ALLES ZUM EU-ROAMING
Was bedeutet EU-Roaming
Roam like at home: Telefonieren, Simsen und Surfen kostet im EU-Ausland grundsätzlich genau so viel wie zu Hause. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wir fassen zusammen, was es zu beachten gibt.
Das Wichtigste in Kürze:
Wer beruflich oder privat in der EU unterwegs ist, zahlt seit 15. Juni 2017 grundsätzlich keine Roaming-Gebühren mehr.
Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen: Unter Umständen haben Sie zum Beispiel nicht ihr volles Datenvolumen zur Verfügung. Auch wer dauerhaft in einem Land lebt, aber einen Mobilfunkvertrag in einem anderen abschließt, kann vom kostenlosen Roaming ausgenommen sein.
Außerdem haben manche Anbieter nicht automatisch auf die neuen Regelungen umgestellt.
Seit 15. Mai 2019 gelten zudem Kosten-Obergrenzen: Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder dürfen ab dann maximal 19 Cent pro Minute, eine SMS höchstens sechs Cent kosten.
Wo gilt das EU-Roaming?
Das EU-Roaming findet Anwendung in den 27 Ländern der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Ukraine und Zypern sowie im Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen und Gebieten in äußerster Randlage).
Was bedeutet das Roam-Like-At-Home-Prinzip (RLAH)?
Roam-Like-At-Home bedeutet, dass Sie Ihren inländischen Tarif zu den gleichen Preisen und Bedingungen im EU-Ausland nutzen können. So können Sie mit Ihren deutschen Mobilfunkvertrag beispielsweise im Urlaub in Österreich ohne zusätzliche Gebühren telefonieren, SMS versenden oder mobile Daten nutzen. Gleiche Bedingungen bedeutet beispielsweise, wenn sie im Inland 5G Mobilfunk nutzen, so muss Ihr Anbieter dies auch im europäischen Ausland anbieten, sofern dort 5G verfügbar ist.
Wann gilt das Roam-Like-At-Home-Prinzip nicht?
Wenn Sie
- mit Ihrem deutschen Mobilfunkvertrag aus Deutschland (kein Roaming) eine Person in Österreich anrufen. Dabei handelt es sich dabei um eine Auslandsverbindung.
- mit Ihrem deutschen Mobilfunkvertrag in einem Drittstatt (z.B. Türkei) unterwegs sind und nach Deutschland anrufen. Hierbei gilt das Roaming zu Inlandspreisen nicht. Die Roaming-Verordnung gilt nur innerhalb der EU sowie in Liechtenstein, Norwegen und Island.
- Mobilfunknetze von Schiffen und Flugzeugen nutzen, findet das RLAH-Prinzip ebenfalls keine Anwendung und es gelten andere Regelungen.
Warum wurde meine Datennutzung bei ca. 100€ (ohne Mehrwertsteuer) unterbrochen?
Der Roaminganbieter hat mindestens einen Höchstbetrag für die Roaming-Datennutzung einzurichten und kann weitere Obergrenzen einführen. Eine Standardobergrenze beträgt 50€ (netto). Eine weitere Preisobergrenze beträgt 100€ (netto). Bei Ausschöpfen dieser Obergrenze unterbricht ihr Roaming-Anbieter zum Schutz vor zusätzlichen Gebühren die weitere Nutzung und sendet eine Meldung wie die Erbringung des Datenroamingdienstes von Ihnen wiederhergestellt werden kann. Zusätzlich werden Sie über die zusätzlichen Gebühren pro Nutzungseinheit (KByte/Mbyte/GByte) informiert. Reagieren Sie nicht auf diese Nachricht bleibt die Datenverbindung im Ausland zu ihrem Schutz unterbrochen.
Sind Einstellungen an meinem mobilen Endgerät erforderlich?
Nein. Neben der Aktivierung von Roamingdiensten müssen Sie in der Regel keine weiteren speziellen Einstellungen an Ihrem Endgerät durchführen, um Ihren Inlandstarif im EU-Ausland nutzen zu können. Bezüglich der Roaming-Grundeinstellungen kontaktieren Sie bitte Ihren Mobilfunkbetreiber oder lesen die Anleitung Ihres mobilen Endgerätes..
