Freunde only: WhatsApp führt eine neue Funktion ein

Für WhatsApp befinden sich mehrere span­nende Features in Arbeit, darunter die Möglich­keit, den Status nur mit engen Freunden zu teilen. Hierfür werden Sie künftig eine spezi­elle Kontakt­liste in den Daten­schutz­einstel­lungen anlegen können. Am Nutzer­namen als Alter­native zur Handy­nummer tüftelt das Entwick­lers­tudio immer noch. Nun gibt es erste Eindrücke davon, wie Sie demnächst Personen anhand des Nutzer­namens suchen. Bereits jetzt verfügbar ist der Timer für den Profil­status für WhatsApp-Anwender mit einem iPhone. Das Feature startet in einer Beta­version.

Wenn Sie aktuell eine Status­meldung in WhatsApp teilen wollen, stehen Ihnen drei Optionen für Empfänger zur Verfü­gung. Entweder wird der Beitrag für alle Kontakte, alle Kontakte außer ausge­wählten Teil­nehmern oder nur bestimmte Kontakte veröf­fent­licht. In Zukunft gesellt sich eine weitere Auswahl­möglich­keit dazu. WABetaInfo hat in der WhatsApp-Beta­version 25.23.10.80 für iOS einen neuen Filter für enge Freunde entdeckt. In der Daten­schutz­sektion für den Status lässt sich hierfür eine dedi­zierte Liste mit Teil­nehmern anlegen. Entspre­chend publi­zierte Status­meldungen werden visuell hervor­gehoben.

Am Nutzer­namen schraubt der zu Meta gehö­rende Messenger schon seit mehr als zwei Jahren. Nun gibt es ein neues Lebens­zeichen von dem Feature. WABetaInfo entdeckte in der WhatsApp-Beta­version 2.25.24.22 für Android eine Such­funk­tion im Chat­bereich. Die Option wird es Ihnen erlauben, Personen oder Firmen nach dem Nutzer­namen anstatt der Handy­nummer zu suchen. Dabei durch­forstet das Chat­programm auch Kontakte, die sich nicht im eigenen Adress­buch befinden. Von der Suche aus lässt sich direkt eine Konver­sation starten. Unter­haltungen über den Nutzer­namen werden eben­falls eine Ende-zu-Ende-Verschlüs­selung haben.

Neben der weit­läufig genutzten regu­lären Status­meldung gibt es in WhatsApp auch den Profil­status. Jener kann in den Profil­einstel­lungen fest­gelegt werden. Das Feature war bislang aufgrund der unbe­grenzten Anzei­gedauer nur für lang­fris­tige Mottos nutzbar. In der WhatsApp-Beta­version 25.23.10.78 für iOS steht laut WABetaInfo jetzt eine Timer­funk­tion für den Profil­status zur Verfü­gung. Auf diese Weise ist es Ihnen möglich, den Text nach einer ausge­wählten Zeit­spanne auto­matisch entfernen zu lassen. Es stehen Optionen zwischen einer Stunde und einer Woche bereit. Alter­nativ ist ein persön­liches Inter­vall einstellbar.

Quelle: Teltarif
von Patrick Rechl 6. September 2025
Xiaomi hat es offiziell gemacht: Am 28. August 2025 wurde HyperOS 3 enthüllt, das nächste große Update für Millionen Nutzerinnen und Nutzer. Schon seit Wochen kursierten Gerüchte über den Release, jetzt gibt das Unternehmen mit einem öffentlichen Countdown auf seinen Kanälen die endgültige Bestätigung. HyperOS 3 bringt eine Reihe sichtbarer und spürbarer Veränderungen mit sich. Allen voran verspricht Xiaomi flüssigere Animationen, ein komplett überarbeitetes Icon-Design und eine durchgehende visuelle Sprache, die für ein einheitliches Nutzererlebnis sorgen soll. Auch die Interaktions- und Feedback-Systeme wurden verbessert – das Ziel: eine Oberfläche, die moderner wirkt und sich gleichzeitig leichter bedienen lässt. Neben den offensichtlichen Designänderungen setzt Xiaomi auf eine optimierte Performance. Die Nutzer dürfen sich auf spürbare Verbesserungen bei Geschwindigkeit und Stabilität einstellen. Wer sicher sein möchte, ob sein Gerät das Update erhält, kann bereits Tools wie den HyperOS Downloader nutzen. Mit HyperOS 3 verfolgt Xiaomi eine klare Strategie: Das Betriebssystem soll als zentraler Knotenpunkt für das gesamte Ökosystem dienen. Egal ob Smartphone, Tablet, Wearable oder Smart-Home-Gerät – alles soll über dieselbe Basis nahtlos zusammenspielen. Damit tritt Xiaomi deutlicher denn je in Konkurrenz zu Apple und Samsung, die seit Jahren auf eine eng verzahnte Nutzererfahrung setzen. Die offizielle Ankündigung am 28. August war nicht nur ein weiterer Versionssprung, sondern ein wichtiger Schritt in Xiaomis Software-Strategie für 2025. Fans dürfen sich auf eine große Präsentation freuen, bei der neben den neuen Funktionen auch der Rollout-Plan und die unterstützten Geräte im Detail vorgestellt werden (Quelle: XiaomiTime). Xiaomi positioniert HyperOS 3 als mehr als nur ein Update: Es ist ein Signal, dass das Unternehmen im internationalen Wettbewerb um Software-Exzellenz ganz vorne mitspielen will – und damit für viele Besitzer ein Grund, schon jetzt den Countdown mitzuzählen. Quelle: Giga.de
