WANN LOHNT SICH EINE HANDYVERSICHERUNG?
Wie sinnvoll ist eine Handyversicherung?
Die Stiftung Warentest zählt die Handyversicherung nicht zu den wichtigen Versicherungen. Eine Privathaftpflichtversicherung zum Beispiel ist unvergleichlich wichtiger, weil sie Millionenschäden abdeckt, die unser Fehlverhalten im Alltag bei anderen Menschen anrichten kann. Ist das Display kaputt, betragen die Kosten für eine Reparatur zwar schnell über hundert Euro. Und natürlich ist auch der Verlust eines Handys schmerzhaft. Aber finanziell sind diese Schäden überschaubar. Eine Handyversicherung ist daher eher ein Wohlfühlprodukt der Kategorie: „Kann man abschließen, muss man aber nicht“. Das gleiche gilt für eine Tabletversicherung.
Wer sich eine Versicherung fürs Handy oder Tablet leisten will, sollte wissen, welche Schwächen diese Versicherungsvariante hat, damit es im Schadensfall nicht zu Enttäuschungen kommt. Der Vergleich der Handyversicherungen von Finanztest klärt über den Leistungsumfang der Produkte sowie die Stärken und Schwächen der Angebote auf. Im Test erfahren Sie auch, warum die Stiftung Warentest vom Diebstahlschutz, der bei einer Handyversicherung oftmals dazu gebucht werden kann, eher abrät.
Ist ein Handy bereits über die Hausratversicherung abgesichert?
Jein. Schäden am eigenen Eigentum, die durch eigene Unachtsamkeit entstanden sind, versichert niemand – außer der Handyversicherung. Wird das eigene Handy aber aus der Wohnung durch einen Einbruchdiebstahl gestohlen oder etwa durch einen Wohnungsbrand zerstört, ist der Schaden durch die Hausratversicherung des Wohnungsbesitzers abgedeckt. Außerhalb der Wohnung ist der Raub (also Diebstahl unter Gewaltanwendung) versichert: Entreißt also ein Dieb dem Handybesitzer in der Fußgängerzone die Handtasche samt Handy, würde die Hausratversicherung die Wiederbeschaffungskosten für das Telefon auszahlen. Aber: Ein Trickdiebstahl wie etwa der Handyklau aus der Jacke im Gemenge ist rechtlich kein Raub. Daher zahlt die Hausratversicherung hier nicht.
Ist ein Schaden über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Nein, wenn Sie durch eigene Unachtsamkeit einen Schaden an Ihrem Handy verursachen, zahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht. Nur wenn Sie ein fremdes Handy beschädigen, wäre das ein Fall für Ihre Privathaftpflicht. Sie würde dem Geschädigten die Reparaturkosten ersetzen, wenn das Gerät noch reparabel ist. Ist das fremde Handy durch Sie zerstört worden, zahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung dem Geschädigten den Zeitwert des Geräts aus. Das ist der Wert, den das Handy zum Zeitpunkt des Schadensfalls noch hatte. Da der Wert von Elektrogeräten wie Smartphones nach dem Kauf recht schnell verfällt, erhalten Geschädigte in der Regel also nur noch einen Bruchteil des Kaufpreises.
Was kostet eine Handyversicherung?
Die Kosten einer Handyversicherung hängen insbesondere von zwei Faktoren ab: dem Handykaufpreis und der Laufzeit der Versicherung. Die Preise für die untersuchten Angebote liegen zwischen 6 und 20 Prozent des Kaufpreises. Konkrete Zahlen: Ein 1 300-Euro-Smartphone für zwei Jahre zu versichern, kostet beim günstigsten Anbieter in unserem Test 127 Euro, beim teuersten Versicherer 312 Euro. Der Kunde kann oftmals wählen zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Zahlweise. Viele werden die monatliche Zahlweise wählen, weil sich 5,30 Euro pro Monat besser anfühlen als zum Beispiel 127 Euro auf einen Schlag. Aber Vorsicht bei Handyversicherungen ohne feste Laufzeit, die sich automatisch immer weiter verlängern. Hier verschleiern die geringen Monatsbeiträge die Gesamtkosten, die auf Dauer für den Versicherungsschutz entstehen können. Beispiel: Wer die Kündigung vergisst und fünf Jahre lang monatlich 5,30 Euro zahlt, hat nach fünf Jahren insgesamt 318 Euro Versicherungsbeiträge gezahlt.
