WICHTIGES ZUM UMZUG

Wer umzieht, freut sich bestimmt schon auf die neue Wohnung oder das neue Haus. Doch nicht nur die Möbel und alle anderen Besitz­tümer müssen in die neue Wohnung ziehen. Auch der Internet-Anschluss soll in der neuen Wohnung laufen. Damit auch beim Umzug des Fest­netz- bzw. Internet-Anschlusses nichts schief­geht, haben wir einen Ratgeber zusam­men­ge­stellt, der Ihnen zeigt, was Sie beachten müssen.


Übli­cher­weise sind heute Internet- und Telefon-Anschluss kombi­niert. Unsere Empfeh­lungen gehen zwar von einem kombi­nierten Anschluss aus, sind aber auf andere Anschluss­arten über­tragbar: Der Umzug mit einem einfa­chen Telefon-Anschluss ohne Internet geht genauso vonstatten, wie der Umzug eines Kombi-Tarifs.


Je früher Sie über Ihren Umzugs­termin Bescheid wissen, desto einfa­cher und stress­freier wird der Umzug werden. Denn dann können Sie sich früh­zeitig über die Bedin­gungen am neuen Wohnort infor­mieren und sich Gedanken darüber machen, welchen Internet- bzw. Fest­netz-Anschluss Sie wünschen oder auf welche Zugangs­tech­no­logie Sie setzen möchten.


Neben den tech­ni­schen Bedin­gungen am neuen Wohnort gibt es leider noch eine zweite Hürde zu umschiffen: Aus einem Umzug kann norma­ler­weise kein Kündi­gungs­recht abge­leitet werden, wenn Sie sich noch in der Lauf­zeit eines Vertrags befinden. Einzige Ausnahme: Der bishe­rige Provider bietet seine Leis­tung (beispiels­weise auch eine nicht annä­hernd so hohe Geschwin­digkeit wie ange­geben) am neuen Wohnort nicht an.


Ein Umzug ins Ausland recht­fer­tigt im Allge­meinen jedoch eine außer­or­dent­liche Kündi­gung - dafür muss aber der Wohn­sitz in Deutsch­land aufge­geben werden, auch ein even­tuell vorhan­dener Zweit­wohn­sitz. Infor­mieren Sie sich möglichst früh­zeitig über die Umzugs­be­din­gungen Ihres aktu­ellen Anbie­ters und planen Sie genü­gend Zeit für den Umzug des Anschlusses ein.


Egal für welchen der Wege Sie sich bei Ihrem Umzug entscheiden: Für den Erfolg des Umzugs ist es sehr wichtig, die rich­tigen Angaben in den entspre­chenden Formu­laren zu machen. Das betrifft nicht nur Ihre Bank­ver­bin­dung - die ist für die Abwick­lung des Vertrags zur Lauf­zeit natür­lich wichtig. Viel wich­tiger sind aber die rich­tigen Angaben zur Adresse und Lage der Wohnung.


Zur Schal­tung Ihres Anschlusses benö­tigen die Anbieter die Etage der Wohnung und Angaben wie Vorder­haus/Hinter­haus und die posta­li­sche Lage. Gerade in großen Wohn­häu­sern kann es sich lohnen, diese Angaben aus dem Miet- oder Kauf­ver­trag zu entnehmen oder gar den Haus­ver­walter nach den Daten zu fragen. Manchmal ist zum Beispiel die rich­tige posta­li­sche Lage nicht intuitiv ermit­telbar. Versu­chen Sie auch, den Namen des vorhe­rigen Anschlus­s­in­ha­bers in Ihrer neuen Wohnung in Erfah­rung zu bringen. Diese Daten helfen dabei, die rich­tigen Anschluss­stellen im Vertei­ler­kasten zu loka­li­sieren und sind der beste Weg, für eine schnelle Schal­tung des Anschlusses zu sorgen.



Sind die Angaben fehler­haft, kann sich das Proze­dere deut­lich verzö­gern. Ärger ist da auf beiden Seiten vorpro­gram­miert. Treten Sie im Zwei­fels­fall in Kontakt zum Anbieter und versu­chen Sie, das Gespräch sach­lich und lösungs­ori­en­tiert zu führen. Nicht immer kann der Anbieter tatsäch­lich etwas für die Probleme. So dauert die Bereit­stel­lung eines neuen Anschlusses bei einem anderen Anbieter als der Telekom oft einige Wochen, bis ein Tech­niker den Anschluss vor Ort schalten kann - auf die Termin­pla­nung des Telekom-Mitar­bei­ters haben die Anbieter meist nur wenig Einfluss.


Wer bei einem Umzug alte Zöpfe abschneiden und gleich einen neuen Anbieter wählen möchte, sollte sich zunächst mit der eigenen Vertrags­si­tua­tion ausein­ander setzen. Gibt es eine Möglich­keit, den Vertrag zeitnah zu kündigen, dürften auch hier keine Probleme entstehen. Da viele Anbieter bei einem Umzug des Anschlusses Gebühren kassieren, kann es sich lohnen, den alten Anschluss gar nicht erst umzu­ziehen: Teilen Sie dem alten Anbieter mit, dass er den Anschluss abschalten möge. Dann bezahlen Sie die rest­li­chen Monats­be­träge wie gewohnt oder einigen sich mit dem Anbieter auf eine Ablö­se­summe und beenden den Vertrag sofort. Ist die Mindest­ver­trags­lauf­zeit abge­laufen, kommen Sie ohnehin mit der Frist von einem Monat aus dem Vertrag.


Bei einem Anbie­ter­wechsel sollten Sie die Forma­li­täten Ihrem neuen Anbieter über­lassen. So ist sicher­ge­stellt, dass Sie Ihre Nummer tatsäch­lich behalten, auch wenn es zu Kompli­ka­tionen im Portie­rungs­ver­fahren kommt. Sollten Sie noch an einen Vertrag gebunden sein, erhalten Sie vom neuen Anbieter eine vorläu­fige Rufnummer, bis die alte portiert werden kann. In einem solchen Fall könnte es sich auch lohnen, auf eine Portie­rung zu verzichten


Für ein gutes Gelingen des Umzugs ist vor allem eine gute Voraus­pla­nung wichtig. Wer die rich­tigen Infor­ma­tionen zum Ort des neuen Anschlusses in Erfah­rung bringt und die Umzugs-Bedin­gungen seines aktu­ellen Provi­ders kennt, wird beim Umzug keine Schwie­rig­keiten haben.


Quelle: teltarif