von Patrick Rechl 29. August 2025
Sie nutzen Googles E-Mail-Dienst Gmail? Dann ist Ihr Account in Gefahr! Der Betreiber warnt nach mehreren Hackerangriffen und fordert User auf, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Wer ein Android-Smartphone nutzt, kommt an einem Gmail-Account kaum vorbei. Entsprechend groß ist die Zahl der aktiven Konten. Laut Google existieren davon mehr als 2,5 Milliarden. Ihre Nutzerinnen und Nutzer fordert der US-Konzern laut einem Bericht von Android Headlines nun dringend zum Handeln auf. Wie das Unternehmen unlängst einräumte, ist es Hackern gelungen, eine große Anzahl an Gmail-Konten zu knacken. Vorsorglich sollten daher alle User ihr Passwort ändern und weitere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Besonders wichtig sei es, dieser Tage auf verdächtige Aktivitäten zu achten. In der Verwaltung Ihres Google-Kontos können Sie etwa überprüfen, ob es Anmeldungen auf Ihnen nicht bekannten Geräten oder Änderungen an Ihrem Passwort gab. Sie finden diesen Bereich unter anderem in der Gmail-App, indem Sie darin auf Ihr Profilbild klicken. Unter dem Menüpunkt "Sicherheit und Anmeldung" können Sie auch Ihr Passwort erneuern und weitere Schutzmechanismen aktivieren. Achten Sie bei der Wahl Ihres Passworts auf eine möglichst komplexe Zeichenfolge, bestehend aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen. Für den erweiterten Schutz Ihres Gmail-Kontos bietet Google verschiedene Optionen an. Die wohl bequemste Methode, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einzurichten, ist die Verwendung eines Passkeys. Der ermöglicht es Ihnen, Ihre Identität via Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zu bestätigen. Sie können aber auch eine Telefonnummer hinterlegen, um per SMS einen Bestätigungs-Code zu erhalten. Ebenfalls möglich: die Verwendung einer Authentifizierungs-App oder die Verknüpfung mit einem weiteren Gerät wie einem Tablet, auf dem Sie außerdem Ihr Gmail-Konto verwenden. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie Ihr Konto durch zwei voneinander unabhängige Authentifizierungsmethoden absichern. Selbst wenn Sie bereits die Zwei-Faktor-Authentifizierung verwenden, sollten Sie laut Google Augen und Ohren offen halten und aufmerksam bleiben. Demnach stellen nicht nur die jüngsten Angriffe ein Sicherheitsrisiko dar. Dem Unternehmen zufolge kommt es gegenwärtig auch gehäuft zu direkten Attacken auf einzelne User, etwa durch Phishing-Mails und -SMS sowie Fake-Anrufe im Namen des Google-Supports. Die haben stets zum Ziel, sensible Daten wie Passwörter zu ergaunern. Nutzerinnen und Nutzer des Google-Passwort-Managers sollten zudem erwägen, zu einem anderen Dienst zu wechseln. Der Google-Passwort-Manager ist zwar kostenlos, allerdings erhalten Angreifer, die Gmail-Konten knacken, auch Zugriff auf den Passwort-Manager und damit auf sämtliche Online-Konten des Besitzers des E-Mail-Kontos. Deshalb ist es eine gute Idee, Passwörter unabhängig vom E-Mail-Konto zu sichern. Quelle: Computerbild
von Patrick Rechl 28. August 2025
Auf der ANGA COM 2024 im vergan­genen Jahr zeigte Vodafone erstmals den neuen Kabel-Router Ultra Hub 7. In diesem Jahr präsen­tierte der Netz­betreiber das Gerät auf der Messe in Köln erneut. Ab sofort ist das Gadget für die Kabel­kunden von Vodafone verfügbar. Wer einen GigaZuhause-Tarif nutzt, der über das Kabel­netz reali­siert wird, kann den neuen Router für 4,99 Euro im Monat mieten. Der Kauf durch die Kunden ist nicht vorge­sehen. "Mit dem neuen Ultra Hub 7 Kabel kommt unser Gigabit-Internet bei den Verbrau­chern noch besser und zuver­lässiger von der Leitung zu den Endge­räten in den heimi­schen vier Wänden", sagt