frau nicht da, hat aber eigens für Sie eine Ansage auf dem Anrufbeantworter hinterlassen: Sie sei kurzentschlossen mit ihren Freundinnen nach Griechenland gereist. Sie ermitteln die Festnetznummer des Hotels, in dem Ihre Frau untergekommen ist und rufen dort an. Mit WiFi Calling zahlen Sie dafür 0,22 Euro pro Minute anstatt 1,28 Euro. Das ist natürlich deutlich preiswerter. Einen weiteren Haken hat das WiFi Calling im Ausland noch: Sie brauchen dafür Zugang zu einem örtlichen WLAN-Netz. Zwar bieten einige Hotels kostenlosen Internetzugang an, außerdem gibt es Internetcafés auch im Ausland, aber am Strand oder auf einer Safari dürften Sie danach vergeblich suchen. Eine Alternative scheint sich daher anzubieten: Die mobile Datenverbindung. Über diese zu telefonieren ist allerdings kein WLAN Call, sondern fällt unter die Bezeichnung Voice over LTE (VoLTE) beziehungsweise zukünftig Voice over 5G (VoNR). VoLTE hat eigene technische Voraussetzungen und funktioniert seit einiger Zeit (zwar mit Einschränkungen) auch im Ausland. Telefonica (o2) hat hierbei als erster für seine Postpaid-Kunden den Weg für VoLTE frei gemacht. Dennoch kann das Telefonieren über LTE zu einer Kostenfalle werden. Auch wenn sich mit VoLTE im Ausland Roaming-Gebühren für das Telefonieren umgehen lassen, würden immer noch Roaming-Preise für mobiles Internet anfallen. Und gerade diese haben sich in Ländern außerhalb der EU gewaschen. Que.lle: teltarif
Mobile Anwendungen haben sich in den Alltag integriert. Ob beim Online-Banking, beim Streaming oder beim Chatten – Apps ermöglichen viele digitale Dienste bequem per Fingertipp. Doch die Kehrseite ist weniger offensichtlich: Zahlreiche Anwendungen greifen auf sensible Daten zu, ohne dass Nutzer dies bewusst wahrnehmen oder ausreichend darüber informiert sind. Der Schutz der eigenen Privatsphäre gerät dadurch oft in den Hintergrund, obwohl mobile Geräte wie Smartphones und Tablets sehr persönliche Informationen speichern. Wer sich sicher im digitalen Raum bewegen möchte, sollte sich mit den wichtigsten Grundlagen zum Thema Datenschutz bei Apps vertraut machen. Welche Risiken bestehen und welche Schutzmöglichkeiten stehen zur Verfügung? Smartphones speichern eine Vielzahl vertraulicher Informationen – etwa Fotos, Kontakte, Standortdaten oder Kommunikationsverläufe. Viele Apps fordern beim ersten Start umfangreiche Zugriffsrechte, ohne dass diese für die Hauptfunktionen der Anwendung tatsächlich notwendig wären. Beispiele sind Taschenlampen-Apps, die Zugriff auf Kontakte anfordern, oder Spiele-Apps, die Kamerarechte benötigen. Ein häufiges Problem ist, dass kostenlose Apps ihr Geschäftsmodell auf der Weitergabe oder dem Verkauf von Nutzerdaten aufbauen. Die gesammelten Informationen werden analysiert, mit Drittanbietern geteilt oder für personalisierte Werbung verwendet. Die Nutzer selbst bleiben dabei oft im Unklaren, in welchem Umfang ihre Daten genutzt werden. Einige Anbieter wie Hitnspin setzen gezielt auf datensparsame Technologien und transparente Prozesse. Dies bietet ein gutes Beispiel dafür, wie sich Schutzmaßnahmen auch ohne Komfortverlust umsetzen lassen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt klare Vorgaben, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. App-Anbieter dürfen nur die Informationen sammeln, die für den Betrieb zwingend erforderlich sind. Eine umfassende Datenschutzerklärung ist dabei Pflicht – sie muss in einfacher Sprache erklären, welche Daten zu welchem Zweck erfasst und wie lange sie gespeichert werden. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Einholung einer informierten Einwilligung. Das bedeutet: Nutzer müssen aktiv zustimmen, bevor Daten erfasst werden. Vorgekreuzte Kästchen sind unzulässig, ebenso wenig darf die Zustimmung durch mangelnde Alternativen erzwungen werden. Verbraucher haben zusätzlich Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Bei Verstößen können sie sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden wenden. Für Anbieter drohen bei Nichteinhaltung empfindliche Bußgelder. Bereits bei der Auswahl einer App können Nutzer Einfluss auf ihren Datenschutz nehmen. Es empfiehlt sich, vor der Installation zu prüfen, welche Berechtigungen die App einfordert. Viele davon lassen sich verweigern, ohne dass die App ihre Funktion verliert. Nach der Installation können Rechte über die Geräteeinstellungen angepasst werden. Unter Android finden sich diese unter „Einstellungen > Apps > Berechtigungen“, auf iOS unter „Einstellungen > Datenschutz“. Wer unnötige Zugriffe deaktiviert, reduziert potenzielle Risiken deutlich. Nutzer von iOS sollten die Option „App Tracking Transparenz“ aktivieren, um die Nachverfolgung zwischen verschiedenen Apps zu blockieren. Android-Nutzer können ihre Werbe-ID zurücksetzen und personalisierte Werbung deaktivieren. Ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) kann helfen, Datenverbindungen zu verschlüsseln – besonders beim Surfen in öffentlichen WLANs. So lassen sich Inhalte vor unbefugtem Zugriff schützen. Wichtig ist, einen seriösen Anbieter mit klaren Datenschutzrichtlinien zu wählen. Viele kostenlose VPNs bieten nur unzureichende Sicherheitsfunktionen. Bei sensiblen Vorgängen wie Online-Banking oder Einkäufen sollte das VPN dauerhaft aktiv sein. Achte auf verschlüsselte Verbindungen (erkennbar am Schloss-Symbol in der Adresszeile und dem Präfix „https“). Zudem empfiehlt sich der Einsatz eines Passwortmanagers, der für jede Anwendung sichere und einzigartige Passwörter generiert. Ergänzend kann eine Zwei-Faktor-Authentifizierung eingesetzt werden, bei der zusätzlich zum Passwort ein weiterer Code notwendig ist – etwa per SMS oder Authenticator-App. Mehrere digitale Helfer unterstützen beim Schutz der Privatsphäre. Dienste wie „Privacy Checker“ oder „AppCensus“ analysieren Apps auf übermäßige Datensammlung. Damit können Nutzer informierte Entscheidungen treffen, welche Apps vertrauenswürdig sind. Einige Smartphones bieten bereits integrierte Datenschutz-Übersichten an. Diese zeigen beispielsweise an, wie oft welche App auf Mikrofon oder Standort zugegriffen hat. Regelmäßiges Überprüfen hilft dabei, verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen. Auch automatische System-Updates spielen eine Rolle. Sie schließen bekannte Sicherheitslücken und verbessern die Datenschutzfunktionen. Deshalb sollten Nutzer darauf achten, dass Updates regelmäßig installiert werden. Technologische Entwicklungen wie künstliche Intelligenz verändern den Umgang mit Nutzerdaten. Algorithmen können mit weniger Daten präzisere Analysen erstellen und gleichzeitig helfen, Bedrohungen schneller zu erkennen. Immer mehr Anbieter setzen auf das Konzept „Privacy by Design“. Dabei wird Datenschutz bereits bei der Entwicklung neuer Anwendungen berücksichtigt. Dies umfasst sichere Voreinstellungen, transparente Berechtigungsabfragen und eine minimierte Datenerhebung. Die Nachfrage nach datenschutzfreundlichen Apps steigt. Viele Verbraucher legen mittlerweile Wert auf transparente Richtlinien und Kontrolle über ihre Daten. Dieser Druck fördert Innovationen, die Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit verbinden. Datenschutz bei mobilen Anwendungen betrifft jeden, der ein Smartphone nutzt. Die Risiken reichen von übermäßiger Datenerhebung bis hin zu gezieltem Tracking. Doch Nutzer müssen dem nicht hilflos ausgeliefert sein. Wer sich informiert und aufmerksam bleibt, kann mobile Dienste sicher nutzen – ohne die Kontrolle über seine persönlichen Informationen zu verlieren. Quelle: Smartphone-Magazin
Die App Nina, die zum Beispiel vor starken Unwettern oder bei Hochwasser warnt, wird ausgebaut. Künftig sollen auch Hinweise auf angedrohte Gewalttaten wie zum Beispiel Bombendrohungen oder Warnungen vor gefährlichen Straftätern auf die Smartphones geschickt werden, kündigte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) an. Die Polizeibehörden haben bereits in den vergangenen Jahren vereinzelt die App für solche Warnungen und Hinweise zu herausragenden Vorfällen genutzt. Nun wird dieser Polizei-Bereich ausgebaut: Mit dem Update zum Ende der Woche kommt dafür auch ein eigenes Icon in die App. Außerdem soll die App in Notlagen und bei drohenden Katastrophen dann zuverlässiger Warnmeldungen schicken können, berichtet das BBK. Die Funktionalität und die Technik im Hintergrund wurden so optimiert, dass die Datenmengen verringert werden können, die zur zielgenauen Zustellung von Push-Nachrichten nötig sind. Das helfe bei der Übertragung in Situationen, in denen die Behörden besonders viele Warnmeldungen verschicken müssen. Die Warn-App Nina ist kostenlos in den gängigen App-Stores erhältlich. Der Name steht für "Notfall-Informations- und Nachrichten-App". Quelle: teltarif