Diebstahlsschutz nicht empfehlenswert
Wer eine Handyversicherung abschließt, hat in der Regel die Möglichkeit, zusätzlich einen Diebstahlschutz für das Handy mit abzuschließen. Davon rät die Stiftung Warentest ab. Der Diebstahlschutz macht die Police natürlich noch teurer. Und vor allem: Der Schutz ist im Kleingedruckten in der Regel an so strenge Bedingungen geknüpft, dass die Versicherung nach einem einfachen Diebstahl oftmals nicht zahlt. In folgenden Fällen hatten Kunden beispielsweise erfolglos auf Diebstahlschutz gehofft:
- Aus der Umkleidekabine: Eine junge Frau probiert in einem Geschäft Kleider an. Während sie sich im Spiegel betrachtet, wird ihre in der Umkleidekabine aufgehängte Jacke samt dem in der Jackentasche aufbewahrten Smartphone geklaut. Obwohl Diebstahl in ihrer Police mitversichert war, muss der Versicherer nicht für das gestohlene Handy aufkommen, entscheidet das Landgericht Bremen (Az. 6 S 14/14).
- Während des Sportunterrichts. Ein Schüler lässt sein Handy während des Sportunterrichts in seinem Rucksack. Die Umkleidekabine ist nicht verschlossen. Das Handy wird gestohlen. Die Handyversicherung zahlt nicht – zu Recht, sagt das Amtsgericht Wiesbaden (Az. 93 C 193/11 [34]).
- In der vollen S-Bahn. Eine Frau fährt in einer voll besetzten S-Bahn. Ihr Handy liegt in der Handtasche, die sie über ihre Schulter gehängt hat. Daraus wird das Gerät während der Fahrt gestohlen. Das Landgericht Berlin entscheidet: Der Handyversicherer muss nicht zahlen (Az. 7 S 26/10).
- Am Strand. Eine Frau sitzt im Urlaub mit ihrem Tauchlehrer nachts am Strand in Thailand auf einer Liege. Neben sich hat sie ihre verschlossene Handtasche abgestellt, darin befindet ihr Handy. Die Handtasche ist mit einem Handtuch verdeckt. Als sie in den frühen Morgenstunden den Strand verlässt, ist die Handtasche weg. Laut Amtsgericht Frankenthal ist der Diebstahl über ihre Handyversicherung nicht versichert (Az. 3a C 252/16).
- Beim Einkaufsbummel. Eine Frau bummelt durch eine Fußgängerzone, ihr Handy befindet sich in der Handtasche, die sie über der Schulter trägt. Beim Gang durch die Einkaufsstraße oder in einem Ladengeschäft wird ihr das Handy aus der Tasche gestohlen. Die Handyversicherung muss nicht zahlen (Amtsgericht Borken,
Az. 12 C 201/13).
Handyversicherungen versichern in der Regel nur dann Diebstahl, wenn dieser geschieht, obwohl der Kunde das Telefon eng am Körper getragen hat oder nie aus Augen gelassen hat („gesteigerter persönlicher Gewahrsam“). Unter solchen Umständen geschehen aber viele Diebstähle nicht, wie die Beispielsfälle zeigen. Also ist der Diebstahlschutz der Handyversicherung verzichtbar. Sollte es einmal zu einem Diebstahl unter Gewaltanwendung (Raub) kommen, wäre dies ein Fall für die Hausratversicherung des Bestohlenen.
Quelle: Stiftung Warentest, August 2022