Maren Pommnitz, Bereichs­leiterin Home Connec­tivity & Enter­tain­ment bei Vodafone Deutsch­land. Es handelt sich um den ersten Vodafone-eigenen Router, der auf den Über­tragungs­stan­dard WiFi-7 setzt. Eben­falls an Bord ist eine Ethernet-Schnitt­stelle, die einen Daten­durch­satz von bis zu 2,5 GBit/s ermög­licht. Wie der Netz­betreiber erläu­terte, sorgt der aktuelle WLAN-Standard für ein schnel­leres und stabi­leres draht­loses Heimnetz. Die Daten­durch­sätze seien höher als mit älteren WLAN-Stan­dards - sofern auch die verwen­deten Endge­räte die aktuelle Norm beherr­schen. Niedrige Latenz­zeiten seien vor allem beim Gaming wichtig. Auch diesem Umstand trage WiFi-7 Rechnung. Nicht zuletzt sei das Funknetz weniger stör­anfällig. Über die UltraConnect-App können Kunden den neuen Kabel-Router über das Smart­phone steuern und kontrol­lieren. Sie können zum Beispiel das Gäste-WLAN einschalten, sich einen Über­blick über alle verbun­denen Geräte verschaffen oder im "Sofort-Support"-Bereich der App schnelle Hilfe für ihr Heim­netz­werk finden. Eines der Kern-Features, das auf der ANGA COM 2024 für den Ultra Hub 7 Kabel ange­kündigt hat, wurde nun doch für den deut­schen Markt nicht akti­viert: der Internet-Ausfall­schutz über Mobil­funk. Um dieses Feature nutzen zu können, hätte es ausge­reicht, ein Smart­phone mit dafür vorge­sehener Software auf den Router oder den als Zubehör erhält­lichen WLAN-Repeater zu legen. Der WLAN-Repeater trägt die Bezeich­nung SuperWLAN 7 und kann zum Monats­preis von 2,99 Euro gemietet werden. Vodafone hat darauf hinge­wiesen, dass das Unter­nehmen bei Herstel­lung, Material und Verpa­ckung größten Wert auf Nach­haltig­keit und Umwelt­schutz gelegt habe. Dafür sei der Ultra Hub 7 mit dem Green Product Mark des TÜV Rhein­land ausge­zeichnet worden. Die Zerti­fizie­rung belege, dass das Produkt eine umfas­sende Bewer­tung seiner Energie-Effi­zienz, Mate­rial­auswahl, Recy­cling-Fähig­keit und Gesamt-Auswir­kungen auf die Umwelt erfolg­reich durch­laufen habe. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 26. August 2025
Zwar erblickt das Galaxy S25 FE erst in einigen Wochen das Licht der Welt, aller­dings wurden bereits jetzt sämt­liche Ausstat­tungs­merk­male publik. Schuld daran ist Media Markt, der Elek­tronik­händler hatte zu früh die Produkt­seite online geschaltet. Zwar wurde der Fehler bemerkt und die Produkt­seite offline genommen, aller­dings sickerten die Infor­mationen und Grafiken bis dahin schon durch. Einige span­nende Upgrades bestä­tigt der Fauxpas, so gibt es trotz schlan­kerem Gehäuse einen größeren Akku. Jenen können Sie außerdem deutlich schneller laden. Genau vor einem Jahr wurde das Galaxy S24 FE offi­ziell vorge­stellt, es dürfte also nicht mehr lange bis zur Präsen­tation des Nach­folgers dauern. Abseits der eifrigen Gerüch­teküche ist ein Patzer eines Elek­tronik­shops ein Indiz für die baldige Vorstel­lung. Die nieder­ländi­sche Redak­tion Nieuwe Mobiel (via PhoneArena) stieß nämlich auf die Produkt­seite des Galaxy S25 FE bei Media Markt. Genauer gesagt war der portu­giesi­sche Auftritt des Händlers für den Patzer verant­wort­lich. Die verfrühte Veröf­fent­lichung wurde schnell bemerkt, die Produkt­seite ist wieder verschwunden. Jedoch sicherte Nieuwe Mobiel zuvor alle Daten und Grafiken. Samsung lässt auch das Galaxy S25 FE abspe­cken, es ist 7,4 mm dünn und wiegt 190 Gramm. Das Galaxy S24 FE kommt auf 8 mm und 213 Gramm. Dennoch wurde die Akku­kapa­zität von 4700 mAh auf 4900 mAh erhöht. Äußerst erfreu­lich ist das Upgrade der Lade­geschwin­digkeit. Via USB C sind bis zu 45 attW möglich. Beim Vorgänger müssen Sie sich mit 25 Watt begnügen. Des Weiteren gibt es einen leicht besseren Chipsatz. Während das Galaxy S24 FE den Exynos 2400e verbaut hat, kommt das Galaxy S25 FE mit dem regu­lären Exynos 2400 daher. Entspre­chend steigt die maximale CPU-Taktrate um 100 MHz. Das Display der neuesten Fan Edition dürfte Ihnen bekannt vorkommen, schließ­lich wurde es vom letzt­jährigen Modell über­nommen. Es gibt also abermals ein 6,7 Zoll messendes AMOLED-Display mit 2340 mal 1080 Pixel und 120 Hz. Die Kameras stagnieren eben­falls. Hinten ist ein Triple-Setup bestehend aus Weit­winkel (50 MP, optisch stabi­lisiert), Telefoto (8 MP, Dreifach-Zoom, optisch stabi­lisiert) und Ultra­weit­winkel (12 MP) verbaut. Media Markt hatte das Galaxy S25 FE nur mit 128 GB Flash und 8 GB RAM gelistet. Wahr­schein­lich gibt es aber noch weitere Vari­anten. Leider stand auf der Produkt­seite kein Preis. Das Galaxy S24 FE hat eine UVP von 749 Euro. Quelle: Teltarif
