WANN LOHNT SICH EINE HANDYVERSICHERUNG?

Wie sinnvoll ist eine Handyversicherung?


Die Stiftung Warentest zählt die Handy­versicherung nicht zu den wichtigen Versicherungen. Eine Privathaft­pflicht­versicherung zum Beispiel ist unver­gleichlich wichtiger, weil sie Millionenschäden abdeckt, die unser Fehl­verhalten im Alltag bei anderen Menschen anrichten kann. Ist das Display kaputt, betragen die Kosten für eine Reparatur zwar schnell über hundert Euro. Und natürlich ist auch der Verlust eines Handys schmerzhaft. Aber finanziell sind diese Schäden über­schaubar. Eine Handy­versicherung ist daher eher ein Wohl­fühl­produkt der Kategorie: „Kann man abschließen, muss man aber nicht“. Das gleiche gilt für eine Tabletversicherung.

Wer sich eine Versicherung fürs Handy oder Tablet leisten will, sollte wissen, welche Schwächen diese Versicherungs­variante hat, damit es im Schadens­fall nicht zu Enttäuschungen kommt. Der Vergleich der Handy­versicherungen von Finanztest klärt über den Leistungs­umfang der Produkte sowie die Stärken und Schwächen der Angebote auf. Im Test erfahren Sie auch, warum die Stiftung Warentest vom Diebstahl­schutz, der bei einer Handy­versicherung oftmals dazu gebucht werden kann, eher abrät.

Ist ein Handy bereits über die Hausratversicherung abgesichert?


Jein. Schäden am eigenen Eigentum, die durch eigene Unacht­samkeit entstanden sind, versichert niemand – außer der Handy­versicherung. Wird das eigene Handy aber aus der Wohnung durch einen Einbruch­diebstahl gestohlen oder etwa durch einen Wohnungs­brand zerstört, ist der Schaden durch die Hausrat­versicherung des Wohnungs­besitzers abge­deckt. Außer­halb der Wohnung ist der Raub (also Diebstahl unter Gewalt­anwendung) versichert: Entreißt also ein Dieb dem Handy­besitzer in der Fußgängerzone die Hand­tasche samt Handy, würde die Hausrat­versicherung die Wiederbeschaffungs­kosten für das Telefon auszahlen. Aber: Ein Trick­diebstahl wie etwa der Handyklau aus der Jacke im Gemenge ist recht­lich kein Raub. Daher zahlt die Hausrat­versicherung hier nicht.


Ist ein Schaden über die Privathaftpflicht abgedeckt?


Nein, wenn Sie durch eigene Unacht­samkeit einen Schaden an Ihrem Handy verursachen, zahlt Ihre Privathaft­pflicht­versicherung nicht. Nur wenn Sie ein fremdes Handy beschädigen, wäre das ein Fall für Ihre Privathaft­pflicht. Sie würde dem Geschädigten die Reparatur­kosten ersetzen, wenn das Gerät noch reparabel ist. Ist das fremde Handy durch Sie zerstört worden, zahlt Ihre Privathaft­pflicht­versicherung dem Geschädigten den Zeit­wert des Geräts aus. Das ist der Wert, den das Handy zum Zeit­punkt des Schadens­falls noch hatte. Da der Wert von Elektrogeräten wie Smartphones nach dem Kauf recht schnell verfällt, erhalten Geschädigte in der Regel also nur noch einen Bruch­teil des Kauf­preises.


Was kostet eine Handy­versicherung?


Die Kosten einer Handy­versicherung hängen insbesondere von zwei Faktoren ab: dem Handyk­aufpreis und der Lauf­zeit der Versicherung. Die Preise für die untersuchten Angebote liegen zwischen 6 und 20 Prozent des Kauf­preises. Konkrete Zahlen: Ein 1 300-Euro-Smartphone für zwei Jahre zu versichern, kostet beim güns­tigsten Anbieter in unserem Test 127 Euro, beim teuersten Versicherer 312 Euro. Der Kunde kann oftmals wählen zwischen einer monatlichen und einer jähr­lichen Zahl­weise. Viele werden die monatliche Zahl­weise wählen, weil sich 5,30 Euro pro Monat besser anfühlen als zum Beispiel 127 Euro auf einen Schlag. Aber Vorsicht bei Handy­versicherungen ohne feste Lauf­zeit, die sich auto­matisch immer weiter verlängern. Hier verschleiern die geringen Monats­beiträge die Gesamt­kosten, die auf Dauer für den Versicherungs­schutz entstehen können. Beispiel: Wer die Kündigung vergisst und fünf Jahre lang monatlich 5,30 Euro zahlt, hat nach fünf Jahren insgesamt 318 Euro Versicherungs­beiträge gezahlt.