von Patrick Rechl 22. August 2025
Die letzten Umstel­lungen in den TV-Kabel­netzen von Vodafone liegen noch gar nicht so lange zurück. Jetzt kündigt der Netz­betreiber auf seiner Webseite weitere Ände­rungen an. Demnach werden "ab Sommer 2025" nach und nach einige Fern­sehpro­gramme auf andere Frequenzen verlegt. Der Konzern erklärt weiter, betrof­fene Kunden per Brief oder E-Mail zu infor­mieren, wenn die Ände­rungen im jewei­ligen Kabel­netz anstehen. Jetzt hat Vodafone einige Orte genannt, in denen die Neue­rungen schon in den nächsten Tagen anstehen. In Hürth und Umgebung ist die Umstel­lung für die Nacht vom 26. auf den 27. August geplant. Bereits in der Nacht vom 25. auf den 26. August erfolgt die Umbe­legung in Böblingen. Sowohl Fernseh- als auch Hörfunk­programme sollen den Angaben zufolge auf neue Frequenzen verla­gert werden. Zum Hinter­grund der Neube­legung im Kabel­netz erklärt Vodafone: "Der Bedarf an hoher Geschwin­digkeit und Konnek­tivität steigt. Deswegen entwi­ckeln wir unser Netz immer weiter. Und machen es so leis­tungs­fähiger - für TV, Telefon und Internet." Empfangs­geräte von Vodafone und Sky sowie Receiver, die noch von Unity­media ausge­geben wurden, sollen die von der Änderung betrof­fenen Sender auto­matisch wieder finden, sodass Nutzer nicht aktiv eingreifen müssen. Vodafone empfiehlt, den Fern­seher oder TV-Receiver in der Nacht der Umstel­lung mit Strom zu versorgen. Der Sender­such­lauf werde nach dem Frequenz­wechsel in der Regel auto­matisch gestartet. Sollte das nicht der Fall sein, muss der Anwender manuell vorgehen. Wer die auto­mati­sche Sender­plat­zierung akti­viert hat, bekommt die Programme nach dem Suchlauf auto­matisch in der vom Netz­betreiber vorge­gebenen Reihen­folge. Eine indi­viduell einge­rich­tete Favo­riten­liste muss nach der Umstel­lung je nach Empfangs­gerät neu angelegt werden. Auch program­mierte Aufnahmen werden nicht von allen Geräten über­nommen, sodass diese erneut angelegt werden müssen. Im Zuge der Frequen­zumstel­lung führt Vodafone im gesamten Kabel­netz den NorDig-LCN-Standard ein. Dadurch erkennt der Receiver auto­matisch, wenn ein Sender auf einen anderen Programm­platz verschoben wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Favo­riten­liste bei künf­tigen Ände­rungen nicht mehr ange­passt werden muss. Darüber hinaus nutzt Vodafone zur Über­tragung von SD-Sendern künftig das Video­kompres­sions­verfahren H.264 (MPEG-4 AVC). HD-Sender werden bereits in diesem Format über­tragen. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 19. August 2025
Schon seit April haben Vodafone-Kunden die Möglich­keit, ihr Smart­phone in zwölf, 24 oder 36 Monats­raten abzu­bezahlen. Bisher war dieses Angebot nur online verfügbar. An dem 27. August stehen diese Optionen für den Smart­phone-Kauf auch in allen Shops des Netz­betrei­bers und über die tele­foni­sche Kunden-Hotline zur Verfü­gung. Zum gleichen Zeit­punkt startet der in Düssel­dorf ansäs­sige Mobil­funk-Netz­betreiber mit dem "Fünf-Jahres-Verspre­chen" eine weitere Option. Kunden profi­tieren von einer Verlän­gerung der Hersteller-Garantie durch Vodafone auf fünf Jahre. Im gleichen Zeitraum wird der Akku des Smart­phones kostenlos ausge­tauscht, wenn dessen Kapa­zität unter den Wert von 80 Prozent sinkt. In den Tarifen GigaMobil M bzw. GigaMobil Young M oder höher ist das "Fünf-Jahres-Verspre­chen" ohne Aufpreis enthalten. In den "klei­neren" Preis­modellen kann die Option für 3,99 Euro pro Monat hinzu­gebucht werden - auch rück­wirkend bis zu 120 Tage nach Vertrags­abschluss. Zudem kann das Feature monat­lich gekün­digt werden. Wie Vodafone weiter erläu­tert, bleibt die Option - wenn sie vom Kunden nicht gekün­digt wird - bis maximal fünf Jahre nach dem Kauf des zuletzt über Vodafone bezo­genen Smart­phones aktiv. Das Paket gilt immer für das zuletzt erwor­bene Smart­phone und startet bei einem neuen Gerä­tekauf mit Raten­zahlung in einem der berech­tigten Tarife erneut. Der Netz­betreiber erklärte mit dem "Fünf-Jahres-Verspre­chen" wolle man dazu beitragen, die Lebens­dauer von Smart­phones deutlich zu verlän­gern. Die Kunden hätten nun die Möglich­keit, ihr Mobil­telefon "bis zu fünf Jahre sorgen­frei und auch länger" zu nutzen. Damit sollen Ressourcen geschont und nach­haltiger Konsum geför­dert werden. Auch die Smart­phone-Hersteller sorgen dafür, dass die Endge­räte länger als früher genutzt werden können. Je nach Anbieter werden mitt­lerweile bis zu sieben Jahre Software-Updates garan­tiert. Abzu­warten bleibt aller­dings, wie gut sich die Hardware von heute in sieben Jahren schlägt - und wie das "Fünf-Jahres-Verspre­chen" von Vodafone im Bedarfs­fall funk­tioniert. Quelle: teltarif
von Patrick Rechl 12. August 2025
Eine neue Sicherheitslücke in WhatsApp ermöglicht Angriffe auf die Nachrichten-Verschlüsselung und das Trennen der Handys vom WhatsApp-Netz. Wie gefährlich ist das? Die Sicherheitsforscher Gabriel Gegenhuber und Maximilian Günther von der Universität Wien haben auf der Sicherheitsmesse Defcon eine neue Sicherheitslücke in WhatsApp präsentiert. Damit lässt sich die Verschlüsselung angreifen, und Hacker können gezielt Handys vom WhatsApp-Netz trennen. Der Angriffspunkt der neuen Sicherheitslücke ist das sogenannte Perfect Forward Secrecy (PFS). Es sorgt dafür, dass es für jede einzelne Nachricht ein eigenes Paar von Verschlüsselungs-Keys gibt. Falls einmal die allgemeinen Keys für die Gespräche kompromittiert sind, soll PFS davor schützen, dass dann trotzdem neue Nachrichten nicht entschlüsselt werden können. WhatsApp-Nachrichten sind dreifach verschlüsselt: Einmal mit dem festen Identitäts-Schlüsselpaar, zusätzlich mit einem Pre-Key, der etwa monatlich getauscht wird und schließlich durch besagte Keys für einzelne Nachrichten. Zum Entschlüsseln braucht man alle drei Schlüssel. Der Schlüsselaustausch passiert allerdings nicht immer direkt zwischen den Geräten, da die Nachrichten auch verschickt werden sollen, wenn ein Gerät offline ist. In solchen Fällen wird der Schlüssel auf dem WhatsApp-Server gespeichert und das Gerät erhält ihn, sobald es wieder online ist. Der Angriff funktioniert so, dass die Angreifer ständig neue PFS-Schlüssel anfordern. Dies sorgt irgendwann dafür, dass der Server nicht schnell genug neue Schlüssel liefert und die Extra-Verschlüsselung der einzelnen Nachrichten wegfällt. Zum Entschlüsseln sind dann aber trotzdem noch zwei andere Schlüssel nötig. Die Gefahr dadurch ist also eher gering. Mit genau diesen Schlüsselanfragen lassen sich zudem gezielt fremde Telefone vom WhatsApp-Server trennen. Nämlich genau dann, wenn es mehr als 2.000 Anfragen pro Sekunde sind. Dann reagiert der Server auf alle weiteren Anfragen für die Nummer nicht mehr, was dazu führt, dass keine Nachrichten mehr erhalten oder geschickt werden können. Das ist zwar sehr nervig, allerdings bringt das Angreifern nicht viel. Daher dürfte auch hier die Gefahr eher gering sein. Zudem könnte Meta hier serverseitig das Problem recht einfach beheben, indem die Anfragen begrenzt werden. Nebeneffekt der Schlüsselanforderungen ist ein Datenschutzproblem: Beispielsweise kann mit der Methode geprüft werden, ob das Zielgerät online ist. Macht man das über einen längeren Zeitraum, lässt sich zudem ermitteln, ob es sich bei den angegriffenen Konten um private oder Firmenaccounts handelt und wann die Besitzer in der Firma beziehungsweise zu Hause sind. Zudem ist es möglich, anhand der Antwortzeiten die Smartphone-Modelle zu erraten und aufgrund der Schlüsselnummern Rückschlüsse darauf zu ziehen, wie lange das Gerät schon in Benutzung und wie aktiv der Besitzer bei WhatsApp ist. Solche Informationen sind allerdings nur für sehr gezielte Überwachungen nützlich – wenn überhaupt. Eine allgemeine Gefahr geht auch davon nicht aus. Die Forscher hatten die Angriffsmethoden bereits am 28. März 2025 an Meta gemeldet. Das Ticket wurde aber geschlossen und wohl fälschlicherweise einem anderen Problem zugeordnet. Möglicherweise reagiert Meta nun durch die zusätzliche Aufmerksamkeit. Quelle: Computerbild
von Patrick Rechl 12. August 2025
Millionen Nachrichten werden über WhatsApp täglich hin- und hergeschickt. Allerdings ist bei einigen Vorsicht geboten. Denn für manche Nachrichten, Videos oder Fotos, die man erhält, kann man strafrechtlich belangt werden. TECHBOOK hat bei einem Anwalt nachgefragt. Kaum eine andere App auf unserem Smartphone nutzen wir so häufig wie WhatsApp. Für viele Menschen ist es das Kommunikationsmittel Nummer Eins. Doch was die wenigsten Menschen wohl wissen: Der Messenger-Dienst ist zwar privat, geteilte Inhalte in Text-, Video oder Fotoform können aber trotzdem strafrechtlich relevant sein und zu einem Strafverfahren führen. Schon mit nur einer WhatsApp-Nachricht können Sie sich strafbar machen. TECHBOOK hat mit Rechtsanwalt Christian Solmecke, einem Experten für Medien- und IT-Recht, gesprochen. Wir haben nachgefragt, welche Nachrichten bei WhatsApp verboten sind und wie Sie eine Straftat vermeiden. Denn: Selbst wenn es sich dabei lediglich um eine Nachricht handelt, die Nutzer als Teilnehmer in einer WhatsApp-Gruppe empfangen haben, kann man sie dafür strafrechtlich verfolgen. Immer wieder müssen sich deutsche Gerichte mit Straftaten beschäftigen, bei denen Nutzer bestimmte verbotene Inhalte anderen Nutzern zugänglich gemacht haben oder solche Inhalte verbreitet hätten. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt auf TECHBOOK-Nachfrage, dass sich die Strafverfolgungsbehörden vermehrt mit solchen Taten befassen müssen. „Dabei fokussieren diese sich vor allem auf die sozialen Netzwerke. Denn hier ist es einfacher, strafrechtlich relevante Posts aufzufinden. Aber auch wenn bekannt wird, dass in geschlossenen Chat-Gruppen gehetzt wird, werden die Staatsanwaltschaften aktiv“, so Solmecke. WhatsApp prüft über den Messenger gesendete Inhalte nicht, wie das etwa bei Facebook der Fall ist. Daher lassen sich nach deutschem Recht verbotene Mitteilungen oder Medien dort teilen. Wichtig sei nicht, wie verbotene Inhalte kundgetan werden. „Egal, ob es sich um Textbeiträge, Fotos oder Videos handelt – sofern der Inhalt dem Strafgesetzbuch widerspricht, haben die Strafverfolgungsbehörden aktiv zu werden“, erklärt der Rechtsanwalt. Die Liste von strafbaren Inhalten sei entsprechend lang, so Solmecke weiter. „Darunter fällt unter anderem das Versenden kinderpornografischen Materials, der Aufruf zu Straftaten, Volksverhetzung, die Leugnung des Holocausts, sowie die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Nach §86a StGB sind nur Kennzeichen solcher Organisationen verboten, die vom Bundesverfassungsgericht verboten wurden. Verbotene Objekte sind dann nach dem Gesetz deren Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen sowie solche, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“ Absolut verboten seien aber eindeutige Symbole des Nationalsozialismus. Beispiele dafür sind das Hakenkreuz, Zeichen der NSDAP, der SS, Waffen-SS oder der SA. Auch Parolen wie „Sieg Heil“, „Heil Hitler“ oder „Hitlergruß“ sind verboten. Auch wer verbotene Nachrichten weiterleitet, dem drohen Strafen per Gesetz. Speziell die Gruppen des Messenger-Dienstes bieten ein hohes Verbreitungspotenzial. Teilt man entsprechend verbotenes Material in so einer WhatsApp-Gruppe, machen sich alle Mitglieder der Gruppe ebenfalls strafbar. Das klingt zunächst absurd. Da Inhalte wie Videos oder Fotos aber von der App im Smartphone des Nutzers gespeichert werden, verfügen alle Mitglieder der Gruppe anschließend über diese strafrechtlich relevanten Inhalte. Der Besitz solcher Fotos oder Videos ist jedoch verboten. Daher müssen Nutzer auch Nachrichten anderer Nutzer löschen, um nicht selbst Gefahr zu laufen, dass man sie strafrechtlich verfolgt. „Gerade, wenn Nutzern kinder- oder jugendpornografisches Material in WhatsApp-Gruppen zugeschickt wird, ist die Schwelle zur Strafbarkeit schnell überschritten. Denn nach §§184b, 184c StGB ist bereits der Besitz solcher Medien strafbar. Hier kommt