Diebstahlsschutz nicht empfehlenswert


Wer eine Handy­versicherung abschließt, hat in der Regel die Möglich­keit, zusätzlich einen Diebstahl­schutz für das Handy mit abzu­schließen. Davon rät die Stiftung Warentest ab. Der Diebstahl­schutz macht die Police natürlich noch teurer. Und vor allem: Der Schutz ist im Klein­gedruckten in der Regel an so strenge Bedingungen geknüpft, dass die Versicherung nach einem einfachen Diebstahl oftmals nicht zahlt. In folgenden Fällen hatten Kunden beispiels­weise erfolg­los auf Diebstahl­schutz gehofft:

  • Aus der Umkleidekabine: Eine junge Frau probiert in einem Geschäft Kleider an. Während sie sich im Spiegel betrachtet, wird ihre in der Umkleidekabine aufgehängte Jacke samt dem in der Jackentasche aufbewahrten Smartphone geklaut. Obwohl Diebstahl in ihrer Police mitversichert war, muss der Versicherer nicht für das gestohlene Handy aufkommen, entscheidet das Land­gericht Bremen (Az. 6 S 14/14).
  • Während des Sport­unter­richts. Ein Schüler lässt sein Handy während des Sport­unter­richts in seinem Ruck­sack. Die Umkleidekabine ist nicht verschlossen. Das Handy wird gestohlen. Die Handy­versicherung zahlt nicht – zu Recht, sagt das Amts­gericht Wiesbaden (Az. 93 C 193/11 [34]).
  • In der vollen S-Bahn. Eine Frau fährt in einer voll besetzten S-Bahn. Ihr Handy liegt in der Hand­tasche, die sie über ihre Schulter gehängt hat. Daraus wird das Gerät während der Fahrt gestohlen. Das Land­gericht Berlin entscheidet: Der Handy­versicherer muss nicht zahlen (Az. 7 S 26/10).
  • Am Strand. Eine Frau sitzt im Urlaub mit ihrem Tauch­lehrer nachts am Strand in Thai­land auf einer Liege. Neben sich hat sie ihre verschlossene Hand­tasche abge­stellt, darin befindet ihr Handy. Die Hand­tasche ist mit einem Hand­tuch verdeckt. Als sie in den frühen Morgen­stunden den Strand verlässt, ist die Hand­tasche weg. Laut Amts­gericht Franken­thal ist der Diebstahl über ihre Handy­versicherung nicht versichert (Az. 3a C 252/16).
  • Beim Einkaufs­bummel. Eine Frau bummelt durch eine Fußgängerzone, ihr Handy befindet sich in der Hand­tasche, die sie über der Schulter trägt. Beim Gang durch die Einkaufs­straße oder in einem Laden­geschäft wird ihr das Handy aus der Tasche gestohlen. Die Handy­versicherung muss nicht zahlen (Amts­gericht Borken, Az. 12 C 201/13).

Handy­versicherungen versichern in der Regel nur dann Diebstahl, wenn dieser geschieht, obwohl der Kunde das Telefon eng am Körper getragen hat oder nie aus Augen gelassen hat („gesteigerter persönlicher Gewahr­sam“). Unter solchen Umständen geschehen aber viele Diebstähle nicht, wie die Beispiels­fälle zeigen. Also ist der Diebstahl­schutz der Handy­versicherung verzicht­bar. Sollte es einmal zu einem Diebstahl unter Gewalt­anwendung (Raub) kommen, wäre dies ein Fall für die Hausrat­versicherung des Bestohlenen.


Quelle: Stiftung Warentest, August 2022