es allerdings im jeweiligen Einzelfall insbesondere darauf an, wann Kenntnis über den Inhalt erlangt oder ob das Erhalten derartiger Bilder ‚billigend in Kauf genommen wurde‘. Das kann beispielsweise durch die Mitgliedschaft in einschlägigen WhatsApp-Gruppen der Fall sein“, weiß Rechtsexperte Christian Solmecke. Entscheidend sei dabei aber auch, ob es sich um fahrlässigen oder vorsätzlichen Besitz handele. Lediglich der vorsätzliche Besitz ist jedoch strafbar. Aber: „Die Grenze zum Vorsatz, insbesondere zum ‚billigend in Kauf nehmen‘ ist hierbei fließend, sodass Nutzer daher das Material nach Erhalt unverzüglich löschen sollten.“ Für das Strafmaß ist die Tat entscheidend. „Während eine Beleidigung meist nur mit einer Geldstrafe belangt wird, droht bei der bandenmäßigen Verbreitung kinderpornografischen Materials bis zu zehn Jahre Haft.“ Man müsse differenzieren, in was für einer WhatsApp-Gruppe die Inhalte weiterverbreitet worden seien. Nicht jedes Versenden sei strafbar. „Straffrei bleiben Nutzer, die die verbotenen Bilder in einem Privatchat bei WhatsApp an nur eine andere Person oder wenige, ihnen bekannte Personen in geschlossenen WhatsApp-Gruppen schicken. Jedoch nur, wenn sie nicht davon ausgehen, dass diese Personen das Symbol unkontrolliert weiterverbreiten. Sendet man das Bild jedoch in eine WhatsApp-Gruppe mit vielen Mitgliedern, kann je nach Größe der Gruppe schnell eine strafbare Verbreitung vorliegen“, erklärt der Rechtsanwalt. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig und damit schuldunfähig, man kann sie im Strafrecht somit nicht belangen. Eine Ausnahme gibt es aber: „Im Zivilrecht können Minderjährige hingegen bereits ab dem siebten Lebensjahr haften. Das kann etwa dann relevant werden, wenn ein Opfer Schmerzensgeld nach einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Beleidigung verlangt“, sagt Solmecke. Anders verhält es sich da bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren, in Einzelfällen selbst bis 20 Jahren. Sie können strafrechtlich belangt werden. „Verurteilt werden die Jugendlichen nach den StGB-Normen. Doch anders als bei Erwachsenen steht bei Jugendlichen nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund“, so Solmecke. In erster Linie sollten WhatsApp-Nutzer immer genau prüfen, welche Inhalte sie über die App erreichen und welche Inhalte sie selbst an andere Nutzer weiterleiten. Außerdem sollten sich Nutzer dort genauso verhalten, wie sie es auch in der analogen Welt tun würden. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, mahnt Experte Solmecke. „Man sollte sich dort also genauso wenig beleidigen, wie von Angesicht zu Angesicht. Auch vermeintlich scherzhaft gemeinte Memes mit Hakenkreuzen sollte man umgehend löschen. Keinesfalls sollte man selbst die Bilder weiterverbreiten“, rät Christian Solmecke. Quelle: TECHBOOK
von Patrick Rechl 11. August 2025
"Quishing" klingt viel­leicht erst einmal merk­würdig, bedeutet aber nichts anderes als Phishing per QR-Code. Beim Quishing gene­rieren Betrüger QR-Codes, die auf gefälschte Websites weiter­leiten. Wer dort seine Anmel­dedaten eintippt, gefährdet nicht nur die Log-in-Daten, sondern mit Pech auch das eigene Konto, warnt die Verbrau­cher­zentrale Bran­denburg (VZB). Denn ein Ziel der Betrugs­masche kann das PayPal-Konto sein. So wurde ein Verkäufer auf einer Platt­form für gebrauchte Kleidung ein Opfer des Betrugs. Der angeb­liche Käufer schickte dem Verkäufer einen QR-Code, über welchen die Zahlung auto­risiert werden sollte. In der Realität leitete er aber auf eine gefälschte PayPal-Seite weiter. Die gefälschte Website sah zwar nahezu wie die Origi­nalseite aus, leitete die einge­tippten Infor­mationen jedoch direkt an die Betrüger weiter. Der Verkäufer meldete sich an und wenige Momente später wurden mehrere Zahlungen in Höhe von insge­samt über 3000 Euro von seinem Konto getätigt. Doch Quishing kommt nicht ganz ohne Warn­signale. Und das fängt schon direkt bei der Zahlungs­methode an. Generell sollten die auf der Platt­form ange­botenen Zahlungs­methoden verwendet werden. Besteht jemand darauf, die Zahlung außer­halb der Platt­form abzu­wickeln, sollten die Alarm­glocken läuten. Im Normal­fall sollte das Geld ohne eine Bestä­tigung aufs Konto über­wiesen werden - eine extra Zahlungs­bestä­tigung ist unty­pisch. Und im Zweifel: Den Zahlungsweg selbst aussu­chen. Auf seriösen Platt­formen sollte der Zahlungsweg vom Verkäufer bestimmt werden, und nicht vom Käufer, so Erk Schaar­schmidt, Jurist bei der VZB. Wer die Anmel­dedaten noch extra schützen will, sollte eine Zwei-Faktor-Authen­tifi­zierung (2FA) einrichten, empfiehlt die VZB. Das kann etwa im Fall von PayPal sowohl für Zahlungen selbst, als auch bereits für den Log-in akti­viert werden. Damit kommen die Betrüger nicht ohne eine weitere Bestä­tigung, durch etwa einen Code in einer SMS oder 2FA-App, in den Account. Doch trüge­rische QR-Codes werden nicht nur verschickt - sondern oft auch auf der Straße verteilt. Gefälschte QR-Codes können etwa in Verkehrs­mitteln, an Park­auto­maten oder sogar auf unechten Straf­zetteln lauern, so die VZB. Wer den Link vorher checken will, kann das bei vielen Smart­phones tun. Viele Geräte zeigen den Link an, bevor man ihn öffnet. Kennt man die Origi­naladresse, kann man sie mit der Gescannten abglei­chen. Generell empfiehlt die Verbrau­cher­zentrale: QR-Codes mit unbe­kannter Herkunft sollten zur Sicher­heit nie einge­scannt werden. Quelle: Teltarif
von Patrick Rechl 11. August 2025
Die Diskussion um Virenscanner auf dem Handy spaltet Nutzer in zwei Lager. Fraktion A winkt ab und bezeichnet den mobilen Virenschutz als Schlangenöl, also als komplett nutzlos. Andere wiederum sagen, Handy-Virenscanner sind ein Muss. Die Handy-Welt teilt sich grob in zwei Lager auf, Geräte mit Android und iOS. Beim iPhone ist die Antwort schnell gegeben: Einen Virenscanner brauchen Sie nicht, weil Apple es Drittanbieter-Apps gar nicht erlaubt, sich tief ins System einzuklinken. Stattdessen werden iPhones ab Werk maximal verriegelt. Hört sich gut an, aber Nutzer haben damit auch weniger Freiheiten und nur weil man ein Haus gut absperrt, bedeutet das natürlich nicht, dass Einbrecher nicht doch eindringen können. Mehr erlaubt ist auf Android-Handys und deshalb ist hier die Frage nach einem Virenscanner interessanter. Ein zusätzlicher Android-Virenscanner ist laut Google nicht nötig, schließlich gibt es mit Google Play Protect schon länger einen eingebauten Virenscanner, der die Apps im PlayStore scannt und mittlerweile auch andere Quellenl prüft oder Echtzeit-Scans beherrscht. Die Situation ist also unter Android ähnlich wie bei Windows, auch dort gibt es einen vorinstallierten Virenscanner. Doch es gibt einen großen Unterschied: Windows Defender schwimmt im Test eigentlich immer im Mittelfeld mit, der Schutz ist solide. Bei Google Play Protect ist das anders. Der Google-Virenscanner landet in Tests regelmäßig auf dem letzten Platz, mit dem schlechtesten Schutz und den meisten Fehlalarmen. Die Frage ist also, muss man hier einen besseren Virenscanner nachlegen? Die Hersteller von Antiviren-Software haben also nicht komplett Unrecht, wenn sie ihre eigenen Apps in Stellung bringen. Denn Google kämpft auch immer wieder mit Malware im Play Store. Trotzdem: Unserer Meinung nach ist ein zusätzlicher Android-Virenscanner nicht unbedingt nötig, wenn Sie sich Apps nur aus vertrauenswürdigen Quellen holen. Wichtig: Das bedeutet aber nicht, dass Sie perfekt geschützt sind, wenn Sie Apps nur aus dem Play Store laden. Das Risiko bleibt aber unserer Ansicht nach überschaubar. In anderen Fällen sollten Sie mit einem Virenschutz vorsorgen, speziell, wenn Sie gerne und häufig Apps aus alternativen Quellen ausprobieren und auch sonst nicht davor zurückschrecken, jede Ecke des Internets per Smartphone zu erforschen. Gratis gibt es dafür zum Beispiel Sophos Intercept X for Mobile. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gibt keine klare Empfehlung. Hier heißt es nur: "Installieren Sie nur solche Sicherheitslösungen für mobile Geräte (beispielsweise Ortung, Remote-Sperrung, Verschlüsselung, Antiviren-App), die Ihrem konkreten Bedarf entsprechen und wägen Sie ab, ob Sie hierfür bereit sind, beispielsweise Standortangaben dauerhaft zu aktivieren." Quelle: Chip